S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.09.2020,
OF 1455/1 Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche
Gutenbergstraße - jetzt! Vorgang: OM 772/16 OBR 1; ST 182/17; ST 1039/17 Im Nov. 2016 hat der Ortsbeirat angeregt, das
Teilstück der Gutenbergstraße zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der
Frankenallee dem öffentlichen Straßenverkehr zu entziehen und im
Einziehungsverfahren zu entwidmen. Begründet wurde dies damit, dass diese
Fläche Teil des Mittelstreifens der Frankenallee ist und an beiden Seiten
bereits abgepollert wurde. Entwidmung und Einziehung sind damit sinnvoll,
logisch und folgerichtig. Mit ST1039 vom Juni 2017 lehnt der Magistrat dies ab
mit der Begründung, dass die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens "keinen
Einfluss auf die zuvor beschriebenen Nutzungen und die verkehrliche Situation
an dieser Stelle hätte". Dieses Teilstück der Gutenbergstraße könnte - nach
einer Entwidmung - sehr wohl einen deutlich höheren Nutzungswert für die
Bevölkerung haben: Entsiegelung der Fläche, Aufwertung durch Grünpflanzen.
Neben guter Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende könnten
Aufenthaltsbereiche (Bänke) und/oder Sportbereiche (z.B. eine
Calisthenics-Anlage) entstehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert: 1.
Ein Teileinziehungsverfahren für diesen Abschnitt der Gutenbergstraße
einzuleiten und 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Nutzungen auf
dieser Fläche möglich wären. (Foto privat) (Foto privat) Begründung: Es handelt sich hier um eine versiegelte Fläche in
einem ohnehin stark versiegelten Gebiet. Die Fläche wird nicht genutzt und
bietet sich im derzeitigen Zustand auch an keiner Stelle zur Nutzung an.
Das Grundstück sollte - auch wenn es nicht groß ist -
einer Nutzung zugeführt werden, die der Bevölkerung zu Gute kommt und auch die
Klimabilanz in diesem Gebiet verbessert. Auf die Parkflächen entlang dieser Fläche hat die
Maßnahme keine Auswirkungen. Antragsteller:
U.B.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 772
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.01.2017, ST 182
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.06.2017, ST 1039
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1
am 20.10.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6700 2020
Die Vorlage OF 1455/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1455-1_2020
Erstellt: 29.09.2020
Aktualisiert: 28.10.2020
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