S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM
5755 entstanden aus Vorlage:
OF 524/12 vom
24.06.2024 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad
Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
Im Juni 2024 wurde nach
über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter
Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der
Bundesautobahn 5 (A 5) zwischen dem Frankfurter
Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe
https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc
hlussbericht.pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf
Augenhöhe mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Bundesverkehrsministerium
möglich. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in
der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau
der A 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A 5
wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf
der Westseite der A 5 für den Baubeginn des planfestgestellten
Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand betrieben
werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht
zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und
Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft es nicht
einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des
Standstreifens, die Staus zu reduzieren (siehe Anlage). Selbst wenn vom
Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren
gebaut werden, werden Staus meist nur vermieden - aber dafür bewegen sich die
Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen
mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im Bereich des
Ortsbezirks auf acht Spuren von zwölf Prozent zusätzlichem Verkehr durch den
Ausbau aus - bei zehn Fahrspuren sind es knapp 20 Prozent mehr. Selbst wenn man eine flächendeckende Elektromobilität
annimmt, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch
Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom
Antrieb ist. Gerade für den Abschnitt des
Ortsbezirks nennt die Studie einen weiteren wichtigen Grund, der gegen einen
Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): "Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain
stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren
Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar.
Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional
bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare
Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle
eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen
wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen
überplant (z. B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren
Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich
südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des
Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im
mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für
die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch
genommen." Sollte die A 5 trotz allem
ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau
im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll
(Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der
planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des
Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage
durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca.
513 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2025, ST 68 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5755_2024
Erstellt: 05.07.2024
Aktualisiert: 18.09.2025
Parser Lab: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.
Originaltext (PARLIS)
Quelle ⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.
Parser-Diagnostik
- Strukturierte Daten vorhanden
- Nein
- Regex Felder
- 0
- docETL Extraktion
- Fehlt
- docETL Entscheidungsschritte
- Fehlt
- docETL Markdown
- Fehlt
- Pflichtfelder Regex
- 3 Feld(er) fehlen