Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_5927_2024Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_71_2025Antrag Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen Vorlage OF 597/12 2025
Details im PARLIS OF_597-12_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_6883_2025Anregung Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_5927_2024Stellungnahme des Magistrats
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Details im PARLIS ST_71_2025Antrag Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen Vorlage OF 597/12 2025
Details im PARLIS OF_597-12_2025Anregung Ortsbeirat
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Details im PARLIS OM_6883_2025S A C H S T A N D :
Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen.