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A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2014, OF 1081/6
Betreff: Höchst: Wohnbebauung durch
Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für
Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die
bisherige Planung zur städteplanerischen Aufwertung und der damit ebenfalls
verbundenen Verlagerung der städtischen Betriebshöfe von FES, Amt für
Straßenbau und Erschließung, sowie Grünflächenamt in der Palleksestraße dem
Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat bereits vor
einiger Zeit mit Planungen zur Umsiedlung begonnen hat. Bei der Stellungnahme soll schon darauf eingegangen
werden: - Wie viele Wohnungen könnten in
dem Areal entstehen? - Welche finanziellen Vorteile
können durch den Verkauf erzielt werden? - Welche Vorteile erhalten die
Mitarbeiter, Nutzer und Bürger durch die Verlagerung? - Können weitere Services
eingeführt werden, die bisher am Standort der Betriebshöfe aufgrund der
Platzverhältnisse nicht möglich waren? Begründung: Zum Zeitpunkt der Ansiedlung der städtischen
Einrichtungen war die Umgebung von gewerblicher und industrieller Nutzung
geprägt. Besonders die großen Möbelwerkstätten und die Breuer Werke prägten das
Umfeld. Mit dem Abriss der Möbelwerke und der neuen Wohnbebauung an dieser
Stelle wirken nun der städtische Bauhof und die FES Einrichtung wie
Fremdkörper. Zudem ist die Lage am Höchster Stadtpark sinnvoller für Wohnzwecke
zu nutzen. Der Magistrat hat dies erkannt und schon beim Grunderwerb für die
IGS-West mögliche Flächen für eine Verlagerung erworben. Durch einen geplanten Umzug der städtischen
Betriebshöfe auf einen neuen gemeinsamen Standort neben dem Neubau der IGS West
in der Palleskestraße werden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die viele
Vorteile bringen können: Die freiwerdende Fläche kann zur Wohnbebauung genutzt
werden. Die bisherige Bebauung auf dem Wesner-Areal zeigt, dass eine Aufwertung
gelingen kann und die Nähe zum Höchster Stadtpark ist ein großer
Standortvorteil.
Das die
bisherigen Betriebshöfe sanierungsbedürftig sind, ist augenscheinlich
erkennbar. In naher Zukunft hätten Investitionen angestanden. Diese könnten
durch die Planung des Magistrats erfolgreich eingespart werden. Der Neubau der
Betriebshöfe kann durch den Investor erfolgen und somit kostenneutral erfolgen
und zugleich eine Verbesserung für die Nutzer bringen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6
am 09.09.2014, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1081/6
wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN erklärt.
Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3387 2014
Die
Vorlage OF 1081/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz im
Antragstenor um nachfolgende Frage ergänzt wird: "Bleiben die
Bezirksleiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie des
Grünflächenamtes in Höchst, also innerhalb des Ortsbezirks?"
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1081-6_2014
Erstellt: 01.08.2014
Aktualisiert: 17.09.2014
Parser Lab: Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes
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