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Vorlagentyp: OM ID: OM_5755_2024 Erstellt: 05.07.2024 Aktualisiert: 18.09.2025

Parser Lab: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM
 5755 entstanden aus Vorlage: 
            OF 524/12 vom
 24.06.2024   Betreff:  A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad
 Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten  
  Im Juni 2024 wurde nach
 über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter
 Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der
 Bundesautobahn 5 (A 5)  zwischen dem Frankfurter
 Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe
 https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc
 hlussbericht.pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf
 Augenhöhe mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Bundesverkehrsministerium
 möglich.   Dies vorausgeschickt, wird der
 Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in
 der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau
 der A 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen.   Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A 5
 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf
 der Westseite der A 5 für den Baubeginn des planfestgestellten
 Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen.     Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand betrieben
 werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht
 zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und
 Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen.   Gegenüber der aktuellen Situation schafft es nicht
 einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des
 Standstreifens, die Staus zu reduzieren (siehe Anlage). Selbst wenn vom
 Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren
 gebaut werden, werden Staus meist nur vermieden - aber dafür bewegen sich die
 Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr.   Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen
 mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im Bereich des
 Ortsbezirks auf acht Spuren von zwölf Prozent zusätzlichem Verkehr durch den
 Ausbau aus - bei zehn Fahrspuren sind es knapp 20 Prozent mehr.   Selbst wenn man eine flächendeckende Elektromobilität
 annimmt, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch
 Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom
 Antrieb ist.   Gerade für den Abschnitt des
 Ortsbezirks nennt die Studie einen weiteren wichtigen Grund, der gegen einen
 Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3):   "Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain
 stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren
 Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar.
 Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional
 bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare
 Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle
 eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen
 wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen
 überplant (z. B. Aufforstung).    Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren
 Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich
 südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des
 Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im
 mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für
 die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch
 genommen."   Sollte die A 5 trotz allem
 ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau
 im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll
 (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der
 planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des
 Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage
 durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde.    Anlage   1   (ca.
   513 KB)   
 Antragstellender Ortsbeirat: 
            Ortsbeirat 12 
 Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 13.01.2025, ST 68   Beratung
 im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  33. Sitzung des OBR
 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR
 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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