Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.07.2024

Antrag Ortsbeirat

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

Details im PARLIS OF_643-11_2024
02.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

Details im PARLIS OM_5783_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

Details im PARLIS ST_62_2025
19.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens

Details im PARLIS OF_707-11_2025
17.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens

Details im PARLIS OM_6615_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

Details im PARLIS ST_1445_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 21.07.2024

Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Der Magistrat wird gebeten, den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10. Juli

Begründung:

Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass der Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10. Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrainwohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit vor allem der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Antrag vom 19.02.2025, OF 707/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme