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Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

Details im PARLIS OM_5041_2024
13.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

Details im PARLIS ST_921_2024
02.12.2024

Bericht des Magistrats

Stalburg als Kulturerbe erhalten

Details im PARLIS B_437_2024
02.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Details im PARLIS OF_826-3_2025
20.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Details im PARLIS OM_6578_2025
18.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

Details im PARLIS ST_1396_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 02.02.2025

Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24; B 437/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der
Anregung vom 25.01.2024, OM 5041
, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, um das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW 21b Nr 1 herauszunehmen und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu erhalten und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921
Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme