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Vorlagentyp: OF ID: OF_463-4_2024 Erstellt: 30.12.2024 Aktualisiert: 04.02.2025

Parser Lab: Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ✅ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 30.12.2024,
 OF 463/4     Betreff:  Gehwegparken in der Petterweilstraße
 erlauben      Der Magistrat wird gebeten, das
 Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße
 zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund
 polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.       Begründung: Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die
 Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die
 Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt
 das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird,
 wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit
 wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige
 Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher
 Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim
 Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die
 Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur
 Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung
 auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der
 Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv
 behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese
 Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine
 Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser
 kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine
 Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und
 eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße
 voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde,
 sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das
 Gehwegparken erlaubt.       Antragsteller: 
            FDP  
 Vertraulichkeit: Nein   Nebenvorlage: 
            Antrag vom
 15.01.2025, OF
 468/4            
 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337  
 Beratung im Ortsbeirat: 4     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR 4
 am 21.01.2025, TO I, TOP 7                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   6337 2025 
     1.    Die Vorlage
 OF 463/4 wird bei   Stimmengleichheit abgelehnt.    
  2.    Die Vorlage
 OF 468/4 wird in der   vorgelegten Fassung beschlossen.   
    Abstimmung:   
  zu 1.    Linke, ÖkoLinX-ARL und   fraktionslos gegen CDU und
 FDP (= Annahme);   GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung)  
    zu 2.    Einstimmige Annahme

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  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Passt zum Original
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Passt zum Original
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)

Betreff

Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben

Vorgang

Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.

Begründung

Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.

Beratungsergebnisse

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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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docETL Extraktion

betreff
Gehwegparken in der Petterweilstraße
of_number
OF 463/4
abstimmung
zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
antrag_date
30.12.2024
antrag_text
Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
begruendung
Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
sitzung_info
35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 7
antragsteller
FDP
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Anregung an den Magistrat OM 6337 2025
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beratung_parties_against
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docETL Entscheidungsschritte

  1. OBR 4 – TOP TOP 7

    Anregung an den Magistrat OM 6337 2025

    Abstimmung: zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

    Für: Linke, ÖkoLinX-ARL, fraktionslos, CDU, FDP, Einstimmig Gegen: CDU, FDP Enthaltung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm

Strukturierter Markdown (docETL)


                        - **Betreff:** Gehwegparken in der Petterweilstraße
- **Antrag:** Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
- **Begründung:** Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massivbehindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
- **Beschluss:** 
1. Die Vorlage OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
2. Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- **Abstimmung:** zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
                      

Markdown-Vorschau


                      - **Betreff:** Gehwegparken in der Petterweilstraße
- **Antrag:** Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
- **Begründung:** Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massivbehindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.
- **Beschluss:** 
1. Die Vorlage OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
2. Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- **Abstimmung:** zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
                    

Hinweis: Diese Ausgabe stammt aus dem docETL-Schritt extract_basic_metadata und entspricht der OpenAI-Formatierung.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
15
docETL Extraktion
Vorhanden
docETL Entscheidungsschritte
Vorhanden
docETL Markdown
Vorhanden
Pflichtfelder Regex
1 Feld(er) fehlen