S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM
5542 entstanden aus Vorlage:
OF 1285/1 vom
13.05.2024 Betreff: Mehr Meisterschaften!
Der Magistrat wird gebeten,
sich bei DFB, UEFA und FIFA dafür einzusetzen, Europa- und Weltmeisterschaften
sowie die Nations League künftig halbjährlich und ausschließlich in
Frankfurt stattfinden zu lassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
gemeinsam mit der UEFA innovative neue Formate (bspw. Superduper-League oder
Cash-Cup) zu entwickeln und ebenfalls ausschließlich in Frankfurt stattfinden
zu lassen. Begründung: Die Fußball-Europameisterschaft der Herren findet
dieses Jahr unter anderem in Frankfurt statt. Hochbezahlte Heranwachsende
treten gegen einen mit Überdruck gefüllten 420 Gramm schweren
PVC-Ikosaederstumpf, Millionen Menschen schauen ihnen live im Waldstadion oder
beim "public viewing" zu und echte Männer zeigen ausnahmsweise Emotionen.
Der Oberbürgermeister erwartet "ein wunderbares Fest hier in Frankfurt"
(https://www.fnp.de/frankfurt/apfelwein-und-fanmeile-frankfurt-will-eine-nachhal
tige-fussball-em-organisieren-92827281.html). Die Stadt gibt für das
"nachhaltige" Turnier, zu dem Menschen aus aller Welt anreisen und die
Mannschaften innerhalb Deutschlands von Spielort zu Spielort jetten, 30
Millionen Euro aus. Neben Umbauten am und im Stadion wird in die
Verkehrsinfrastruktur investiert, der Bahnhofsvorplatz umgestaltet, das
Bahnhofsviertel mit allerlei Aktionen aufgehübscht. Unter anderem entstehen
Toiletten und die E-Scooter-Situation wird beordnet. Es scheint, dass lang
verschleppte Projekte erst dann Fahrt aufnehmen, wenn König Fußball seinen
Besuch ankündigt. Entsprechend sollte der Magistrat dafür sorgen, dass diese
Besuche so häufig wie möglich stattfinden - nur so besteht Hoffnung auf die
Umsetzung weiterer langjähriger Projekte im Ortsbezirk, wie z. B. dem
notwendigen Ausbau der Frankfurter Schulen, Landstromanschlüsse für die
Mainschifffahrt oder dem Wiederaufbau des technischen Rathauses. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.09.2025, ST 1666
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1
am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1
am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1
am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1
am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5542_2024
Erstellt: 28.05.2024
Aktualisiert: 30.09.2025
Parser Lab: Mehr Meisterschaften!
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Originaltext (PARLIS)
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