S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM
6883 entstanden aus
Vorlage: OF 597/12 vom
11.04.2025 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für
Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen
Vorgang: OM 5927/24 OBR
12; ST 71/25 Unter Bezug auf die
Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen
Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei
"Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister
der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen
Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes
Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger
Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die
Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten
bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit
zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu
schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71,
hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt,
dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten
lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu
benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere
Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall
sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr
für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in
Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die
Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die
Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen.
Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die
berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben
erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben
erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des
Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist
vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht
wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel
auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste.
Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der
Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den
Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene
Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer
Behrend Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2025, ST 71
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.09.2025, ST 1478
Beratung im Ortsbeirat: 12
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6883_2025
Erstellt: 25.04.2025
Aktualisiert: 09.09.2025
Parser Lab: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.
Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
Regex Feld-Check
- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Be- und Entlademöglichkeit für
Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen
Vorgang: OM 5927/24 OBR
12; ST 71/25 Unter Bezug auf die
Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird
Begründung
<p>In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
{
"betreff": "Be- und Entlademöglichkeit für\nKraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen\nVorgang: OM 5927/24 OBR\n12; ST 71/25 Unter Bezug auf die\nStellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird",
"om_number": "OM 6883",
"antrag_text": null,
"begruendung": "<p>In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend</p>",
"vorlagen_id": "OM_6883_2025",
"anregung_date": "2025-04-25",
"entstanden_aus": "OF 597/12 vom\n11.04.2025",
"vertraulichkeit": "Nein",
"ortsbeirat_number": "12",
"dazugehoerige_vorlage": "Anregung an den\nMagistrat vom 13.09.2024, OM 5927\nStellungnahme des\nMagistrats vom 13.01.2025, ST 71\nStellungnahme des\nMagistrats vom 05.09.2025, ST 1478",
"antragstellender_ortsbeirat": "Ortsbeirat 12"
}
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.
Parser-Diagnostik
- Strukturierte Daten vorhanden
- Ja
- Regex Felder
- 11
- docETL Extraktion
- Fehlt
- docETL Entscheidungsschritte
- Fehlt
- docETL Markdown
- Fehlt
- Pflichtfelder Regex
- 1 Feld(er) fehlen