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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2018
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2018 Vorgang: A 276/73 FDP, A 602/74 FDP, l. B 138/20 Bericht über die Arbeitsergebnisse der Unfallkommission (Uko) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2020 Unfallhäufungsstellen (UHS) in der Stadt Frankfurt am Main Im Jahr 2020 diskutierte, bewertete und beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beseitigung von Verkehrsunfällen an insgesamt 18 Unfallhäufungsstellen, die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main im Jahr 2020 gemeldet wurden. Die beschlossenen Maßnahmen zu diesen 18 Unfallhäufungsstellen sind alle noch in der Planungsphase, in der Umsetzungsphase oder nach Abschluss der Maßnahmen in der Bewertungsphase. Bewertungsphase: Nach einer Eingewöhnungszeit und einem fest bemessenen Beobachtungszeitraum werden Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. Dieser Beobachtungszeitraum ist abhängig von der Schwere der Unfälle an der Unfallhäufungsstelle. So ist u.a. für Unfallhäufungsstellen mit Sachschaden ein Zeitraum von 12 Monaten und für Unfallhäufungsstellen mit Personenschaden ein Zeitraum von 36 Monaten anzusetzen. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten, um eine optimale Vergleichbarkeit der Vorher-/Nachher-Situation zu gewährleisten. Daher liegen für die Unfallhäufungsstellen aus dem Jahr 2020 noch keine Ergebnisse vor. Für die zurückliegenden Jahre konnte an 10 Unfallhäufungsstellen, die ursprünglich aus dem Jahr 2016 bis 2019 datieren, eine Wirksamkeitsanalyse durchgeführt werden. (s. u: Alle UHS mit Wirksamkeitsanalyse). Die Zusammenfassung der statistischen Daten: Unfallhäufungsstellen Unfälle Tote Schwer- verletzte Leicht- verletzte Verletzte Personen Unfallkosten (€) vorher 72 0 6 33 39 1304.000 nachher 21 0 1 6 7 425.000 Zu-/Abnahme -71% 0 -83% -82% -82% -948.000 Tabelle 1: Auswertung der 10 Unfallhäufungsstellen mit Wirksamkeitsüberprüfung Resümee: - Die Zahl der Verkehrsunfälle an den ausgewerteten Unfallhäufungsstellen sank um mehr als Zweidrittel (71%). - Besonders deutlich ist der hohe Rückgang bei der Anzahl der schwerverletzten Personen auf 1. - Die Anzahl der verletzten Personen reduzierte sich sehr stark (-82%) - Die Unfallkosten verringerten sich um 948.000 € Die Unfallkosten werden mit Hilfe der Software "Elektronische Unfalltypensteckkarte" (EUSKA) standardisiert ermittelt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kosten, die durch Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall entstehen. Sie beinhalten Reproduktionskosten, Ressourcenkosten, humanitäre Kosten, Staukosten oder andere Kostenpositionen. Gegebenenfalls abweichende Untersuchungsergebnisse im Vorher-Nachher-Vergleich ggü. Berichten der Unfallkommission aus früheren Jahren sind auf unterschiedliche Untersuchungszeiträume und den jährlich neuberechneten Kostenfaktoren zurückzuführen. Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im Jahr 2020 Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen ist von 14 im Jahr 2019 auf 8 im Jahr 2020 gefallen. Alle Verkehrsunfälle mit tödlich Verunglückten wurden oder werden noch z.Z. in der Unfallkommission behandelt: 1. Niedereschbacher Straße L3008, 22.04.2020 Ein Pkw stößt beim Linksabbiegen (bei Rotlichtanzeige) mit einem entgegenkommenden Leichtkraftrad zusammen. Der Fahrer des Leichtkraftrads verstirbt im Krankenhaus. 2. Am Weißkirchner Berg, 24.09.2020 Ein PKW und ein Kleinkraftrad kollidieren an der Kreuzung Weißkirchner Berg / Feldweg (kurz vor der Altenhöfer Allee), der Fahrer des Kleinkraftrads verstirbt. 3. Ratsweg/ Ostparkstraße, 03.11.2020 Alleinunfall Ein PKW kommt von der Fahrbahn ab und fährt ungebremst gegen einen Beleuchtungsmast. Der Fahrer verstirbt. 4. Vilbeler Landstraße/ Wilhelmshöher Straße, 08.11.2020 Ein PKW-Fahrer überholt einen Krad-Fahrer. Dieser gerät ins Schleudern und stößt mit einem anderen entgegenkommenden Pkw zusammen. Der Krad-Fahrer verstirbt. 5. Oskar-Von Miller-Straße 5, 21.11.2020 Ein PKW-Fahrer verliert bei überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und fährt in eine Personengruppe. Es versterben ein Radfahrer und ein Fußgänger. Die Geschwindigkeit auf der Strecke wird als erste Maßnahme zukünftig mit Enforcement-Trailer überwacht. Die Beratungen über Maßnahmen der Uko sind noch nicht abgeschlossen. 6. Berger Schützenhaus, L3209, 23.11.2020 Ein PKW-Fahrer erfasst einen dementen zu Fuß Gehenden auf der unbeleuchteten Hauptverkehrsstraße. Der zu Fuß Gehende verstirbt. 7. Ginnheimer Hohl/ Hügelstraße, 09.12.2020 Ein LKW-Fahrer erfasst beim Rechtsabbiegevorgang einen vor ihm fahrenden Radfahrenden. Der Radfahrende verstirbt. Es handelt sich hierbei nicht um einen "Toter-Winkel-Unfall". Die Beratungen über Maßnahmen der Uko sind noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2020 wurden noch 5 weitere tödliche Unfälle erfasst, die allerdings nicht in die Verkehrsunfallstatistik einfließen, und nicht von der Unfallkommission behandelt wurden. Es handelt sich hierbei um Unfälle bei denen als Ursache Suizid oder Erkrankung des Fahrzeugführenden festgestellt wurde. Tödlich verunglückte Radfahrende der letzten 5 Jahre (2016 bis 2020) Da seit einiger Zeit ein besonderes Interesse der Allgemeinheit und der Politik an der Konfliktsituation Kraftfahrverkehr-Radfahrverkehr besteht, wird in diesem Zuge über die tödlich verunglückten Radfahrenden der letzten 5 Jahre informiert: Lfd. Nr. Datum Anz. getöt. Radf. Straße Beteiligte Ursache Maßnahmen Unfallkommission 1 11.10.2016 1 Oberer Kalbacher Weg LKW/ Rad Fahrfehler Rad Überplanung des Bahnübergangs (u.a. Rotmark. und Sharrows) 2 03.11.2016 1 Bregrenzer Straße Rad Alleinunfall Keine Maßnahmen 3 08.12.2016 1 Adolfstraße Rad Alleinunfall Keine Maßnahmen 4 16.07.2017 1 Buchrainstraße Rad Alleinunfall Keine Maßnahmen 5 12.12.2017 1 Birminghamstraße Lkw/ Rad Lkw, toter Winkel Neue Mark., Haltlinien-Verschiebung 6 18.04.2018 1 Offenbacher Landstraße Rad Alleinunfall Keine Maßnahmen 7 03.08.2018 1 Kurt-Schumacher-Straße LKW/Rad Fahrfehler Rad Umbau der Kreuzung (u.a. Zuführung Rad, Spuraufteilung, Klemmfixe) 8 14.08.2018 1 Stresemannallee Strab/ Rad Fahrfehler Rad Sichtverbesserung, neue Beschild. 9 18.08.2018 1 Nina-Rubinstein-Weg Rad Alleinunfall Keine Maßnahmen 10 06.12.2018 1 Darmstädter Landstraße Pkw/ Rad Fahrfehler Rad Keine Maßnahmen 11 11.07.2019 1 Gerbermühlstraße Pkw/ Rad Fahrfehler Rad Keine Maßnahmen 12 26.07.2019 1 Europa-Allee Lkw/ Rad Lkw, toter Winkel Anordnung von Baustelleneinweisern 13 26.09.2019 1 Taunusanlage Pkw/ Rad PKW, Rotlicht, erh. Geschw. grobverkehrswidriges Verhalten, keine Maßnahmen 14 03.12.2019 1 Eckenheimer Landstraße Lkw/ Rad Lkw, toter Winkel Rotmark., Überpr. Ampel, aufgeweitete Radaufstellstreifen 15 21.11.2020 1 Oskar-von-Miller-Straße Pkw/ Rad Pkw, erh. Geschw. grobverkehrswidriges Verhalten, gepl.: Enforcement Trailer, mehr Geschw.-Überwachung 16 09.12.2020 1 Ginnheimer Hohl Lkw/ Rad Fahrfehler Lkw gepl.: Haltlinien-Verschiebung, Rotmark. Erläuterung zur Jahresstatistik der Unfallhäufungsstellen: Der Unfalltyp (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 7) beschreibt die Entstehung eines Verkehrsunfalls (z.B. Abbiege-Unfall). Die Unfallart (bestimmt durch eine Nummer von 1 bis 10) kennzeichnet die Art des Zusammenstoßes (z.B. Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das abbiegt). Ein Unfallhergang zu jedem einzelnen Unfall ist immer individuell und nur im Unfallbericht der Polizei vermerkt. Es wird nicht unterschieden, ob bei Unfällen explizit nur Radfahrende verletzt werden. Der Jahresbericht der Unfallkommission beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung von Unfallhäufungsstellen. Detaillierte Informationen zu Verkehrsbeteiligungen und Unfallursachen von Verkehrsunfällen finden sich im jährlichen Verkehrsbericht der Polizei (s. z. B. im Verkehrsbericht 2018, Statistischer Teil der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, Punkt 2.7.2 Fahrräder, S. 26 f.). Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2016 1 UHS 16-1-1 Am Industriehof/ Tankstellenzufahrt Beteiligung Radfahrende ja Unfalltyp 2 (Abbiege-Unfall) Unfallart 3 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2012 01.01.2017 Zeitraum Ende 31.10.2015 31.12.2020 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 5 0 -5 100% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 5 0 -5 Unfallkosten 73.000 € 0 € -73.000€ Maßnahmen: Neue Markierung im Zufahrtsbereich (Blockmark./ Piktogramm) Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2017 2 UHS 17-2-3 Emmerich-Josef-Straße/ Albanusstraße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2016 01.11.2019 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 2 -4 67% Tote 0 0 Schwerverletzte 2 0 -2 Leichtverletzte 5 0 -5 Unfallkosten 220.000€ 12.000 € -208.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung (STOP), neue Markierung. (Haltlinie) 3 UHS 17-2-4 Alt-Praunheim/ Augustenburgstraße Beteiligung Radfahrende ja Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2014 01.10.2018 Zeitraum Ende 31.12.2016 30.09.2020 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 4 2 -2 50% Tote 0 0 Schwerverletzte 2 0 -2 Leichtverletzte 2 2 0 Unfallkosten 377.000 € 29.000 € -348.000 € Maßnahmen: Mark. neuer Parkwinkel, neue Beschilderung 4 UHS 17-2-6 Hansaallee/ Miquellallee Beteiligung Radfahrende ja Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2014 01.09.2017 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 8 1 -7 -88% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 1 +1 Leichtverletzte 5 0 -5 Unfallkosten 31.000 € 155.000 € +124.000 € Maßnahmen: Entfernung Beschilderung, neuer Fußgängerschutzblinker 5 UHS 17-2-9 Oeder Weg/ Wolfsgangstraße Beteiligung Radfahrende ja Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2014 01.01.2018 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.12.2020 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 3 -3 50% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 6 3 -3 Unfallkosten 88.000 € 44.000 € 15.000 -44.000 € Maßnahmen: Verlagerung von Parkplätzen, neue Markierung Anmerkung: Die UHS muss neu behandelt werden, da die Zahl der Leichtverletzten noch zu hoch ist! 6 UHS 17-3-6 Theodor-Heuss-Allee/ Emil-Sulzbach-Straße Beteiligung Radfahrende ja Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) hauptsächlich Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) hauptsächlich vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.07.2014 01.01.2018 Zeitraum Ende 30.06.2016 31.12.2020 Jahreskarte (JK) 3-JK 3-JK Anzahl Verkehrsunfälle 10 2 -8 -80% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 7 1 -6 Unfallkosten 123.000 € 77.000 € -46.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung (STOP), neue Markierung (Haltlinie) Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2018 7 UHS 18-4-3 Mainzer Landstraße/ Hellerhofstraße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.01.2016 01.11.2019 Zeitraum Ende 31.12.2016 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 8 0 -8 100% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 2 0 -2 Unfallkosten 81.000€ 0 € -81.000 € Maßnahmen: Einrichtung Einbahnstraße Hellerhofstraße (neue Beschilderung, neue Markierung) 8 UHS 18-4-4 Neue Mainzer Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) hauptsächlich Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, dass einbiegt oder kreuzt) hauptsächlich vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.09.2017 01.11.2019 Zeitraum Ende 31.08.2018 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 7 0 -7 100% Tote 0 0 Schwerverletzte 2 0 -2 Leichtverletzte 1 0 -1 Unfallkosten 233.000 € 0 € -233.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung in Kurve, Tempo 30 9 UHS 18-4-9 Vilbeler Straße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 7 (sonstiger Unfall), Wildunfall Unfallart 7 (Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2017 01.11.2019 Zeitraum Ende 31.10.2018 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 6 6 0 0 Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 0 0 0 Unfallkosten 30.000 € 27.000 € -3.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung (Wildwechsel), Vereinheitlichung und Reduzierung Geschwindigkeitsbegrenzung (T 70) Anmerkung: Die UHS muss neu behandelt werden, da die Zahl der Unfälle nicht geringer geworden ist! 10 UHS 18-4-10 Berger Schützenhaus Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 7 (sonstiger Unfall), Wildunfall Unfallart 7 (Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2017 01.11.2019 Zeitraum Ende 31.10.2018 31.10.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle 12 3 -9 70% Tote 0 0 Schwerverletzte 0 0 Leichtverletzte 0 0 0 Unfallkosten 48.000 € 12.000 € -36.000 € Maßnahmen: Neue Beschilderung (Wildwechsel), Vereinheitlichung und Reduzierung Geschwindigkeitsbegrenzung (T 70) Jahres-Statistik Unfallhäufungsstellen nach Uko-Beschluss 2019 (11) UHS 19-1-2 Röderichstraße/ Alexanderstraße Beteiligung Radfahrende nein Unfalltyp 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) Unfallart 5 (Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt) vorher nachher Trend Maßnahmen-wirkung Zeitraum Beginn 01.11.2018 01.01.2020 Zeitraum Ende 31.10.2019 31.12.2020 Jahreskarte (JK) 1-JK 1-JK Anzahl Verkehrsunfälle (5) 0 (-5) Tote 0 0 Schwerverletzte (1) 0 Leichtverletzte (2) 0 (-2) Unfallkosten (179.000€) (0 €) Maßnahmen: Keine Maßnahmen, da Baustelle im Kreuzungs-bereich anbei. Status wurde auf "Beobachten" gesetzt. UHS fließt nicht in die Statistik mit ein. Gesamtstädtisches Unfallgeschehen im Jahre 2020 Im Vergleich zu den von der Unfallkommission behandelten Verkehrsunfällen (bzw. Unfallhäufungsstellen) ist das gesamtstädtische Unfallgeschehen des vergangenen Jahres aus dem "Verkehrsbericht 2020" des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. zu entnehmen, welcher im Frühjahr 2021 veröffentlicht wird. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 12, 13, 16 Versandpaket: 17.03.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung OA 12 2021 1. Die Vorlage B 99 wird unter Hinweis auf OA 12 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 401, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: OA 575/20 Der Ortsbeirat weist die Vorlage B99/2021 zurück. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung 1. die Vorlage B99/2021 ebenfalls zurückzuweisen, 2. den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weiter gehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/2020 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weiter geleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegenden Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/2020 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefer gehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung OA 12 2021 1. Die Vorlage B 99 wird unter Hinweis auf OA 12 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 12 entstanden aus Vorlage: OF 1/5 vom 20.04.2021 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 Vorgang: OA 575/20 1. Der Ortsbeirat weist die Vorlage B 99/21 zurück. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Die Vorlage B 99/21 wird zurückgewiesen. b) Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission grundlegend zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Selbstverständlich sind die von anderen Körperschaften vorgegebenen Regelwerke für Unfallkommissionen zu beachten. Es sind weitergehende Anstrengungen zu unternehmen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Wenn dem Magistrat die Unfallkommission für diese Aufgabe als ungeeignet erscheint, ist eine eigenständige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung OA 575/20 den Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2017 als unbefriedigend kritisiert. Leider votierte die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsanregung nur für das vereinfachte Verfahren. Der Magistrat hat die Anregung anscheinend ohne weitere Maßgabe an die Unfallkommission zur Beantwortung weitergeleitet. Diese hat pflichtschuldigst auf die bundesweit gültigen Regelungen verwiesen. Der mangelnde Gestaltungswillen des Gesetzgebers ist dem Ortsbeirat bekannt. Ziel der Anregung war ebenso wie diese erneute Anregung, den Magistrat zu bewegen, die Unfallkommission in die Lage zu versetzen, in angemessener Weise auf die hohen Unfallzahlen zu reagieren. Der nun vorliegende Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2018 weist weiterhin die schon in der Ortsbeiratsanregung OA 575/20 kritisierten Mängel auf. Der Ortsbeirat bittet nochmals, diese Hinweise bei der Verbesserung der Arbeit der Unfallkommission zu berücksichtigen. In den Bericht wurde diesmal eine Liste der in den letzten fünf Jahren getöteten Radfahrer aufgenommen. Solche Papierbeschriftungen führen leider nicht weiter. Die Liste wurde offenbar einfach aus den alten Berichten der Unfallkommission zusammengetragen, ohne neuere Entwicklungen zu berücksichtigen oder gar tiefergehende Analysen anzustellen. Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass beim Unfall Nr. 7 der beteiligte Lkw-Fahrer sich wegen des Unfalls verantworten musste. Die Unfallursache "Fahrfehler Rad" erscheint somit zweifelhaft. Unter Nr. 6 wird weiterhin kein Maßnahmebedarf und als Unfallursache "Alleinunfall" angegeben, obwohl bekannt ist, dass auf diesem unsäglichen Bordsteinradweg immer wieder Radfahrende verunglücken. Unter der Nr. 11 erscheint die Unfallursache "Fahrfehler Rad" in ihrer Absolutheit zweifelhaft. Die Unfallkommission kann wohl kaum genau feststellen, ob eventuell die erhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrers zum Unfall beigetragen hat. Die Aufgabe der Unfallkommission ist nicht die rechtliche Bewertung der Fälle. Wo sie etwas nicht weiß, soll sie kein Wissen vortäuschen. Der Ortsbeirat will nicht beckmesserisch am Bericht der Unfallkommission herumkritteln. Es geht darum, dass die vielen Todesfälle nicht als etwas Schicksalhaftes betrachtet werden, indem die Unfallursachen einseitig und apodiktisch festgestellt werden. Die Unfallkommission muss dringend umfassende Analysen betreiben und Maßnahmen ausarbeiten, die helfen, zumindest die schwersten Unfälle zu verhüten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 99 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 575 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 337 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 99 = Kenntnis, OA 12 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 12 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Buchstabe a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Buchstabe b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 401, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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