Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

Details im PARLIS OF_1195-6_2025
22.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

Details im PARLIS OM_6814_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

Details im PARLIS ST_1570_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6814 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 05.04.2025

Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens
Der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern.

Begründung:

Die Wege im beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern stecken bleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betroffenen Stellen sollten so ausgebessert und/oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1570
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme