S A C H S T A N D :
Anfrage vom 17.07.2025, A 363 Betreff: Anzeigeportal zu Falschparker*innen
Die
Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit
begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten
könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in
Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch
nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und
qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und
Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der
Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw.
eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch
durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten
Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn
auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs
ausweichen). Dass Falschparker*innen in Frankfurt
ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von
Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im
ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung
geltender Gesetze.
Der Magistrat wird daher gebeten,
folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wurden seit
Einführung über das neue Anzeigenportal eingereicht? 2. Wie hoch ist die Qualität bzw. Verwertbarkeit der
eingereichten Anzeigen? 3. Ändert die Bußgeldstelle bei Anzeigen mit
eindeutigen Fotos, aber falsch gewähltem Tatbestand, auf den korrekten
Tatbestand ab oder erfolgt eine Soforteinstellung? 4. Wie viele der eingereichten Privatanzeigen zogen
einen kostenbehafteten Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeldangebot nach
sich (bitte getrennt ausweisen)? 5. a) Zählen Verfahren, die noch vor der Anhörung der
Fahrer/Halter eingestellt werden, mit zu den offiziell zu 100 %
"bearbeiteten" Privatanzeigen, die u.a. in einem Bericht auf hessenschau.de
[1]
genannt werden? b) Wenn nein, wie viele Anzeigen wurden ohne
weiteres Verfahren eingestellt? Was sind die Hauptgründe hierfür? 6. Wie viele Anzeigen wurden seit Einführung des
neuen Anzeigenportals noch per E-Mail oder private Portale wie weg.li
eingereicht und wie viele davon mündeten in ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren? 7. Welchen Tatbestand sollen Privatpersonen im
Anzeigenportal auswählen, wenn mehrere in Frage kommen (z. B. halb auf Gehweg,
halb auf Radschutzstreifen geparkt)? 8. Wie oft wurde seit der Einführung des neuen
Anzeigenportals das Führen eines Fahrtenbuchs wegen wiederholter Missachtung
von Verkehrsregeln und anschließender Nicht-Nennung der gefahrenen Person von
der Bußgeldstelle gemäß §31a StVZO gegenüber den Fahrzeughalter*innen
angeordnet? 9. Erachtet die Bußgeldstelle eine
(c/o-)Firmenanschrift der anzeigenden Person als ladungsfähige Adresse oder
werden Anzeigen, die unter Angabe einer solchen Adresse erfolgen, direkt
eingestellt? 10. Wieso bietet das neue Frankfurter
Anzeigenportal keine zusätzliche öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die
Privatanzeigen auch abseits der umständlich zu bedienenden Webseite zur Prüfung
eingereicht werden können? Das von der Stadt Gießen eingesetzte vergleichbare
Anzeigenportal (EurOwiG) bietet diese Möglichkeit, sodass z.B. technikaffine
Privatpersonen oder Hilfsportale wie weg.li ihre hochwertigen Daten automatisch
einspielen können.
11. Gibt es eine (z. B.
monatliche) Auswertung, in welchen Straßen die meisten privaten Anzeigen
eingereicht wurden? 12. Falls ja, werden solche "Hotspots" an die
städtische Verkehrspolizei zur gezielten und bedarfsgerechten Einsatzplanung
gemeldet? Falls nein, warum nicht? In der Vergangenheit wurde für diese
"Hotspot"-Karte die Auswertungen der weg.li-Webseite seitens der städtischen
Verkehrspolizei genutzt, die durch die seitens der Bußgeldstelle eingestellte
Bearbeitung inzwischen nicht mehr aussagekräftig ist. Antragsteller:
Linke
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr.
Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 383
Versandpaket: 23.07.2025
Vorlagentyp: A
ID: A_363_2025
Erstellt: 17.07.2025
Aktualisiert: 08.10.2025
Parser Lab: Anzeigeportal zu Falschparker*innen
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Fehlt
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Anzeigeportal zu Falschparker*innen
Die
Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit
begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten
könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in
Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch
nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und
qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und
Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der
Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw.
eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch
durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten
Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn
auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs
ausweichen). Dass Falschparker*innen in Frankfurt
ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von
Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im
ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung
geltender Gesetze.
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"introduction": "Die\n Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit\n begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten\n könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in\n Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch\n nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und\n qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und\n Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der\n Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw.\n eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch\n durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten\n Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn\n auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs\n ausweichen). Dass Falschparker*innen in Frankfurt\n ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von\n Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im\n ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung\n geltender Gesetze.",
"antragsteller": "Linke",
"questions_text": "1. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wurden seit\n Einführung über das neue Anzeigenportal eingereicht? 2. Wie hoch ist die Qualität bzw. Verwertbarkeit der\n eingereichten Anzeigen? 3. Ändert die Bußgeldstelle bei Anzeigen mit\n eindeutigen Fotos, aber falsch gewähltem Tatbestand, auf den korrekten\n Tatbestand ab oder erfolgt eine Soforteinstellung? 4. Wie viele der eingereichten Privatanzeigen zogen\n einen kostenbehafteten Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeldangebot nach\n sich (bitte getrennt ausweisen)? 5. a) Zählen Verfahren, die noch vor der Anhörung der\n Fahrer/Halter eingestellt werden, mit zu den offiziell zu 100 %\n \"bearbeiteten\" Privatanzeigen, die u.a. in einem Bericht auf hessenschau.de \n[1] \n genannt werden? b) Wenn nein, wie viele Anzeigen wurden ohne\n weiteres Verfahren eingestellt? Was sind die Hauptgründe hierfür? 6. Wie viele Anzeigen wurden seit Einführung des\n neuen Anzeigenportals noch per E-Mail oder private Portale wie weg.li\n eingereicht und wie viele davon mündeten in ein\n Ordnungswidrigkeitsverfahren? 7. Welchen Tatbestand sollen Privatpersonen im\n Anzeigenportal auswählen, wenn mehrere in Frage kommen (z. B. halb auf Gehweg,\n halb auf Radschutzstreifen geparkt)? 8. Wie oft wurde seit der Einführung des neuen\n Anzeigenportals das Führen eines Fahrtenbuchs wegen wiederholter Missachtung\n von Verkehrsregeln und anschließender Nicht-Nennung der gefahrenen Person von\n der Bußgeldstelle gemäß §31a StVZO gegenüber den Fahrzeughalter*innen\n angeordnet? 9. Erachtet die Bußgeldstelle eine\n (c/o-)Firmenanschrift der anzeigenden Person als ladungsfähige Adresse oder\n werden Anzeigen, die unter Angabe einer solchen Adresse erfolgen, direkt\n eingestellt? 10. Wieso bietet das neue Frankfurter\n Anzeigenportal keine zusätzliche öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die\n Privatanzeigen auch abseits der umständlich zu bedienenden Webseite zur Prüfung\n eingereicht werden können? Das von der Stadt Gießen eingesetzte vergleichbare\n Anzeigenportal (EurOwiG) bietet diese Möglichkeit, sodass z.B. technikaffine\n Privatpersonen oder Hilfsportale wie weg.li ihre hochwertigen Daten automatisch\n einspielen können. \n11. Gibt es eine (z. B.\n monatliche) Auswertung, in welchen Straßen die meisten privaten Anzeigen\n eingereicht wurden? 12. Falls ja, werden solche \"Hotspots\" an die\n städtische Verkehrspolizei zur gezielten und bedarfsgerechten Einsatzplanung\n gemeldet? Falls nein, warum nicht? In der Vergangenheit wurde für diese\n \"Hotspot\"-Karte die Auswertungen der weg.li-Webseite seitens der städtischen\n Verkehrspolizei genutzt, die durch die seitens der Bußgeldstelle eingestellte\n Bearbeitung inzwischen nicht mehr aussagekräftig ist.",
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"Dr.\n Daniela Mehler-Würzbach"
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- Pflichtfelder Regex
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