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Vorlagentyp: OM ID: OM_4457_2023 Erstellt: 15.09.2023 Aktualisiert: 27.02.2024

Parser Lab: Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM
 4457 entstanden aus Vorlage: 
            OF 257/15 vom
 09.08.2023   Betreff:  Bargeldzahlung im Bürgeramt
 Nieder-Eschbach      Der Magistrat wird gebeten, im
 Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen.     Begründung: Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich
 Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt
 werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und
 Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage
 sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf
 Grundsätzen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit unseres Grundgesetzes
 sowie Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze,
 Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass
 alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen
 gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben.   Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und
 öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders
 geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die
 Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das
 einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."   "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches
 Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht
 einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der
 wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht
 auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich
 ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom
 06.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die
 Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 24.11.2023, ST 2367  
 Aktenzeichen: 12-2
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen