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Schrägparken in der Comeniusstraße 2

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8

Details im PARLIS OF_466-4_2024
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8

Details im PARLIS OM_6335_2025
13.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8

Details im PARLIS ST_949_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6335 entstanden aus Vorlage: OF 466/4 vom 27.12.2024

Betreff: Schrägparken in der Comeniusstraße 2
bis 8 Der Magistrat wird gebeten, in der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8 das Schrägp arken mit Teilparken auf dem Gehweg zu genehmigen.

Begründung:

Seit Jahren wird im unteren Bereich der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8, wie im weiteren Verlauf der Straße, auf dieser Seite schräg geparkt, sodass ein Teil des Fahrzeugs auf dem vermutlich vorgesehenen Parkstreifen (Kopfsteinpflaster) und ein Teil auf dem Bürgersteig steht (siehe Bilder). Seit Kurzem werden jedoch Strafzettel verteilt. Der Bürgersteig ist in dem Bereich so breit, dass zu Fuß gehende Personen (auch Rollstuhlfahrer und Personen mit breiten Kinderwagen) ungehindert aneinander vorbei können. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 949
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme