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Vorlagentyp: OF ID: OF_1455-1_2020 Erstellt: 29.09.2020 Aktualisiert: 28.10.2020

Parser Lab: Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 29.09.2020,
 OF 1455/1     Betreff:  Entwidmung der Verkehrsfläche
 Gutenbergstraße - jetzt!  Vorgang:  OM 772/16 OBR 1; ST 182/17; ST 1039/17      Im Nov. 2016 hat der Ortsbeirat angeregt, das
 Teilstück der Gutenbergstraße zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der
 Frankenallee dem öffentlichen Straßenverkehr zu entziehen und im
 Einziehungsverfahren zu entwidmen. Begründet wurde dies damit, dass diese
 Fläche Teil des Mittelstreifens der Frankenallee ist und an beiden Seiten
 bereits abgepollert wurde. Entwidmung und Einziehung sind damit sinnvoll,
 logisch und folgerichtig.   Mit ST1039 vom Juni 2017 lehnt der Magistrat dies ab
 mit der Begründung, dass die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens "keinen
 Einfluss auf die zuvor beschriebenen Nutzungen und die verkehrliche Situation
 an dieser Stelle hätte".   Dieses Teilstück der Gutenbergstraße könnte - nach
 einer Entwidmung - sehr wohl einen deutlich höheren Nutzungswert für die
 Bevölkerung haben: Entsiegelung der Fläche, Aufwertung durch Grünpflanzen.
 Neben guter Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende könnten
 Aufenthaltsbereiche (Bänke) und/oder Sportbereiche (z.B. eine
 Calisthenics-Anlage) entstehen.   Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
 aufgefordert:   1.
 Ein Teileinziehungsverfahren für diesen Abschnitt der Gutenbergstraße
 einzuleiten und 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Nutzungen auf
 dieser Fläche möglich wären.    (Foto privat)  (Foto privat)         Begründung: Es handelt sich hier um eine versiegelte Fläche in
 einem ohnehin stark versiegelten Gebiet. Die Fläche wird nicht genutzt und
 bietet sich im derzeitigen Zustand auch an keiner Stelle zur Nutzung an. 
  Das Grundstück sollte - auch wenn es nicht groß ist -
 einer Nutzung zugeführt werden, die der Bevölkerung zu Gute kommt und auch die
 Klimabilanz in diesem Gebiet verbessert.   Auf die Parkflächen entlang dieser Fläche hat die
 Maßnahme keine Auswirkungen.     Antragsteller: 
            U.B.  
 Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 01.11.2016, OM 772 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 20.01.2017, ST 182 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 06.06.2017, ST 1039  
 Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  44. Sitzung des OBR 1
 am 20.10.2020, TO I, TOP 37                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   6700 2020 
     Die Vorlage OF 1455/1 wird in   der vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen