Grundsteuer bei Grundstücken

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Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5795 entstanden aus Vorlage: OF 1061/6 vom 18.08.2024 Betreff: Grundsteuer bei Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer und Eigentümer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern.

Begründung:

Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errungenschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien, die sich keine Kaufgrundstücke leisten können, Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind bislang große Erbbaurechtsiedlungen erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstückgröße ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500 Prozent auf die empfohlenen 854,69 Prozent würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Erhöhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das Doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneutralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen