S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.02.2019,
OF 850/1 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und
Wallauer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3
Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und
zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern behilflich sein
kann bei folgenden Belangen: • Die Baumaßnahmen finden nun seit 4
Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort wohnenden
ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror
anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr
oder der Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und
Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete
Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter
runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es
vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller
Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu
sorgen? • Schon
vor Beendigung der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Modernisierungen
wurden Mieten angehoben unter Verweis auf eben diese Maßnahmen. Liegen dem
Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn
ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den
Mieterhöhungen abgleichen zu können? • Welche Beschwerden sind beim
Magistrat im Zusammenhang mit der lange andauernden Baumaßnahme eingegangen und
in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? • Welche Konsequenzen in Bezug auf
künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um
Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt
unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin
muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen,
während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten
können. • In
welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen - insbesondere nach dem Erhalt
von Beschwerden - durch das Wohnungsamt begleitet? • In welcher Weise stellte und wird der
Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die auf Grund
geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte (und Pflichten) nicht vollumfänglich -
ja sogar nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote - kennen, zu ihrem
Recht gelangen?
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1
am 19.02.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4315 2019
Die Vorlage OF 850/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B.
gegen FDP (= Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_850-1_2019
Erstellt: 03.02.2019
Aktualisiert: 27.02.2019
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