S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.06.2023,
OF 249/15 Betreff: Freileitungen in Nieder-Eschbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren
Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat
aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den
"Energiebedarf der Zukunft" noch decken können und falls nicht, wann
strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann. Begründung: Das durch die Bundesregierung veranlasste neue
Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch genannt "Heizungsgesetz" soll am 1. Januar 2024
in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an,
welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gas-Heizung
(bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom
Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung
via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese
antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus
Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über
Erdkabel. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
15 am 14.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4278 2023
Die Vorlage OF 249/15 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass zum einen der Betreff den Wortlaut "Stromversorgung in
Nieder-Eschbach" erhält und zum anderen der Tenor um den folgenden Satz
ergänzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob
auch die jetzt verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der
Stromversorgung gewachsen sind." Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_249-15_2023
Erstellt: 28.06.2023
Aktualisiert: 19.07.2023
Parser Lab: Freileitungen in Nieder-Eschbach
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