S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.12.2024,
OF 463/4 Betreff: Gehwegparken in der Petterweilstraße
erlauben Der Magistrat wird gebeten, das
Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße
zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund
polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken. Begründung: Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die
Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die
Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt
das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird,
wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit
wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige
Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher
Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim
Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die
Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur
Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung
auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der
Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv
behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese
Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine
Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser
kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine
Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und
eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße
voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde,
sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das
Gehwegparken erlaubt. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.01.2025, OF
468/4
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6337 2025
1. Die Vorlage
OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und
FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung)
zu 2. Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_463-4_2024
Erstellt: 30.12.2024
Aktualisiert: 04.02.2025
Parser Lab: Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ✅ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
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- Vorgang Passt zum Original
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- Begründung Passt zum Original
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben
Vorgang
Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
Begründung
Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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- Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
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- OBR 4 – TOP TOP 7
Anregung an den Magistrat OM 6337 2025
Abstimmung: zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Für: Linke, ÖkoLinX-ARL, fraktionslos, CDU, FDP, Einstimmig Gegen: CDU, FDP Enthaltung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm
Strukturierter Markdown (docETL)
- **Betreff:** Gehwegparken in der Petterweilstraße
- **Antrag:** Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
- **Begründung:** Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massivbehindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
- **Beschluss:**
1. Die Vorlage OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
2. Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- **Abstimmung:** zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Markdown-Vorschau
- **Betreff:** Gehwegparken in der Petterweilstraße
- **Antrag:** Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
- **Begründung:** Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massivbehindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
- **Beschluss:**
1. Die Vorlage OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
2. Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- **Abstimmung:** zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Hinweis: Diese Ausgabe stammt aus dem docETL-Schritt extract_basic_metadata und entspricht der OpenAI-Formatierung.
Parser-Diagnostik
- Strukturierte Daten vorhanden
- Ja
- Regex Felder
- 15
- docETL Extraktion
- Vorhanden
- docETL Entscheidungsschritte
- Vorhanden
- docETL Markdown
- Vorhanden
- Pflichtfelder Regex
- 1 Feld(er) fehlen