S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.08.2025,
OF 247/14 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof
"Berkersheim" Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die
Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof
Berkersheim mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige
Funktionalität sicherzustellen. Begründung: Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge
am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal
Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies
führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien
Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte
Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von
Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen
durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und
Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich,
sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien
Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer
Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen
ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
14 am 08.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7448 2025
Die Vorlage OF 247/14 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_247-14_2025
Erstellt: 25.08.2025
Aktualisiert: 16.09.2025
Parser Lab: Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“
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Betreff
Aufzüge am S-Bahnhof
"Berkersheim"
Begründung
<p>Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle.</p>
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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