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A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 422/11
Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader
Weg Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,
von einer weiteren
Beplanung des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von
einem potentiellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist
ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet
wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die
Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die
Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den
Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung
des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der
Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies
hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten
Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen
Einfluss auf die bereits jetzt schon überlasteten Straßen Wächtersbacher-,
Kilianstädter Straße sowie Hanauer Landstraße und Omega-Brücke und die daran
angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als
Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse
höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch
nicht existiert.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR
11 am 29.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 323 2018
Die
Vorlage OF 422/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU
Vorlagentyp: OF
ID: OF_422-11_2018
Erstellt: 13.10.2018
Aktualisiert: 05.11.2018
Parser Lab: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg
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