Reflexion
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Bürgertreff für Westhausen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 entstanden aus Vorlage: OF 13/7 vom 15.05.2021 Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: B 524/19 In der Vorlage B 524 aus dem Dezember 2019 hat der Magistrat letztmals über die Bemühungen des Magistrats zum Erwerb des Grundstücks der ehemaligen evangelischen Kirche in Westhausen berichtet. Der Ortsbeirat strebt hier die Einrichtung von Räumlichkeiten für die Nutzung durch lokale Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürger an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um eine Erläuterung des aktuellen Sachstands gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 524 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 Aktenzeichen: 61 00
Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 50/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf und bitten daher den Magistrat: 1. Zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt. 2. Für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen. 3. Bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist. 4. In einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. 5. Zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti-gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 612 2021 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II Vorgang: OM 612/21 OBR 7 Der Magistrat hat die OM 612 vom 7.9.2021 noch nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinischen Nachbarschaftszentrums oder/ und ein Wohnprojekt für behinderte Menschen realisiert werden können. Begründung: Beide Vorschläge wurde von Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung des von der Stadt erworbenen Areals gemacht, während insbesondere eine schulische Nutzung, aber auch die Nutzung als KITA von den Bürgerinnen und Bürgern sehr kritisch gesehen werden. Es ist daher sinnvoll auch diese Idee in die Überlegungen zur weiteren Nutzung des Geländes einzubeziehen. In jedem Fall sind - wie in der OM 612/21 dargelegt - Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Betreff: Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; ST 1361/21 In der OM 612/7/2021 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum eingerichtet werden kann. Begründung: In Westhausen fehlen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Aus der Mitte der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Es lehnt sich an sog. "Polikliniken", wie sie z.B. in Hamburg existieren, an und vereint Gemeinschaftsflächen mit medizinischer Versorgung. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Mehr Informationen zu den Polikliniken: https://www.poliklinik-syndikat.org/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 120/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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