Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 808 entstanden aus Vorlage: OF 77/11 vom 17.06.2021 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 11 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf Pkw-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung:
Es soll in Frankfurt derzeit über 7.000 E-Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 11 sind für viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufswagen bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 149 Antrag vom 08.12.2022, OF 369/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 573 Aktenzeichen: 66 5