Reflexion
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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 77/11 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 11 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 11 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufswagen bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2021 Die Vorlage OF 77/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 369/11 Betreff: Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach Vorgang: OM 808/21 OBR 11; NR 217/21 LINKE.; ST 149/22; Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2022, § 1538; B 339/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann werden voraussichtlich im Stadtteil Seckbach feste Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen und die restlichen Bereiche im öffentlichen Raum für das Abstellen von E-Scootern ausgeschlossen? Begründung: In Seckbach sind die Gehwege teilweise so schmal, dass sich zwei Personen darauf nicht begegnen können. Die rücksichtslos abgestellten E-Scooter stellen eine Gefahr für die Fußgänger/innen dar. Von daher ist es dringend erforderlich, dass schnellstmöglich feste Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen werden. Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 149 u. a. aus, dass es außerdem vorgesehen sei, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen auszuschließen und sukzessive feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Damit solle zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 808 Antrag vom 16.12.2021, NR 217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 149 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 339 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2023 Die Vorlage OF 369/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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