S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.03.2022,
OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet
Leuchte Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, ab
sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet
Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese
zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße
erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die
im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden
sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher
Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden
Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das
Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am
Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus
südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann.
(siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen
Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via
Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für
Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die
"Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle
genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus
westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler
Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit
Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße
zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten
Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte
erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig
nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt
von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der
Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort
hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte,
am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen
Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass
Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der
engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits
wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet
Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,
2012 Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
22.02.2022, OF
93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16
am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022
1. Die Vorlage
OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die Vorlage
OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (=
Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Vorlagentyp: OF
ID: OF_104-16_2022
Erstellt: 21.03.2022
Aktualisiert: 31.03.2022
Parser Lab: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte
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