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Vorlagentyp: OF ID: OF_104-16_2022 Erstellt: 21.03.2022 Aktualisiert: 31.03.2022

Parser Lab: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 21.03.2022,
 OF 104/16     Betreff:  Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet
 Leuchte      Der Ortsbeirat möge
 beschließen:  
Der Magistrat wird gebeten, ab
 sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet
 Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese
 zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße
 erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die
 im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden
 sollte, im Detail abzustimmen sind:   1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher
 Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden
 Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das
 Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am
 Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus
 südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann.
(siehe Planskizze).   2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen
 Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via
 Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für
 Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten.
 Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die
 "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle
 genutzt werden dürfen.     Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus
 westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler
 Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit
 Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße
 zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet.   Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten
 Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte
 erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig
 nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden.   Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt
 von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der
 Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort
 hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte,
 am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen
 Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass
 Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der
 engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits
 wiederholt vorgekommen ist.        Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet
 Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,
 2012     Antragsteller: 
            BFF  
 Vertraulichkeit: Nein   Hauptvorlage: 
            Antrag vom
 22.02.2022, OF
 93/16   Beratung im Ortsbeirat: 16     Beratungsergebnisse:  9. Sitzung des OBR 16
 am 22.03.2022, TO I, TOP 11                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   1858 2022 
     1.    Die Vorlage
 OF 93/16 wird in der   vorgelegten Fassung beschlossen.   
   2.    Die Vorlage
 OF 104/16 wird   abgelehnt.        Abstimmung:   
  zu 1.    WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und   LINKE gegen BFF (=
 Ablehnung)    bei einer Enthaltung CDU       zu 2.    WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und   LINKE gegen BFF (=
 Annahme)    bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen