Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 137/11 Betreff: Streuobstwiesen schützen - Aufstellung von Informationstafeln am Berger Weg (Seck-bach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Nordseite des Berger Wegs, zwischen Nußgartenstraße und Parkplatz Lohrberg, Informationstafeln bzgl. der Bedeutung der Streuobstwiesen aufzustellen. Die Informationstafeln sollen die ökologische Bedeutung, die Bewirtschaftung durch private Wiesenbesitzer sowie Verhaltensregeln (z. B. kein Parken auf den Wiesen, kein Müll hinterlassen und kein Obst entwenden) beinhalten. Begründung: Die beantragten Informationsschilder wären zum Nutzen der Besucher und der Besitzer. Die Besucher würden informiert und die Besitzer in ihrer wertvollen, ökologischen Arbeit durch die Stadt unterstützt. Der Wert der schützenswerten Streuobstwiesen würde hervorgehoben. Die größten Probleme sind der ständig zunehmende Obstdiebstahl, das illegale Parken sowie das Hinterlassen von Müll auf den Wiesen. Informationstafeln werden das sicherlich nicht komplett verhindern, aber doch aufklären und bei dem einen oder anderen Verständnis wecken und eine Verhaltensänderung bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1065 2021 Die Vorlage OF 137/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenende und Feiertage vom Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend, in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Anlage: Unterstützung durch die Verkehrswacht Obertaunus Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt weiterhin vorzugsweise für die Wochenende und Feiertage in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Bei kompletter Belegung der ausgewiesenen Parkplätze, sind die Zufahrten zum Lohrberg, in Höhe Nußgartenstraße/Berger Weg sowie Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr, mittels mobiler Sperren zu unterbinden. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts sollen die Sperrungen sämtlicher Zufahrten (Nußgartenstraße/Berger Weg, Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr und ggf. Klingenweg) zum Lohrberg mittels automatischer Schranken sein. Bei Änderung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg wäre dort eine Sperrung nicht erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/11 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Auerfeldstraße an den 4 Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8-18; 20-30; 32-42; 44-54. jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anbringen zu lassen. Begründung: Die Zugänge zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (6+7 Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben werden und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5 2021 Die Vorlage OF 1/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1845 vom 12.10.2020 geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Begründung: Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1-5 aus V 1688 2020. Fortführend bittet der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen: 6. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohner*innen? 7. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M43 während des Berufsverkehrs bekannt? 8. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 9. Hält der Magistrat es für möglich, das die Parkplätze in der Atzelberg- und Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2021 Die Vorlage OF 809/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2020, OF 737/11 Betreff: Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu? Vorgang: OM 4449/19 OBR 11; ST 1450/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum hat der Parkdruck in der Atzelbergstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 2. Warum hat der Parkdruck in der Zentgrafenstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 3. Sieht der Magistrat einen direkten Zusammenhang zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße? 4. Wenn Ja, welche Maßnahmen ergreift der Magistrat um eine Verbesserung der Parksituation im Stadtteil Seckbach zu verbessern? 5. Wenn Nein, wie erklärt sich der Magistrat die Zunahme an parkenden Autos mit Kennzeichen aus dem östlichen Umland Frankfurts? Begründung: Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße beschweren sich die Anwohner der genannten Straßen, dass der Parkdruck erheblich zugenommen hat. In der OM 4449 hat der Ortsbeirat auf die Gefahr hingewiesen, dass die sonst an der Seckbacher Landstraße parkenden Pendler auf die kostenfreien Flächen im Ortsbezirk 11 ausweichen. Der Magistrat wurde aufgefordert, entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Da offensichtlich das vom Ortsbeirat prognostizierte Szenario eingetreten ist erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat Lösungen. Das Verdrängen des Autoverkehrs aus dem Innenstadtbereich kann nicht unendlich zu Lasten der Stadtrandbezirke gehen. Der Magistrat ist aufgefordert Probleme nicht nur zu verdrängen sondern endlich Lösungen zu präsentieren! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4449 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1688 2020 Die Vorlage OF 737/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 724/11 Betreff: Brücke über die Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik Frankfurt am Main - leichteres Überqueren für Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und Auskunft darüber zu erteilen ob es an der Überführung über die B521 möglich ist, die östliche Rampe so zu gestalten bzw. umzubauen, dass die Rampe befahren werden kann wie zum Beispiel die südliche Rampe der Osthafenbrücke. Begründung: Auf der Brücke über die 521 herrscht reger Radverkehr. Schüler*innen aus Seckbach fahren zum Wöhler-Gymnasium und zur Waldorfschule. Auch immer mehr Pedelec-Fahrer*innen nutzen diese Möglichkeit, tun sich aber bei der Querung der Brücke mit ihren schwereren Rädern schwer. Im Sinne einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der Radwege zu einem leistungsfähigen Netz, sollten auch die Querungen der großen Frankfurter Einfallstraßen erleichtert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6234 2020 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 715/11 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße, für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge, zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase, können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2020 Die Vorlage OF 715/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 610/11 Betreff: Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, an der Einmündung Auerweg/Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung deutliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die darauf hinweisen, dass die aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: Westlich parallel zur B 521 verläuft die Zufahrt zur BG-Unfallklinik bzw. zum Blumen-Großmarkt. Diese Parallelstraße wird stark von Fahrradfahrern genutzt. Die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer fahren aufgrund des Gefälles in der Regel mit hoher Geschwindigkeit und übersehen das vorhandene Verkehrsschild: "Vorfahrt achten", welches auf die Vorfahrtsberechtigung der aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge hinweist. Da der Auerweg aufgrund der Zufahrt zu den Parkmöglichkeiten für die BGU-Mitarbeiter von Autos durchaus rege genutzt wird, kommt es an dieser Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn, die von Radfahrern nicht so leicht übersehen werden kann, kann hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5110 2019 Die Vorlage OF 610/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 607/3 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A661 nach Bad Homburg / Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof Bad Vilbel Süd erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-Ride-Parkfläche für Pendler beinhalten. Diese könne sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4686 2019 Die Vorlage OF 607/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 575/10 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, Welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-)Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, P&R-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 575/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3714 2018 Die Vorlage OF 575/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Punkt 2. des Tenors der Punkt "e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2018, OF 369/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg Vor dem aktuellen Hintergrund des Verkehrschaos auf dem Lohrberg, insbesondere an den Wochenenden, und des fehlenden Konzeptes, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung der Straßen auf dem Lohrberg wie folgt zu ändern: - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Berger Weg in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg - Einrichten der Einbahnstraße auf der Nußgartenstraße in dem Abschnitt Berger Weg bis zum Seckbacher Kreuzweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Seckbacher Kreuzweg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Seckbacher Kreuzweg in dem Abschnitt Auf dem Lohr und Berger Weg. Mit der Fahrtrichtung Berger Weg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Klingenweg in dem Abschnitt Berger Weg und Einmündung Klingenweg Nr. 102. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg 102. - Einrichten eines absoluten Halteverbots entlang des Berger Weg durch Z. 267 in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg ggf. unter Aufstellen von Baumstümpfen und/ oder Findlingen Begründung: Durch die beantragte Änderung der Verkehrsführung entsteht ein gleichmäßig volatiler und sich nicht gegenseitig behindernder Verkehrsfluss. Also ganz das Gegenteil von der momentanen Situation. Ein absolutes Halteverbot einzurichten, ist gefahrenabwehrtechnisch sinnvoll, denn bislang parkten PKW den Berger Weg so dermaßen zu, dass die extra eingerichtete Buslinie am Wochenende zum Lohrberg ihren Sinn verfehlte, weil die Busse stecken blieben und nicht weiterkamen, obwohl die Idee grundsätzlich gut war, die Linie einzurichten. Ganz zu schweigen von Rettungswagen, die in einem etwaigen Notfalle zu den hilfebedürftigen Menschen auf dem Lohrberg dringend eilen müssen. Glücklicherweise kam es noch nicht zu Engpässen, was allerdings nur dem Zufall überlassen blieb. Weiterhin muss bedacht werden, dass die auch heute schon widerrechtlich parkenden PKW Teile der hiesigen Felder derart beschädigen, dass Pächtern hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Hier muss dringend gehandelt werden, denn so wie es ist, darf es nicht weitergehen. Nicht nur im Sinne von erfolgreichen und hoffentlich nicht notwendigen Rettungseinsätzen, sondern auch für ein geordnetes Miteinander der Menschen, die ihre kostbare Freizeit auf dem schönen Lohrberg verbringen wollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 369/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 491/10 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 249 2018 Die Vorlage OF 491/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 247/11 Betreff: Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen ! Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt herrscht enorme Wohnungsnot im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Umso ärgerlicher ist wenn Wohnungen und Häuser ohne ersichtlichen Grund jahrelang leer stehen. Im Stadtteil Seckbach sind dies unter anderem: 1 Reihenhaus, Atzelbergstraße 71, 1 Einzelhaus, Im Staffel 99, 1 Haus mit Ladengeschäften, Wilhelmshöherstraße 142, 1 Einzelhaus, Zentgrafenstraße 30. Dies vorrausgeschickt fragen wir den Magistrat. 1. Sind dem Magistrat die aufgeführten Leestände bekannt? 2. Gibt es Kenntnisse über Gründe für den jahrelangen Leerstand? 3. Befinden sich der Magistrat bzw. die zuständigen Behörden im Dialog mit den Eigentümern um eine baldige Wohnraumnutzung wieder zu ermöglichen? 4. Welche Mittel wird der Magistrat einsetzen um diese Leestände bald möglichst zu beseitigen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2017 Die Vorlage OF 247/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt 4. das Wort "Mittel" durch das Wort "Maßnahmen" ersetz wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 223/11 Betreff: Markierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der Zentgrafenstraße in der Nähe der Hausnummer 18 eine Markierung "Achtung Kinder" aufzubringen. Begründung: Zwischen der Hausnummer 18 und 24 der Zentgrafenstraße befinden sich die Zugänge des Spielplatzes und des Kinderhorts. Hier kommt es vor, dass Kinder unachtsam die Zentgrafenstraße betreten. Um Autofahrer, die z. B aus dem Staffel kommen auf die Situation hinzuweisen, wurde eine Markierung in der Höhe der Zentgrafenstraße 28 aufgebracht. Im unteren Bereich der Zentgrafenstraße fehlt dieser Hinweis. Um hier Unfälle vorzubeugen sollte hier eine Fahrbahnmarkierung "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn im Bereich der Zentgrafenstraße 18 aufgebracht werden. Anlage Anlage 1 (ca. 133 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1812 2017 Die Vorlage OF 223/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2017, OF 197/11 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin des Straßenverkehrsamtes mit der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiter an die Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14, zwecks Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2017 Die Vorlage OF 197/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Vorgang: OM 1070/17 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 in den Haushalt einzustellen. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 79 2017 Die Vorlage OF 144/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 196/11 Betreff: Regelmäßiges Reinigen und pflegen des Straßengrabens in der Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: den Straßengraben (rechts) in der Nußgartenstraße Tal a bwärts in Richtung Seckbach wieder im unteren Teil neu herzustellen, zu reinigen und regelmäßig zu pflegen. Begründung: Der Straßengraben im unteren Teil der Nußgartenstraße in Richtung Seckbach ist auf der rechten Fahrbahnseite nicht mehr vorhanden. Dies hat zur Folge, dass das sich sammelnde Wasser nicht mehr über den Graben ablaufen kann und sich somit den Weg über die Straße sucht. Jetzt, gerade in den Wintermonaten, wird diese Auswucherung zur Gefahr! -siehe Bilder im Anhang-. Das Wasser sucht sich seinen Weg und der untere Teil der Straße ist dann mit einer etwa 8-10 cm dicken Eisfläche versehen. Diese Fläche wird zur gefährlichen Rutschpartie und ist in der Dunkelheit überhaupt nicht zu erkennen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. . . . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; V 153/16 OBR 10; ST 1089/16; ST 1644/16; ST 1727/16 Der Magistrat hat mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 5.12.2016 den Beschluss des Ortsbeirates vom 1.12.2015 (OM 4778) zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbietet. Mit der ST 1727 vom 9.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 (OF 116/10) mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um die Zurverfügungstellung dieses Erlasses. 2. Weiterhin bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht zur Frage, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält. a) Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? b) Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom, und zwar zeitweilig morgens und abends? c) Eine 12- stündige Einbahnstraßenregelung von 0 Uhr bis 12 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt? (Analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen) d) Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2017 Die Vorlage OF 204/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 105/11 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Str. 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1070 2017 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 78/11 Betreff: Durch Vandalismus zerstörte Abfallbehälter im Bereich Probst-Goebels-Weg endlich wieder aufstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die durch Vandalismus (Abbrennen) zerstörten und danach entfernten Abfallbehälter neben den Parkbänken im Bereich Probst-Goebels-Weg / Ecke Im Staffel, Richtung Bergstation in Seckbach, endlich wieder aufstellen zu lassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben in letzter Zeit verstärkt darauf hingewiesen, dass Abfälle aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten unachtsam in der Landschaft verteilt werden, ebenso Hundekotbeutel. Eine Wiederaufstellung der betreffenden Abfalleimer ist daher äußerst sinnvoll und dringend erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 727 2016 Die Vorlage OF 78/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 10.08.2016 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planungen für das sogenannte Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: 1. Volleinhausung der A 661 über circa 1.200 Meter zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400 Metern wird abgelehnt. 2. Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße in Höhe des Auerwegs. 3. Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark über Hartmannweg und Propst-Goebels-Weg. 4. Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark. 5. Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule werden entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule vorgehalten. 6. Im geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule wird ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach eingeplant. 7. Gemäß des Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge getragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, sodass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark kam es zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Betreff: Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut ST 1089 nach seiner Auffassung die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung durch Pförtnerampeln soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2016 Die Vorlage OF 117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2016, OF 49/11 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planungen für das sog. Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: Volleinhausung der A 661 über ca. 1.200m; zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400m wird abgelehnt Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße; in Höhe des Auerwegs Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark; über Hartmannweg und Propst Goebels-Weg Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule sind entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" vorzuhalten Im geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" ist ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach einzuplanen Gemäß dem Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt ist während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge zu tragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, so dass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu der vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huhtpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark (M 82 ) kam zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 57 2016 1. Die Vorlage M 82 wird unter Hinweis auf OA 57 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 49/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 917/10 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase 2. Mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen. 3. Mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer. 4. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße "Am Kalten Berg" - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. 5. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der "Hofhausstraße" im Frankfurter Bogen - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2015, OF 895/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4778 2015 1. Die Vorlage OF 895/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 917/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 917/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2015, OF 359/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit mehreren Jahren fordert der Ortsbeirat 11 durch zahlreiche Anfragen und Anträge, die Verkehrssituation in der Nußgartenstraße in Seckbach zu verbessern. Kein Vorschlag des Ortsbeirats, wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder zusätzliche Fahrbahnmarkierungen, wurde aufgegriffen oder realisiert. Die zugesagte Langzeit-Messung der Durchfahrgeschwindigkeit wurde zwar im Jahr 2014 angekündigt, aber bis heute nicht durchgeführt. Deshalb fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf: - die zugesagte Langzeitmessung - außerhalb von Schulferien - endlich durchzuführen. - nach deren Auswertung ein Konzept zu erarbeiten, die die Sicherheit von AnwohnerInnen und Spaziergängern verbessert. - daraus resultierende Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Probleme durch Schleichverkehr und Raser in der Nußgartenstraße entwickeln sich zur unendlichen Geschichte. Bereits in der Stellungnahme ST 1069 (vom 18.08.2014) hat der Magistrat die Probleme eingeräumt und eine Langzeitmessung angekündigt. Auf weitere Nachfragen durch den Ortsbeirat wurde mit der Stellungnahme ST 910 (vom 19.06.2015) mitgeteilt, dass durch technische Probleme die Messungen nicht abgeschlossen werden konnten. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass solche Schwierigkeiten behebbar sein müssten und bittet erneut um die Bearbeitung des Anliegens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4722 2015 Die Vorlage OF 359/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 333/11 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: zu prüfen ob eine Einrichtung zweier Behindertenparkplätze am Huthpark möglich ist. Die Freifläche von der Auerfeldstraße aus kommend in Richtung BGU, (direkt unten am ersten Zugang zum Park)zu nutzen und als Behindertenparkplätze auszuweisen. Begründung: Der Huthpark verfügt seit 2013 über das Ausflugscafe "Bergstation". Dieses ist unter anderem über den steilen, stetig ansteigenden Probst Goebel Weg, von Seckbach aus ,zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung, die unter anderem in Nutzung eines Rollators unterwegs sind, haben enorme Schwierigkeiten, z.B. das Cafe Bergstation zu erreichen. Wären auf dem Areal des Huthparkes zwei Behindertenparkplätze, so könnte man bequem und fast ohne nennenswerte Steigung das Cafe erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4261 2015 Die Vorlage OF 333/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 321/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitsmessungen in der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße / Am Schießrain, durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten, die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2015 Die Vorlage OF 321/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2015, OF 310/11 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse / Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf der Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo 30 Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrer die Kurve so stark an, sodass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahrgefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 16.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3987 2015 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 750/10 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und Hofhausstraße/Goldpeppingstraße/ Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrer/innen - insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend - bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitige Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, z. B. auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 750/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3922 2015 Die Vorlage OF 750/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 732/10 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ermittelt durch Verkehrszählung, Kennzeichenerfassung und Verkehrsbefragungen, die Belastungen folgender Straßen : - Sigmund-Freund-Str. - Heiligenstockweg - Hofhausstraße - Harheimer Weg Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden und als Grundlage für Entlastungsstrategien genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2015 Die Vorlage OF 732/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ermittelt" das Wort "zeitnah", hinter dem Wort "Verkehrsbefragungen" der Halbsatz "über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen" sowie hinter den Worten "Harheimer Weg" die Worte "Am Dachsberg" eingefügt werden Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 731/10 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen "Am Dachsberg", "Heiligenstockweg", "Hofhausstraße" (in Richtung Preungesheim) sowie die Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3777 2015 Die Vorlage OF 731/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2014, OF 303/11 Betreff: Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße? Vorgang: ST 1069/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wurde die Langzeitmessung in der Nußgartenstraße bereits durchgeführt? 2. Falls nicht, wann wird die Langzeitmessung durchgeführt? 3. Wann ist voraussichtlich mit der Auswertung der Langzeitmessung zu rechnen? 4. Wann wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu berichten und gleichzeitig Vorschläge für eine nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung unterbreiten? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, kündigt der Magistrat eine Langzeitmessung in der Nußgartenstraße an. Mittels dieser Langzeitmessung soll(te) die Verkehrsmenge und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten festgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1216 2015 Die Vorlage OF 303/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2014, OF 242/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren versucht der Ortsbeirat 11 einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße zu leisten. Dort gibt es permanent Gefährdungen von Anwohnern und Spaziergängern, durch Raser, die mit ihren PKWs die Nußgartenstraße in eine Rennbahn verwandeln. Der Ortsbeirat 11 hat mit drei Anträgen (OF 80/11, OF127/11 und OF 177/) darum gebeten, dass im Bereich der Wohnhäuser Blumenkübel aufgestellt werden, um die Fahrbahn zu verengen, bzw. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, um Fußgängerwege zu markieren. Alle Ortsbeiratsanträge wurden vom Magistrat abgelehnt, ohne Alternativvorschläge aufzuzeigen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung der Anwohner und Spaziergänger in der Nußgartenstraße durch Raser? 2. Welche eigenen Vorstellungen hat der Magistrat alternativ zu den Vorschlägen des Ortsbeirats entwickelt? 3. Wann werden diese Maßnahmen des Magistrats umgesetzt? Begründung: Gerade im Berufsverkehr wird die Nußgartenstraße als Schleichweg sehr stark befahren. Auch wenn es nur wenige Anwohner gibt, sind deren Sicherheit sowie die Sicherheit zahlreicher Spaziergänger ein ernstzunehmendes Anliegen. Es besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2014 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 233/11 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckback Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, beginnend von der Einbiegung Wilhelmshöher Straße bis zur Abzweigung Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und behindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass durch die zu schmalen Bürgersteige gerade für Kinderwagen-Nutzung und für behindertengerechte Nutzung des Bürgersteiges gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, so dass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, die Hofhausstraße überquert werden müsste. Die Parksituation wird vor allen Dingen auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, so dass selbst für normale Fußgänger kaum Platz zum Nutzen des Bürgersteiges bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung ebenfalls anzuraten. Schon jetzt liegen jedoch zahlreiche Beschwerden der Anwohner und Nutzer vor. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2880 2014 Die Vorlage OF 233/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 SPD und 4 CDU gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2013, OF 469/10 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie auf dem Feldweg oberhalb der Autobahn östlich vom Frankfurter Bogen zwischen Preungesheimer Dreieck und Hofhausstraße, der zum großen Teil zum Grüngürtel-Radfahrweg gehört, das Abladen riesiger Müllmengen unterbunden werden kann. Mögliche Maßnahmen wären z.B.: - Sperrung des Weges an allen Einfahrten für unbefugten Fahrzeugverkehr - Ermittlung der Müllsünder durch - Untersuchung des Mülls auf Hinweise durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt - Überwachung des Weges durch Polizei/Ordnungsamt - Ermittlung durch Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei - Erhöhung der Bußgelder für ermittelte MüllsünderInnen zur Steigerung des Risikos. Begründung: Anfang der Woche vor Pfingsten wurden durch die FES diverse große Müllhaufen an diesem Weg beseitigt. Schon im Lauf der Woche entstanden neue sowohl an den vorherigen als auch an anderen Stellen. Vorbeikommende Spaziergänger/innen wie auch RadfahrerInnen waren schockiert. Hier müsste dringend dieser Form von Vandalismus Einhalt geboten werden, sei es durch Sperrung des Wegs für Autoverkehr, wobei eine Lösung für die Landwirte und Kleingärtner gefunden werden müsste, aber vor allem durch Ermittlung und empfindlichere Bestrafung der MüllsünderInnen, oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte sich das Problem dann an andere Stellen verlagern, müsste dort entsprechend verfahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2013 Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2013, OF 177/11 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Nussgartenstraße in Seckbach Fahrbahnmarkierungen anbringen zu lassen. Mit der Anbringung von Randstreifen soll die Fahrbahn optisch eingeengt werden. Vor der beginnenden Wohnbebauung sollen Tempo 30 Piktogramme auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden. Begründung: Seit Jahren beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner der Nußgartenstraße über Raserinnen und Raser. Da dort keine Bürgersteige vorhanden sind, werden immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet. Der Ortsbeirat hat im vergangenen Jahr beantragt, Blumenkübel aufzustellen (OIB 88). Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663 abgelehnt. Dies, obwohl der Ortsbeirat bereit war, die Blumenkübel aus eigenen Mitteln zu finanzieren und die Anwohnerinnen und Anwohner die Pflege und das Gießen der Pflanzen zugesichert hatten. Durch diese Ablehnung wurde das Problem nicht gelöst. Es geht nicht nur um den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Zahlreiche Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Familien mit Kindern, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer usw. werden gefährdet. Daher erfolgt mit dieser Antragstellung ein weiterer Versuch, die Raserei in der Nussgartenstraße einzudämmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2120 2013 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 190/11; § 10484/05; M 205/05 Der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011 (ST 190) zu vorstehendem Thema ist zu entnehmen dass "entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 (...) derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet" wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung an den Ortsbeirat 11 zu leiten: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der aktuelle Sachstand für die notwendige Abbiegespur aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist, 2. wie die Realisierung der Abbiegespur beschleunigt werden kann und bis wann mit einer solchen zu rechnen ist. Begründung: Auf die entsprechenden diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2013 Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 346/10 Betreff: Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts an der Hofhausstraße und an der Überquerung der A 661 so zu optimieren, dass die gegenwärtigen Rückstaus reduziert werden. Außerdem möge der Magistrat berichten, wann die zugesagte Verlängerung der Einfädelspur auf die A 661 von der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg nun endlich realisiert wird. Begründung: Die Stausituation auf der Friedberger Landstraße hat sich auch nach Beendigung der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 keinesfalls gebessert, was zu einem massiven Schleichverkehr durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim führt. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, um den morgendlichen Rückstau an der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße, der dazu führt, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens lieber durch Preungesheim fahren, statt auf der gut ausgebauten Friedberger Landstraße an der Wohnbebauung vorbeizufahren, zurückzuführen. Durch eine sinnvolle Einfädelspur hier wäre sicherlich eine Besserung zu erzielen. Sodann ist die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg immer noch nicht verlängert, so dass auch der Verkehr, der eigentlich gar nicht in die Stadt will, die Friedberger Landstraße mit verstopft. Ferner sind die Einfädelung des Verkehrs der von der A 661 aus Richtung Offenbach Richtung Innenstadt kommt und dem, der Richtung Offenbach auf die A 661 will, so unglücklich miteinander verschränkt, dass hier durch eine Optimierung der Einfädelungsregelungen der Verkehrsfluss auch zu bessern sein sollte. Um den Schleichverkehr zu reduzieren, muss eine solche Optimierung dringend geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2012 Die Vorlage OF 346/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA 223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2012, OF 132/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 501/11) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg / Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannwegs aus - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannwegs vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußwegs eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind für die Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Stecke von ca. 600 m ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 18.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 223 2012 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird punktweise abgestimmt Beschluss: a) Punkt 1. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Punkt 2. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt c) Punkt 3. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt Abstimmung: Zu a) Einstimmige Annahme Zu b) Einstimmige Annahme Zu c) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen (SPD =Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 127/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs, mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 88 2012 Die Vorlage OF 127/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße bis zu einem Betrag von 2.500 Euro netto." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 105/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: ST 73/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 51 2012 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2012, OF 80/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33,37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33,35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer schneller als die vorgeschriebenen 30 km zu fahren. Dadurch werden Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die Situation entschärft werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 759 2012 Die Vorlage OF 80/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2011, OF 59/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz " Radfahrer und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr, fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 444 2011 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2011, OF 62/10 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die BAB 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40-60m, Breite ca. 4-8m; siehe Anlage, Maßnahme 1, bb) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20m, Breite ca. 4-8 m; siehe Anlage, Maßnahme 2, b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350m, Breite ca. 30 m, Aufwachshöhe ca. 8-15m; siehe Anlage, Maßnahme 3), c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können, d) eine Studie in Auftrag zu geben, welche bezüglich verschiedener simulierter Geschwindigkeitsbegrenzungen - beispielsweise Tempo 100 - Auskunft über den jeweils möglichen Verkehrsfluss (inklusive eventueller Staugefahr) als auch die jeweilige Lärmbelastung gibt, e) in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl im Rahmen künftiger Ausbesserungsmaßnahmen als auch im Zuge des geplanten Ausbaues der BAB 661 die Verwendung von Flüsterasphalt zwingend vorgeschrieben wird. Begründung: Die BAB 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der BAB 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b), c) und e) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle (Anträge zu a) und b)) ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegt. Die durch die geforderte Studie ermittelten Daten sollen eine verlässliche Basis für eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern, welche den genannten Ausgleich zwischen Mobilitäts- und Ruhebedürfnis schaffen können. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 319 2011 Die Vorlage OF 62/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Absätze d) und e) ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 741 entstanden aus Vorlage: OF 250/11 vom 31.08.2008 Betreff: Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens Vorgang: ST 1459/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept zur Verhinderung des Falschparkens auf dem Berger Weg/Lohrberg - gemäß ST 1459 vom 05.09.2007 - auch in den Bereichen Nußgartenstraße und Kreuzweg anzuwenden. Begründung: Seit Überwachung des Berger Weges parken die Autofahrer vermehrt in der Nußgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zugestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 133 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 741 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4771, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 137/11 Betreff: Streuobstwiesen schützen - Aufstellung von Informationstafeln am Berger Weg (Seck-bach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Nordseite des Berger Wegs, zwischen Nußgartenstraße und Parkplatz Lohrberg, Informationstafeln bzgl. der Bedeutung der Streuobstwiesen aufzustellen. Die Informationstafeln sollen die ökologische Bedeutung, die Bewirtschaftung durch private Wiesenbesitzer sowie Verhaltensregeln (z. B. kein Parken auf den Wiesen, kein Müll hinterlassen und kein Obst entwenden) beinhalten. Begründung: Die beantragten Informationsschilder wären zum Nutzen der Besucher und der Besitzer. Die Besucher würden informiert und die Besitzer in ihrer wertvollen, ökologischen Arbeit durch die Stadt unterstützt. Der Wert der schützenswerten Streuobstwiesen würde hervorgehoben. Die größten Probleme sind der ständig zunehmende Obstdiebstahl, das illegale Parken sowie das Hinterlassen von Müll auf den Wiesen. Informationstafeln werden das sicherlich nicht komplett verhindern, aber doch aufklären und bei dem einen oder anderen Verständnis wecken und eine Verhaltensänderung bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1065 2021 Die Vorlage OF 137/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenende und Feiertage vom Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend, in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Anlage: Unterstützung durch die Verkehrswacht Obertaunus Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt weiterhin vorzugsweise für die Wochenende und Feiertage in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Bei kompletter Belegung der ausgewiesenen Parkplätze, sind die Zufahrten zum Lohrberg, in Höhe Nußgartenstraße/Berger Weg sowie Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr, mittels mobiler Sperren zu unterbinden. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts sollen die Sperrungen sämtlicher Zufahrten (Nußgartenstraße/Berger Weg, Seckbacher Kreuzweg/Auf dem Lohr und ggf. Klingenweg) zum Lohrberg mittels automatischer Schranken sein. Bei Änderung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg wäre dort eine Sperrung nicht erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/11 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Auerfeldstraße an den 4 Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8-18; 20-30; 32-42; 44-54. jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anbringen zu lassen. Begründung: Die Zugänge zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (6+7 Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben werden und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5 2021 Die Vorlage OF 1/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1845 vom 12.10.2020 geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Begründung: Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1-5 aus V 1688 2020. Fortführend bittet der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen: 6. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohner*innen? 7. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M43 während des Berufsverkehrs bekannt? 8. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 9. Hält der Magistrat es für möglich, das die Parkplätze in der Atzelberg- und Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2021 Die Vorlage OF 809/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2020, OF 737/11 Betreff: Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu? Vorgang: OM 4449/19 OBR 11; ST 1450/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum hat der Parkdruck in der Atzelbergstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 2. Warum hat der Parkdruck in der Zentgrafenstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 3. Sieht der Magistrat einen direkten Zusammenhang zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße? 4. Wenn Ja, welche Maßnahmen ergreift der Magistrat um eine Verbesserung der Parksituation im Stadtteil Seckbach zu verbessern? 5. Wenn Nein, wie erklärt sich der Magistrat die Zunahme an parkenden Autos mit Kennzeichen aus dem östlichen Umland Frankfurts? Begründung: Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße beschweren sich die Anwohner der genannten Straßen, dass der Parkdruck erheblich zugenommen hat. In der OM 4449 hat der Ortsbeirat auf die Gefahr hingewiesen, dass die sonst an der Seckbacher Landstraße parkenden Pendler auf die kostenfreien Flächen im Ortsbezirk 11 ausweichen. Der Magistrat wurde aufgefordert, entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Da offensichtlich das vom Ortsbeirat prognostizierte Szenario eingetreten ist erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat Lösungen. Das Verdrängen des Autoverkehrs aus dem Innenstadtbereich kann nicht unendlich zu Lasten der Stadtrandbezirke gehen. Der Magistrat ist aufgefordert Probleme nicht nur zu verdrängen sondern endlich Lösungen zu präsentieren! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4449 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1688 2020 Die Vorlage OF 737/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 724/11 Betreff: Brücke über die Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik Frankfurt am Main - leichteres Überqueren für Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und Auskunft darüber zu erteilen ob es an der Überführung über die B521 möglich ist, die östliche Rampe so zu gestalten bzw. umzubauen, dass die Rampe befahren werden kann wie zum Beispiel die südliche Rampe der Osthafenbrücke. Begründung: Auf der Brücke über die 521 herrscht reger Radverkehr. Schüler*innen aus Seckbach fahren zum Wöhler-Gymnasium und zur Waldorfschule. Auch immer mehr Pedelec-Fahrer*innen nutzen diese Möglichkeit, tun sich aber bei der Querung der Brücke mit ihren schwereren Rädern schwer. Im Sinne einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der Radwege zu einem leistungsfähigen Netz, sollten auch die Querungen der großen Frankfurter Einfallstraßen erleichtert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6234 2020 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 715/11 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße, für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge, zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase, können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2020 Die Vorlage OF 715/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 610/11 Betreff: Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, an der Einmündung Auerweg/Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung deutliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die darauf hinweisen, dass die aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: Westlich parallel zur B 521 verläuft die Zufahrt zur BG-Unfallklinik bzw. zum Blumen-Großmarkt. Diese Parallelstraße wird stark von Fahrradfahrern genutzt. Die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer fahren aufgrund des Gefälles in der Regel mit hoher Geschwindigkeit und übersehen das vorhandene Verkehrsschild: "Vorfahrt achten", welches auf die Vorfahrtsberechtigung der aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge hinweist. Da der Auerweg aufgrund der Zufahrt zu den Parkmöglichkeiten für die BGU-Mitarbeiter von Autos durchaus rege genutzt wird, kommt es an dieser Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn, die von Radfahrern nicht so leicht übersehen werden kann, kann hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5110 2019 Die Vorlage OF 610/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 607/3 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A661 nach Bad Homburg / Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof Bad Vilbel Süd erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-Ride-Parkfläche für Pendler beinhalten. Diese könne sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4686 2019 Die Vorlage OF 607/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 575/10 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, Welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-)Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, P&R-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 575/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3714 2018 Die Vorlage OF 575/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Punkt 2. des Tenors der Punkt "e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2018, OF 369/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg Vor dem aktuellen Hintergrund des Verkehrschaos auf dem Lohrberg, insbesondere an den Wochenenden, und des fehlenden Konzeptes, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung der Straßen auf dem Lohrberg wie folgt zu ändern: - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Berger Weg in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg - Einrichten der Einbahnstraße auf der Nußgartenstraße in dem Abschnitt Berger Weg bis zum Seckbacher Kreuzweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Seckbacher Kreuzweg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Seckbacher Kreuzweg in dem Abschnitt Auf dem Lohr und Berger Weg. Mit der Fahrtrichtung Berger Weg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Klingenweg in dem Abschnitt Berger Weg und Einmündung Klingenweg Nr. 102. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg 102. - Einrichten eines absoluten Halteverbots entlang des Berger Weg durch Z. 267 in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg ggf. unter Aufstellen von Baumstümpfen und/ oder Findlingen Begründung: Durch die beantragte Änderung der Verkehrsführung entsteht ein gleichmäßig volatiler und sich nicht gegenseitig behindernder Verkehrsfluss. Also ganz das Gegenteil von der momentanen Situation. Ein absolutes Halteverbot einzurichten, ist gefahrenabwehrtechnisch sinnvoll, denn bislang parkten PKW den Berger Weg so dermaßen zu, dass die extra eingerichtete Buslinie am Wochenende zum Lohrberg ihren Sinn verfehlte, weil die Busse stecken blieben und nicht weiterkamen, obwohl die Idee grundsätzlich gut war, die Linie einzurichten. Ganz zu schweigen von Rettungswagen, die in einem etwaigen Notfalle zu den hilfebedürftigen Menschen auf dem Lohrberg dringend eilen müssen. Glücklicherweise kam es noch nicht zu Engpässen, was allerdings nur dem Zufall überlassen blieb. Weiterhin muss bedacht werden, dass die auch heute schon widerrechtlich parkenden PKW Teile der hiesigen Felder derart beschädigen, dass Pächtern hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Hier muss dringend gehandelt werden, denn so wie es ist, darf es nicht weitergehen. Nicht nur im Sinne von erfolgreichen und hoffentlich nicht notwendigen Rettungseinsätzen, sondern auch für ein geordnetes Miteinander der Menschen, die ihre kostbare Freizeit auf dem schönen Lohrberg verbringen wollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 369/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 491/10 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 249 2018 Die Vorlage OF 491/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 247/11 Betreff: Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen ! Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt herrscht enorme Wohnungsnot im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Umso ärgerlicher ist wenn Wohnungen und Häuser ohne ersichtlichen Grund jahrelang leer stehen. Im Stadtteil Seckbach sind dies unter anderem: 1 Reihenhaus, Atzelbergstraße 71, 1 Einzelhaus, Im Staffel 99, 1 Haus mit Ladengeschäften, Wilhelmshöherstraße 142, 1 Einzelhaus, Zentgrafenstraße 30. Dies vorrausgeschickt fragen wir den Magistrat. 1. Sind dem Magistrat die aufgeführten Leestände bekannt? 2. Gibt es Kenntnisse über Gründe für den jahrelangen Leerstand? 3. Befinden sich der Magistrat bzw. die zuständigen Behörden im Dialog mit den Eigentümern um eine baldige Wohnraumnutzung wieder zu ermöglichen? 4. Welche Mittel wird der Magistrat einsetzen um diese Leestände bald möglichst zu beseitigen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2017 Die Vorlage OF 247/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt 4. das Wort "Mittel" durch das Wort "Maßnahmen" ersetz wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 223/11 Betreff: Markierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der Zentgrafenstraße in der Nähe der Hausnummer 18 eine Markierung "Achtung Kinder" aufzubringen. Begründung: Zwischen der Hausnummer 18 und 24 der Zentgrafenstraße befinden sich die Zugänge des Spielplatzes und des Kinderhorts. Hier kommt es vor, dass Kinder unachtsam die Zentgrafenstraße betreten. Um Autofahrer, die z. B aus dem Staffel kommen auf die Situation hinzuweisen, wurde eine Markierung in der Höhe der Zentgrafenstraße 28 aufgebracht. Im unteren Bereich der Zentgrafenstraße fehlt dieser Hinweis. Um hier Unfälle vorzubeugen sollte hier eine Fahrbahnmarkierung "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn im Bereich der Zentgrafenstraße 18 aufgebracht werden. Anlage Anlage 1 (ca. 133 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1812 2017 Die Vorlage OF 223/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2017, OF 197/11 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin des Straßenverkehrsamtes mit der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiter an die Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14, zwecks Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2017 Die Vorlage OF 197/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Vorgang: OM 1070/17 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 in den Haushalt einzustellen. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 79 2017 Die Vorlage OF 144/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 196/11 Betreff: Regelmäßiges Reinigen und pflegen des Straßengrabens in der Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: den Straßengraben (rechts) in der Nußgartenstraße Tal a bwärts in Richtung Seckbach wieder im unteren Teil neu herzustellen, zu reinigen und regelmäßig zu pflegen. Begründung: Der Straßengraben im unteren Teil der Nußgartenstraße in Richtung Seckbach ist auf der rechten Fahrbahnseite nicht mehr vorhanden. Dies hat zur Folge, dass das sich sammelnde Wasser nicht mehr über den Graben ablaufen kann und sich somit den Weg über die Straße sucht. Jetzt, gerade in den Wintermonaten, wird diese Auswucherung zur Gefahr! -siehe Bilder im Anhang-. Das Wasser sucht sich seinen Weg und der untere Teil der Straße ist dann mit einer etwa 8-10 cm dicken Eisfläche versehen. Diese Fläche wird zur gefährlichen Rutschpartie und ist in der Dunkelheit überhaupt nicht zu erkennen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. . . . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 196/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; V 153/16 OBR 10; ST 1089/16; ST 1644/16; ST 1727/16 Der Magistrat hat mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 5.12.2016 den Beschluss des Ortsbeirates vom 1.12.2015 (OM 4778) zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbietet. Mit der ST 1727 vom 9.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 (OF 116/10) mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um die Zurverfügungstellung dieses Erlasses. 2. Weiterhin bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht zur Frage, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält. a) Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? b) Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom, und zwar zeitweilig morgens und abends? c) Eine 12- stündige Einbahnstraßenregelung von 0 Uhr bis 12 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt? (Analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen) d) Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2017 Die Vorlage OF 204/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 105/11 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Str. 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1070 2017 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 78/11 Betreff: Durch Vandalismus zerstörte Abfallbehälter im Bereich Probst-Goebels-Weg endlich wieder aufstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die durch Vandalismus (Abbrennen) zerstörten und danach entfernten Abfallbehälter neben den Parkbänken im Bereich Probst-Goebels-Weg / Ecke Im Staffel, Richtung Bergstation in Seckbach, endlich wieder aufstellen zu lassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben in letzter Zeit verstärkt darauf hingewiesen, dass Abfälle aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten unachtsam in der Landschaft verteilt werden, ebenso Hundekotbeutel. Eine Wiederaufstellung der betreffenden Abfalleimer ist daher äußerst sinnvoll und dringend erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 727 2016 Die Vorlage OF 78/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 10.08.2016 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planungen für das sogenannte Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: 1. Volleinhausung der A 661 über circa 1.200 Meter zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400 Metern wird abgelehnt. 2. Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße in Höhe des Auerwegs. 3. Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark über Hartmannweg und Propst-Goebels-Weg. 4. Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark. 5. Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule werden entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule vorgehalten. 6. Im geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule wird ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach eingeplant. 7. Gemäß des Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge getragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, sodass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark kam es zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Betreff: Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut ST 1089 nach seiner Auffassung die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung durch Pförtnerampeln soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2016 Die Vorlage OF 117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2016, OF 49/11 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planungen für das sog. Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: Volleinhausung der A 661 über ca. 1.200m; zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400m wird abgelehnt Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße; in Höhe des Auerwegs Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark; über Hartmannweg und Propst Goebels-Weg Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule sind entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" vorzuhalten Im geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" ist ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach einzuplanen Gemäß dem Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt ist während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge zu tragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, so dass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu der vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huhtpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark (M 82 ) kam zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 57 2016 1. Die Vorlage M 82 wird unter Hinweis auf OA 57 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 49/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 917/10 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase 2. Mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen. 3. Mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer. 4. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße "Am Kalten Berg" - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. 5. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der "Hofhausstraße" im Frankfurter Bogen - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2015, OF 895/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4778 2015 1. Die Vorlage OF 895/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 917/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 917/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2015, OF 359/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit mehreren Jahren fordert der Ortsbeirat 11 durch zahlreiche Anfragen und Anträge, die Verkehrssituation in der Nußgartenstraße in Seckbach zu verbessern. Kein Vorschlag des Ortsbeirats, wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder zusätzliche Fahrbahnmarkierungen, wurde aufgegriffen oder realisiert. Die zugesagte Langzeit-Messung der Durchfahrgeschwindigkeit wurde zwar im Jahr 2014 angekündigt, aber bis heute nicht durchgeführt. Deshalb fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf: - die zugesagte Langzeitmessung - außerhalb von Schulferien - endlich durchzuführen. - nach deren Auswertung ein Konzept zu erarbeiten, die die Sicherheit von AnwohnerInnen und Spaziergängern verbessert. - daraus resultierende Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Probleme durch Schleichverkehr und Raser in der Nußgartenstraße entwickeln sich zur unendlichen Geschichte. Bereits in der Stellungnahme ST 1069 (vom 18.08.2014) hat der Magistrat die Probleme eingeräumt und eine Langzeitmessung angekündigt. Auf weitere Nachfragen durch den Ortsbeirat wurde mit der Stellungnahme ST 910 (vom 19.06.2015) mitgeteilt, dass durch technische Probleme die Messungen nicht abgeschlossen werden konnten. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass solche Schwierigkeiten behebbar sein müssten und bittet erneut um die Bearbeitung des Anliegens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4722 2015 Die Vorlage OF 359/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 333/11 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: zu prüfen ob eine Einrichtung zweier Behindertenparkplätze am Huthpark möglich ist. Die Freifläche von der Auerfeldstraße aus kommend in Richtung BGU, (direkt unten am ersten Zugang zum Park)zu nutzen und als Behindertenparkplätze auszuweisen. Begründung: Der Huthpark verfügt seit 2013 über das Ausflugscafe "Bergstation". Dieses ist unter anderem über den steilen, stetig ansteigenden Probst Goebel Weg, von Seckbach aus ,zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung, die unter anderem in Nutzung eines Rollators unterwegs sind, haben enorme Schwierigkeiten, z.B. das Cafe Bergstation zu erreichen. Wären auf dem Areal des Huthparkes zwei Behindertenparkplätze, so könnte man bequem und fast ohne nennenswerte Steigung das Cafe erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4261 2015 Die Vorlage OF 333/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 321/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitsmessungen in der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße / Am Schießrain, durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten, die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2015 Die Vorlage OF 321/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2015, OF 310/11 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse / Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf der Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo 30 Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrer die Kurve so stark an, sodass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahrgefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 16.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3987 2015 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 750/10 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und Hofhausstraße/Goldpeppingstraße/ Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrer/innen - insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend - bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitige Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, z. B. auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 750/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3922 2015 Die Vorlage OF 750/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 732/10 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ermittelt durch Verkehrszählung, Kennzeichenerfassung und Verkehrsbefragungen, die Belastungen folgender Straßen : - Sigmund-Freund-Str. - Heiligenstockweg - Hofhausstraße - Harheimer Weg Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden und als Grundlage für Entlastungsstrategien genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2015 Die Vorlage OF 732/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ermittelt" das Wort "zeitnah", hinter dem Wort "Verkehrsbefragungen" der Halbsatz "über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen" sowie hinter den Worten "Harheimer Weg" die Worte "Am Dachsberg" eingefügt werden Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 731/10 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen "Am Dachsberg", "Heiligenstockweg", "Hofhausstraße" (in Richtung Preungesheim) sowie die Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3777 2015 Die Vorlage OF 731/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2014, OF 303/11 Betreff: Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße? Vorgang: ST 1069/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wurde die Langzeitmessung in der Nußgartenstraße bereits durchgeführt? 2. Falls nicht, wann wird die Langzeitmessung durchgeführt? 3. Wann ist voraussichtlich mit der Auswertung der Langzeitmessung zu rechnen? 4. Wann wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu berichten und gleichzeitig Vorschläge für eine nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung unterbreiten? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, kündigt der Magistrat eine Langzeitmessung in der Nußgartenstraße an. Mittels dieser Langzeitmessung soll(te) die Verkehrsmenge und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten festgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1216 2015 Die Vorlage OF 303/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2014, OF 242/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren versucht der Ortsbeirat 11 einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße zu leisten. Dort gibt es permanent Gefährdungen von Anwohnern und Spaziergängern, durch Raser, die mit ihren PKWs die Nußgartenstraße in eine Rennbahn verwandeln. Der Ortsbeirat 11 hat mit drei Anträgen (OF 80/11, OF127/11 und OF 177/) darum gebeten, dass im Bereich der Wohnhäuser Blumenkübel aufgestellt werden, um die Fahrbahn zu verengen, bzw. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, um Fußgängerwege zu markieren. Alle Ortsbeiratsanträge wurden vom Magistrat abgelehnt, ohne Alternativvorschläge aufzuzeigen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung der Anwohner und Spaziergänger in der Nußgartenstraße durch Raser? 2. Welche eigenen Vorstellungen hat der Magistrat alternativ zu den Vorschlägen des Ortsbeirats entwickelt? 3. Wann werden diese Maßnahmen des Magistrats umgesetzt? Begründung: Gerade im Berufsverkehr wird die Nußgartenstraße als Schleichweg sehr stark befahren. Auch wenn es nur wenige Anwohner gibt, sind deren Sicherheit sowie die Sicherheit zahlreicher Spaziergänger ein ernstzunehmendes Anliegen. Es besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2014 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 233/11 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckback Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, beginnend von der Einbiegung Wilhelmshöher Straße bis zur Abzweigung Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und behindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass durch die zu schmalen Bürgersteige gerade für Kinderwagen-Nutzung und für behindertengerechte Nutzung des Bürgersteiges gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, so dass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, die Hofhausstraße überquert werden müsste. Die Parksituation wird vor allen Dingen auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, so dass selbst für normale Fußgänger kaum Platz zum Nutzen des Bürgersteiges bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung ebenfalls anzuraten. Schon jetzt liegen jedoch zahlreiche Beschwerden der Anwohner und Nutzer vor. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2880 2014 Die Vorlage OF 233/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 SPD und 4 CDU gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2013, OF 469/10 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie auf dem Feldweg oberhalb der Autobahn östlich vom Frankfurter Bogen zwischen Preungesheimer Dreieck und Hofhausstraße, der zum großen Teil zum Grüngürtel-Radfahrweg gehört, das Abladen riesiger Müllmengen unterbunden werden kann. Mögliche Maßnahmen wären z.B.: - Sperrung des Weges an allen Einfahrten für unbefugten Fahrzeugverkehr - Ermittlung der Müllsünder durch - Untersuchung des Mülls auf Hinweise durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt - Überwachung des Weges durch Polizei/Ordnungsamt - Ermittlung durch Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei - Erhöhung der Bußgelder für ermittelte MüllsünderInnen zur Steigerung des Risikos. Begründung: Anfang der Woche vor Pfingsten wurden durch die FES diverse große Müllhaufen an diesem Weg beseitigt. Schon im Lauf der Woche entstanden neue sowohl an den vorherigen als auch an anderen Stellen. Vorbeikommende Spaziergänger/innen wie auch RadfahrerInnen waren schockiert. Hier müsste dringend dieser Form von Vandalismus Einhalt geboten werden, sei es durch Sperrung des Wegs für Autoverkehr, wobei eine Lösung für die Landwirte und Kleingärtner gefunden werden müsste, aber vor allem durch Ermittlung und empfindlichere Bestrafung der MüllsünderInnen, oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte sich das Problem dann an andere Stellen verlagern, müsste dort entsprechend verfahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2013 Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2013, OF 177/11 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Nussgartenstraße in Seckbach Fahrbahnmarkierungen anbringen zu lassen. Mit der Anbringung von Randstreifen soll die Fahrbahn optisch eingeengt werden. Vor der beginnenden Wohnbebauung sollen Tempo 30 Piktogramme auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden. Begründung: Seit Jahren beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner der Nußgartenstraße über Raserinnen und Raser. Da dort keine Bürgersteige vorhanden sind, werden immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet. Der Ortsbeirat hat im vergangenen Jahr beantragt, Blumenkübel aufzustellen (OIB 88). Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663 abgelehnt. Dies, obwohl der Ortsbeirat bereit war, die Blumenkübel aus eigenen Mitteln zu finanzieren und die Anwohnerinnen und Anwohner die Pflege und das Gießen der Pflanzen zugesichert hatten. Durch diese Ablehnung wurde das Problem nicht gelöst. Es geht nicht nur um den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Zahlreiche Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Familien mit Kindern, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer usw. werden gefährdet. Daher erfolgt mit dieser Antragstellung ein weiterer Versuch, die Raserei in der Nussgartenstraße einzudämmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2120 2013 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 190/11; § 10484/05; M 205/05 Der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011 (ST 190) zu vorstehendem Thema ist zu entnehmen dass "entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 (...) derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet" wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung an den Ortsbeirat 11 zu leiten: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der aktuelle Sachstand für die notwendige Abbiegespur aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist, 2. wie die Realisierung der Abbiegespur beschleunigt werden kann und bis wann mit einer solchen zu rechnen ist. Begründung: Auf die entsprechenden diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2013 Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 346/10 Betreff: Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts an der Hofhausstraße und an der Überquerung der A 661 so zu optimieren, dass die gegenwärtigen Rückstaus reduziert werden. Außerdem möge der Magistrat berichten, wann die zugesagte Verlängerung der Einfädelspur auf die A 661 von der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg nun endlich realisiert wird. Begründung: Die Stausituation auf der Friedberger Landstraße hat sich auch nach Beendigung der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 keinesfalls gebessert, was zu einem massiven Schleichverkehr durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim führt. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, um den morgendlichen Rückstau an der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße, der dazu führt, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens lieber durch Preungesheim fahren, statt auf der gut ausgebauten Friedberger Landstraße an der Wohnbebauung vorbeizufahren, zurückzuführen. Durch eine sinnvolle Einfädelspur hier wäre sicherlich eine Besserung zu erzielen. Sodann ist die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg immer noch nicht verlängert, so dass auch der Verkehr, der eigentlich gar nicht in die Stadt will, die Friedberger Landstraße mit verstopft. Ferner sind die Einfädelung des Verkehrs der von der A 661 aus Richtung Offenbach Richtung Innenstadt kommt und dem, der Richtung Offenbach auf die A 661 will, so unglücklich miteinander verschränkt, dass hier durch eine Optimierung der Einfädelungsregelungen der Verkehrsfluss auch zu bessern sein sollte. Um den Schleichverkehr zu reduzieren, muss eine solche Optimierung dringend geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2012 Die Vorlage OF 346/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA 223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2012, OF 132/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 501/11) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg / Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannwegs aus - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannwegs vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußwegs eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind für die Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Stecke von ca. 600 m ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 18.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 223 2012 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird punktweise abgestimmt Beschluss: a) Punkt 1. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Punkt 2. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt c) Punkt 3. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt Abstimmung: Zu a) Einstimmige Annahme Zu b) Einstimmige Annahme Zu c) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen (SPD =Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 127/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs, mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 88 2012 Die Vorlage OF 127/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße bis zu einem Betrag von 2.500 Euro netto." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 105/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: ST 73/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 51 2012 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2012, OF 80/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33,37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33,35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer schneller als die vorgeschriebenen 30 km zu fahren. Dadurch werden Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die Situation entschärft werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 759 2012 Die Vorlage OF 80/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2011, OF 59/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz " Radfahrer und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr, fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 444 2011 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2011, OF 62/10 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn 661 im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die BAB 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40-60m, Breite ca. 4-8m; siehe Anlage, Maßnahme 1, bb) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20m, Breite ca. 4-8 m; siehe Anlage, Maßnahme 2, b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350m, Breite ca. 30 m, Aufwachshöhe ca. 8-15m; siehe Anlage, Maßnahme 3), c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können, d) eine Studie in Auftrag zu geben, welche bezüglich verschiedener simulierter Geschwindigkeitsbegrenzungen - beispielsweise Tempo 100 - Auskunft über den jeweils möglichen Verkehrsfluss (inklusive eventueller Staugefahr) als auch die jeweilige Lärmbelastung gibt, e) in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl im Rahmen künftiger Ausbesserungsmaßnahmen als auch im Zuge des geplanten Ausbaues der BAB 661 die Verwendung von Flüsterasphalt zwingend vorgeschrieben wird. Begründung: Die BAB 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der BAB 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b), c) und e) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle (Anträge zu a) und b)) ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegt. Die durch die geforderte Studie ermittelten Daten sollen eine verlässliche Basis für eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen liefern, welche den genannten Ausgleich zwischen Mobilitäts- und Ruhebedürfnis schaffen können. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 319 2011 Die Vorlage OF 62/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Absätze d) und e) ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 741 entstanden aus Vorlage: OF 250/11 vom 31.08.2008 Betreff: Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens Vorgang: ST 1459/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept zur Verhinderung des Falschparkens auf dem Berger Weg/Lohrberg - gemäß ST 1459 vom 05.09.2007 - auch in den Bereichen Nußgartenstraße und Kreuzweg anzuwenden. Begründung: Seit Überwachung des Berger Weges parken die Autofahrer vermehrt in der Nußgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zugestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 133 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 741 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4771, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
Die Auffahrt von der Hofhausstraße (von Preungesheim kommend) auf die Friedberger Landstraße ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten schwierig, da dort auf der Friedberger Landstr. 80 km/h gefahren werden darf und die Autos einen geringen Abstand halten. Folge: Lange Rückstaus auf der Hofhausstr. u. gefährliche Auffahrtmanöver. Lösung: ca. 200 m vor der Hofhausstr. die Geschwindigkeit auf Tempo 60 begrenzen. Dadurch dürfte ein deutlich einfacheres Auffahren auf die Friedberger Ldstr..möglich sein. Ohnehin beginnt kurz hinter der Hofhausstraße das Stadtgebiet mit Tempo 50.
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