S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM
4457 entstanden aus Vorlage:
OF 257/15 vom
09.08.2023 Betreff: Bargeldzahlung im Bürgeramt
Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im
Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen. Begründung: Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich
Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt
werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und
Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage
sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf
Grundsätzen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit unseres Grundgesetzes
sowie Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze,
Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass
alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen
gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und
öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders
geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die
Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das
einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches
Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht
einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der
wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich
ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom
06.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die
Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.11.2023, ST 2367
Aktenzeichen: 12-2
Vorlagentyp: OM
ID: OM_4457_2023
Erstellt: 15.09.2023
Aktualisiert: 27.02.2024
Parser Lab: Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
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