Mehr Meisterschaften!
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Bisheriger Verlauf
13.05.2024
28.05.2024
26.09.2025
26.09.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5542 entstanden aus Vorlage: OF 1285/1 vom 13.05.2024
Betreff: Mehr Meisterschaften!
Der Magistrat wird gebeten, sich bei DFB, UEFA und FIFA dafür einzusetzen, Europa- und Weltmeisterschaften sowie die Nations League künftig halbjährlich und ausschließlich in Frankfurt stattfinden zu lassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der UEFA innovative neue Formate (bspw. Superduper-League oder Cash-Cup) zu entwickeln und ebenfalls ausschließlich in Frankfurt stattfinden zu lassen. Begründung:
Die Fußball-Europameisterschaft der Herren findet dieses Jahr unter anderem in Frankfurt statt. Hochbezahlte Heranwachsende treten gegen einen mit Überdruck gefüllten 420 Gramm schweren PVC-Ikosaederstumpf, Millionen Menschen schauen ihnen live im Waldstadion oder beim "public viewing" zu und echte Männer zeigen ausnahmsweise Emotionen. Der Oberbürgermeister erwartet "ein wunderbares Fest hier in Frankfurt" (https://www.fnp.de/frankfurt/apfelwein-und-fanmeile-frankfurt-will-eine-nachhal tige-fussball-em-organisieren-92827281.html). Die Stadt gibt für das "nachhaltige" Turnier, zu dem Menschen aus aller Welt anreisen und die Mannschaften innerhalb Deutschlands von Spielort zu Spielort jetten, 30 Millionen Euro aus. Neben Umbauten am und im Stadion wird in die Verkehrsinfrastruktur investiert, der Bahnhofsvorplatz umgestaltet, das Bahnhofsviertel mit allerlei Aktionen aufgehübscht. Unter anderem entstehen Toiletten und die E-Scooter-Situation wird beordnet. Es scheint, dass lang verschleppte Projekte erst dann Fahrt aufnehmen, wenn König Fußball seinen Besuch ankündigt. Entsprechend sollte der Magistrat dafür sorgen, dass diese Besuche so häufig wie möglich stattfinden - nur so besteht Hoffnung auf die Umsetzung weiterer langjähriger Projekte im Ortsbezirk, wie z. B. dem notwendigen Ausbau der Frankfurter Schulen, Landstromanschlüsse für die Mainschifffahrt oder dem Wiederaufbau des technischen Rathauses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1666
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme