Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten.
Begründung:
Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Beuscher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr "Grün" zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o.g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was zu regelmäßig zu "Hup-Konzerten" führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als 5 m ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt.Hauptvorlage: Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)