Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
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Bisheriger Verlauf
25.01.2024
13.05.2024
02.12.2024
02.02.2025
20.02.2025
18.08.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern
Details im PARLIS OM_5041_2024Stellungnahme des Magistrats
Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern
Details im PARLIS ST_921_2024Antrag Ortsbeirat
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OF_826-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OM_6578_2025Stellungnahme des Magistrats
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS ST_1396_202525.01.2024
13.05.2024
Stellungnahme des Magistrats
Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern
Details im PARLIS ST_921_202402.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OF_826-3_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS OM_6578_202518.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Details im PARLIS ST_1396_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 02.02.2025
Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24; B 437/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der Anregung vom 25.01.2024, OM 5041
, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, um das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW 21b Nr 1 herauszunehmen und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu erhalten und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme