Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
16.12.2024
14.01.2025
07.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS OF_949-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS OM_6308_2025Stellungnahme des Magistrats
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS ST_564_202516.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS OF_949-10_202414.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS OM_6308_202507.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Details im PARLIS ST_564_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 16.12.2024
Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? 2. Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? 3. Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung:
Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Aktenzeichen: 67-2