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Vorlagentyp: OM ID: OM_6883_2025 Erstellt: 25.04.2025 Aktualisiert: 09.09.2025

Parser Lab: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM
 6883 entstanden aus
 Vorlage:             OF 597/12 vom
 11.04.2025   Betreff:  Be- und Entlademöglichkeit für
 Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen
 Vorgang:  OM 5927/24 OBR
 12; ST 71/25       Unter Bezug auf die
 Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen
 Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei
 "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister
 der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen
 Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes
 Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger
 Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die
 Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten
 bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit
 zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu
 schaffen.     Begründung: In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71,
 hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt,
 dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten
 lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu
 benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere
 Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall
 sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr
 für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in
 Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die
 Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die
 Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen.
 Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die
 berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben
 erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben
 erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des
 Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist
 vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht
 wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel
 auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste.
 Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der
 Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den
 Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene
 Bepflanzung vorgenommen werden.      Foto: Dr. Rainer
 Behrend     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 05.09.2025, ST 1478  
 Beratung im Ortsbeirat: 12

Regex Feld-Check

  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird

Begründung

<p>In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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Parser-Diagnostik

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Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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