Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

05.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS OF_1486-1_2025
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS OM_6349_2025
16.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Details im PARLIS ST_815_2025

OM 6349

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben.

Ortsbeirat 1
Anregung vom: 21.1.2025

Entstanden aus

OF 1486/1 vom 05.01.2025

Begründung

Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird.