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Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS OF_1486-1_2025
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS OM_6349_2025
16.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS ST_815_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.01.2025

Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben.

Begründung:

Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 815
Beratung im Ortsbeirat: 1