S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.03.2022,
OF 364/2 Betreff: Barrierefreier Westbahnhof,
jetzt! Vorgang: M 182/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu
sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei
positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass
die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der
Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.1. Einsatz von Personal und elektronisch
betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der
Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.2. Erstattung von Transportkosten vom
nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z.B. Taxifahrten etc.,
die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar
ist. 1.3. Aufstellen von
Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen
die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten die
Rufnummern des Mobilitäts-Services der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.4. Hinwirken darauf, dass die
Deutsche Bahn über ihre Standard-Informationskanäle hinreichend darüber
informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar
ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während
der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige
Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von
Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft
(FBAG). 3. Der
Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige
Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u.a.
mainziel, Kanäle von VGF und RMV, etc.) präsentiert und auch in die
Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden. 4. Der Magistrat möge ferner prüfen
und berichten,
4.1. Wann das geplante spezifische
Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern
dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird.
4.2. Inwiefern der RMV
aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen
Kommunikationskanäle (z.B. RMV-App) zur Verfügung stellt. Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen,
damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung
und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine
Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt
Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV
bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist
verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit
entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es
schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige
Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus
dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und
einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der
Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des
Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor.
Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar
sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die
Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen. Antragsteller:
GRÜNE
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2
am 02.05.2022, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 1.2 der
Vorlage OF 364/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2092 2022
Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu Ziffern 1.1, 1.3 bis 4.2: Annahme bei Enthaltung
1 CDU und FDP zu Ziffer 1.2: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL
gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_364-2_2022
Erstellt: 02.03.2022
Aktualisiert: 16.05.2022
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