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A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 806/1
Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen
Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke
Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund
um die Litfasssäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser
Schlossborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner sich
zu einem "Dreieck" verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich
aus über den Gehweg, macht diesen unpassierbar, wird über die Straße verteilt.
Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat wird hier
von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die
Müllhalde! Nach Abholung durch die FES dauert
es i.d.R. weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und
man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand
der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus
dem engeren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt
zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur
Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de)
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, wie folgt tätig zu werden: 1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten
Maßnahmen in ihren Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild
abgestellt wird. 2. Die ABG wird aufgefordert, auf ihrem Grundstück
für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und diesen
Müll dann regelmäßig abholen zu lassen. 3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der
Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird
mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass
das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert
wird. 4. Es wird
geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, so dass
die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen
integriert wird; evtl. kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt
wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden. Begründung: Nur Abholen genügt nicht! Hier muss dauerhaft
Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden
Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfasssäule
schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis: Der Platz wird
inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen. Antragsteller:
U.B.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4162 2019
Die
Vorlage OF 806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_806-1_2019
Erstellt: 01.01.2019
Aktualisiert: 30.01.2019
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- Fehlt
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