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Vorlagentyp: OM ID: OM_5542_2024 Erstellt: 28.05.2024 Aktualisiert: 30.09.2025

Parser Lab: Mehr Meisterschaften!

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM
 5542 entstanden aus Vorlage: 
            OF 1285/1 vom
 13.05.2024   Betreff:  Mehr Meisterschaften!   
 Der Magistrat wird gebeten,
 sich bei DFB, UEFA und FIFA dafür einzusetzen, Europa- und Weltmeisterschaften
 sowie die Nations League künftig halbjährlich und ausschließlich in
 Frankfurt stattfinden zu lassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
 gemeinsam mit der UEFA innovative neue Formate (bspw. Superduper-League oder
 Cash-Cup) zu entwickeln und ebenfalls ausschließlich in Frankfurt stattfinden
 zu lassen.      Begründung: Die Fußball-Europameisterschaft der Herren findet
 dieses Jahr unter anderem in Frankfurt statt. Hochbezahlte Heranwachsende
 treten gegen einen mit Überdruck gefüllten 420 Gramm schweren
 PVC-Ikosaederstumpf, Millionen Menschen schauen ihnen live im Waldstadion oder
 beim "public viewing" zu und echte Männer zeigen ausnahmsweise Emotionen.
 Der Oberbürgermeister erwartet "ein wunderbares Fest hier in Frankfurt"
 (https://www.fnp.de/frankfurt/apfelwein-und-fanmeile-frankfurt-will-eine-nachhal
 tige-fussball-em-organisieren-92827281.html). Die Stadt gibt für das
 "nachhaltige" Turnier, zu dem Menschen aus aller Welt anreisen und die
 Mannschaften innerhalb Deutschlands von Spielort zu Spielort jetten, 30
 Millionen Euro aus. Neben Umbauten am und im Stadion wird in die
 Verkehrsinfrastruktur investiert, der Bahnhofsvorplatz umgestaltet, das
 Bahnhofsviertel mit allerlei Aktionen aufgehübscht. Unter anderem entstehen
 Toiletten und die E-Scooter-Situation wird beordnet. Es scheint, dass lang
 verschleppte Projekte erst dann Fahrt aufnehmen, wenn König Fußball seinen
 Besuch ankündigt. Entsprechend sollte der Magistrat dafür sorgen, dass diese
 Besuche so häufig wie möglich stattfinden - nur so besteht Hoffnung auf die
 Umsetzung weiterer langjähriger Projekte im Ortsbezirk, wie z. B. dem
 notwendigen Ausbau der Frankfurter Schulen, Landstromanschlüsse für die
 Mainschifffahrt oder dem Wiederaufbau des technischen Rathauses.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 1
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 26.09.2025, ST 1666  
 Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  33. Sitzung des OBR 1
 am 29.10.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR 1
 am 03.12.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      35. Sitzung des OBR 1
 am 21.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR 1
 am 18.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR 1
 am 18.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR 1
 am 29.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR 1
 am 27.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR 1
 am 24.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR 1
 am 02.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
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docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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