Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
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Partei(en):U.B.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.01.2019, OF 806/1 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund um die Litfasssäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser Schlossborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner sich zu einem "Dreieck" verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich aus über den Gehweg, macht diesen unpassierbar, wird über die Straße verteilt. Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat wird hier von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die Müllhalde! Nach Abholung durch die FES dauert es i.d.R. weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus dem engeren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden: 1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild abgestellt wird. 2. Die ABG wird aufgefordert, auf ihrem Grundstück für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und diesen Müll dann regelmäßig abholen zu lassen. 3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert wird. 4. Es wird geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, so dass die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen integriert wird; evtl. kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden.
Begründung:
Nur Abholen genügt nicht! Hier muss dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfasssäule schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis: Der Platz wird inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4162 2019 Die Vorlage OF 806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme