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Vorlagentyp: F ID: F_3421_2025 Erstellt: 26.06.2025 Aktualisiert: 17.09.2025

Parser Lab: Seit Monaten ist der nördliche Gehweg entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX - gesperrt. F

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Frage vom 26.06.2025,
 F 3421          Seit Monaten ist der nördliche Gehweg
 entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX -
 gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden ohne gesonderte Wegeführung oder
 Absicherung auf den Radweg daneben geleitet. Dies führt zunehmend zu
 unübersichtlichen und gefährlichen Situationen zwischen Rad- und Fußverkehr. Es
 ist nicht akzeptabel, dass Fußgänger bei Baustellen häufig entweder auf den
 Radweg oder auf die Straße gedrängt werden.   Ich frage den Magistrat:   Warum wird an der Baustelle Bockenheimer
 Landstraße  10 seit Monaten keine sichere und
 regelkonforme Fußgängerführung angeboten, und mit welchen konkreten Maßnahmen
 wird sichergestellt, dass der Fußverkehr künftig bei vergleichbaren Baustellen
 nicht mehr übersehen wird?   Antwort des Magistrats:   Für
 die besagte Stelle gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, VRAO, die eine
 gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung, StVO, in Verbindung mit den
 Richtlinien für Arbeiten im Straßenraum, RSA 21, sichere Verkehrsführung für
 Zufußgehende bietet. Es handelt sich hier unter anderem um einen vorgegebenen
 Schulweg, der zu berücksichtigen ist. Die Maßnahme wird in mehreren
 Bauabschnitten mit mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Grund für dafür ist
 der Austausch der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich.    Aktuell gibt es eine VRAO, die bis zum 29.08.2025
 erteilt wurde. Darin wird geregelt, dass Zufußgehende an den Lichtzeichenanlagen
 Taunusanlage/Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beziehungsweise
 Bockenheimer Landstraße/Unterlindau/ Niedenau jeweils vor beziehungsweise
 hinter dem Baufeld sicher auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt
 werden. Für Zufußgehende, die von der Alten Oper in die Oberlindau wollen,
 wurde zusätzlich die Parkanlage zwischen Opernturm und Central Parx
 freigegeben. Der Weg ist mittels Hinweisbeschilderung deutlich gemacht
 worden.   Der Radweg auf der Bockenheimer
 Landstraße entlang dem Baufeld ist für Zufußgehende nicht freigegeben. Es
 handelt sich bei der beschriebenen Benutzung um ein Fehlverhalten einzelner
 Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen kaum
 abgeholfen werden kann.   Hinsichtlich der Fragestellung ist mitzuteilen, dass
 bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf alle
 Verkehrsteilnehmer in gleicher Priorität geachtet wird, da die Sicherheit vor
 der Leichtigkeit des Verkehrs klar im Fokus steht.   Die Einhaltung der VRAO werden in regelmäßigen
 Abständen durch die anordnende Behörde überprüft. Aber leider zeigt die
 Erfahrung, dass auch einzelne Zufußgehende die straßenverkehrsbehördlichen
 Vorgaben unbedacht missachten und sich damit in Gefahr bringen.   Antragstellende Person(en):
             Stadtv. Frank
 Nagel   Vertraulichkeit: Nein

Regex Feld-Check

  • Betreff Fehlt
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Fehlt
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
                      {
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
7
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen