S A C H S T A N D :
Frage vom 26.06.2025,
F 3421 Seit Monaten ist der nördliche Gehweg
entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX -
gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden ohne gesonderte Wegeführung oder
Absicherung auf den Radweg daneben geleitet. Dies führt zunehmend zu
unübersichtlichen und gefährlichen Situationen zwischen Rad- und Fußverkehr. Es
ist nicht akzeptabel, dass Fußgänger bei Baustellen häufig entweder auf den
Radweg oder auf die Straße gedrängt werden. Ich frage den Magistrat: Warum wird an der Baustelle Bockenheimer
Landstraße 10 seit Monaten keine sichere und
regelkonforme Fußgängerführung angeboten, und mit welchen konkreten Maßnahmen
wird sichergestellt, dass der Fußverkehr künftig bei vergleichbaren Baustellen
nicht mehr übersehen wird? Antwort des Magistrats: Für
die besagte Stelle gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, VRAO, die eine
gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung, StVO, in Verbindung mit den
Richtlinien für Arbeiten im Straßenraum, RSA 21, sichere Verkehrsführung für
Zufußgehende bietet. Es handelt sich hier unter anderem um einen vorgegebenen
Schulweg, der zu berücksichtigen ist. Die Maßnahme wird in mehreren
Bauabschnitten mit mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Grund für dafür ist
der Austausch der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich. Aktuell gibt es eine VRAO, die bis zum 29.08.2025
erteilt wurde. Darin wird geregelt, dass Zufußgehende an den Lichtzeichenanlagen
Taunusanlage/Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beziehungsweise
Bockenheimer Landstraße/Unterlindau/ Niedenau jeweils vor beziehungsweise
hinter dem Baufeld sicher auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt
werden. Für Zufußgehende, die von der Alten Oper in die Oberlindau wollen,
wurde zusätzlich die Parkanlage zwischen Opernturm und Central Parx
freigegeben. Der Weg ist mittels Hinweisbeschilderung deutlich gemacht
worden. Der Radweg auf der Bockenheimer
Landstraße entlang dem Baufeld ist für Zufußgehende nicht freigegeben. Es
handelt sich bei der beschriebenen Benutzung um ein Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen kaum
abgeholfen werden kann. Hinsichtlich der Fragestellung ist mitzuteilen, dass
bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf alle
Verkehrsteilnehmer in gleicher Priorität geachtet wird, da die Sicherheit vor
der Leichtigkeit des Verkehrs klar im Fokus steht. Die Einhaltung der VRAO werden in regelmäßigen
Abständen durch die anordnende Behörde überprüft. Aber leider zeigt die
Erfahrung, dass auch einzelne Zufußgehende die straßenverkehrsbehördlichen
Vorgaben unbedacht missachten und sich damit in Gefahr bringen. Antragstellende Person(en):
Stadtv. Frank
Nagel Vertraulichkeit: Nein
Vorlagentyp: F
ID: F_3421_2025
Erstellt: 26.06.2025
Aktualisiert: 17.09.2025
Parser Lab: Seit Monaten ist der nördliche Gehweg entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX - gesperrt. F
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