Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
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Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 entstanden aus Vorlage: OF 50/7 vom 13.08.2021 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: V 24/21 OBR 7; ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf. Daher wird der Magistrat gebeten, 1. zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt; 2. für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen; 3. bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist; 4. in einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können; 5. zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung vom 02.11.2021, OA 93 (nicht öffentlich) Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 942 Aktenzeichen: 00 14