Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
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Bisheriger Verlauf
20.02.2025
20.02.2025
14.07.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS OM_6566_2025Antrag Ortsbeirat
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS OF_948-9_2025Stellungnahme des Magistrats
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS ST_1131_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS OM_6566_202520.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS OF_948-9_202514.07.2025
Stellungnahme des Magistrats
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Details im PARLIS ST_1131_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6566 entstanden aus Vorlage: OF 948/9 vom 20.02.2025
Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Nutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil dar. Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, an der Zaunstraße und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme