Antrag vom 30.12.2024, OF 463/4 Betreff: Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken.
Begründung:
Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt.Beratung im Ortsbeirat: 4