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Vorlagentyp: OF ID: OF_637-1_2022 Erstellt: 16.10.2022 Aktualisiert: 14.11.2022

Parser Lab: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 16.10.2022,
 OF 637/1     Betreff:  Haltverbot Hattersheimer Straße
 einrichten      Der Ortsbeirat möge gemäß § 3
 Absatz 10 GOOBR beschließen:   Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer
 Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße
 ein Haltverbot einzurichten.     Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben
 wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs,
 Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und
 mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden,
 insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt
 sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im
 Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl
 es für Messe-Beuscher entsprechende Parkplätze gibt.   Um mehr "Grün" zu haben sowie aus Umweltgründen
 entfallen in den Parkbuchten der o.g. Straße einige Stellplätze zugunsten von
 Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende
 offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am
 Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und
 rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern
 gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was
 zu regelmäßig zu "Hup-Konzerten" führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte
 Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge
 die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige
 Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für
 Anwohnende führt.  
Nach Rücksprache mit der
 städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter
 Reihe", wenn die Baumscheibe länger als 5 m ist, weshalb derartiges Verhalten
 aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die
 Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt.                   Antragsteller: 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   Hauptvorlage: 
            Antrag vom
 17.09.2022, OF
 605/1   Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  15. Sitzung des OBR 1
 am 01.11.2022, TO I, TOP 7                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   3014 2022 
     1.    Die Vorlage
 OF 605/1 wurde   zurückgezogen.       2.    Die Vorlage
 OF 637/1 wird in der   vorgelegten Fassung beschlossen.   
    Abstimmung:   
  zu 2.    GRÜNE, CDU, SPD, FDP und   ÖkoLinX-ARL gegen LINKE.,
 BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen