Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
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Bisheriger Verlauf
21.07.2024
02.09.2024
13.01.2025
19.02.2025
17.03.2025
05.09.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS OM_5783_2024Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_2025Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_2025Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_1445_202521.07.2024
02.09.2024
13.01.2025
Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_202519.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_202517.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_202505.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_1445_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 21.07.2024
Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Der Magistrat wird gebeten, den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10. Juli Begründung:
Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass der Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10. Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrainwohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit vor allem der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Antrag vom 19.02.2025, OF 707/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme