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A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 524/12 vom 24.06.2024 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 (A 5) zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht.pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der A 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A 5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A 5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen.

Begründung:

Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand betrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft es nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens, die Staus zu reduzieren (siehe Anlage). Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Staus meist nur vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im Bereich des Ortsbezirks auf acht Spuren von zwölf Prozent zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei zehn Fahrspuren sind es knapp 20 Prozent mehr. Selbst wenn man eine flächendeckende Elektromobilität annimmt, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für den Abschnitt des Ortsbezirks nennt die Studie einen weiteren wichtigen Grund, der gegen einen Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): "Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z. B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen." Sollte die A 5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca. 513 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12