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Endlich Raumkonzept für die Münzenbergerschule, damit die Machbarkeitsstudie starten kann

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Endlich Raumkonzept für die Münzenbergerschule, damit die Machbarkeitsstudie starten kann

Details im PARLIS OF_872-10_2019
26.11.2019

Anregung Ortsbeirat

Endlich Raumkonzept für die Münzenbergerschule, damit die Machbarkeitsstudie starten kann

Details im PARLIS OM_5476_2019
27.11.2020

Stellungnahme des Magistrats

Endlich Raumkonzept für die Münzenbergerschule, damit die Machbarkeitsstudie starten kann

Details im PARLIS ST_2096_2020
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5476 entstanden aus Vorlage: OF 872/10 vom 12.11.2019

Betreff: Endlich Raumkonzept für die Münzenbergerschule, damit die Machbarkeitsstudie starten kann
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich ein vom ABI so genanntes allgemeines Grundraumkonzept für die zukünftige Nutzung der Münzenbergerschule zu erstellen, damit das ABI, hierauf aufbauend, die Machbarkeitsstudie für die künftigen Baumaßnahmen auf dem Schulgelände ausschreiben kann. Dadurch soll der Magistrat eine Sanierung der Münzenbergerschule baldmöglichst in die Wege leiten können.

Begründung:

Es bestehen massive Anzeichen, dass der alte L-Bau der Münzenbergerschule wohl nicht sinnvoll sanierbar ist. Gleichzeitig erfordert er massive Investitionen in Feuer- und Betriebssicherheit. Die Turnhalle benötigt ferner ständig Investitionen in die Installationen, auch wenn zumindest die Fensterelemente baufällig sind. So wird in ihr auch massiv Heizenergie verschwendet, die anderswo durch Schulen in Passivhausstandard mit massiven Einschränkungen für den normalen Schulablauf eingespart worden ist. Es wäre deshalb das wirtschaftlich Sinnvollste, baldmöglichst durch eine Machbarkeitsstudie zu klären, was sinnvollerweise auf dem Gelände realisiert werden sollte. Ansonsten werden ohne jede Erfolgsaussicht erhebliche Summen in dem Gebäude versenkt. Allein die bereits eingebauten Elemente für die Brandschutzabschnitte dürften einen fünfstelligen Betrag verschlungen haben. Ferner können größere Baumaßnahmen nur dann in Angriff genommen werden, wenn die hierzu erforderlichen Mittel baldmöglichst in den Haushalt eingestellt werden. Nur so kann die Schulgemeinde die erforderliche Planungssicherheit erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2096
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31