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Kinderwohl stärken - Spielplätze sanieren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 449 Betreff: Kinderwohl stärken - Spielplätze sanieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 537 - NR 56/21 CDU - Der Magistrat bedauert, dass aufgrund des aktuellen Budgets von nur 850.000 Euro im Rahmen des investiven Programms ‚Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen' ein Rückstau an Grunderneuerungen entstanden ist. In der Regel sind mit dem zur Verfügung stehenden Budget je nach Größe einer Spielplatzfläche die Bearbeitung von nur 3 bis 4 Anlagen pro Jahr möglich. In Anbetracht der Existenz von nahezu 500 öffentlichen Spielplätzen bzw. 659 Spiel- und Freizeitanlagen liegt es auf der Hand, dass das Budget nicht auskömmlich ist, um eine systematische wertsteigende Modernisierung aller Spielplätze in angemessenen, regelmäßigen Abständen durchzuführen. Unabhängig von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden aber regelmäßige Spielplatzkontrollen durchgeführt, in deren Folge kleinere Reparaturen direkt vor Ort oder Ersatzbeschaffungen für defekte Spielgeräte, die sich nicht mehr reparieren lassen, durchgeführt werden. Auch hierfür ist das Budget im konsumtiven Bereich mit 880.000 Euro nicht auskömmlich. Auch die personellen Ressourcen für diese wichtige Aufgabe in der kinderfreundlichen Metropole Frankfurt am Main sind bescheiden dimensioniert. Dass sich die Frankfurter Spielplätze in einem insgesamt optimierungsbedürftigen Zustand befinden, liegt also weniger daran, dass die Mängel nicht bekannt wären oder das zuständige Fachamt nicht über die notwendigen Ideen für ansprechende Kinderspielplätze, die die aktuellen Nutzungsbedürfnisse berücksichtige, fehlt. Das Grünflächenamt arbeitet in diesem Bereich zudem sehr eng mit den jeweiligen Ortsbeiräten, dem Kinderbüro, dem Stadtplanungsamt und Interessierten aus der Bevölkerung zusammen, um sich an den konkreten Wünschen der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort zu orientieren. Regelmäßige Rundgänge und Begehungen oder ein runder Tisch im Stadtteil würden sicherlich der Erwartungshaltung an die Verbesserungen der Situation Frankfurter Spielplätze nicht gerecht werden, solange nicht auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies vorangestellt beantworten wir die Fragen wie folgt: Zu 1.) Auf Grund der hohen Anzahl an öffentlichen Kinderspielplätzen ist eine jährliche Begehung aller Flächen nicht realistisch. Wünschenswert ist aber in jedem Fall eine Abstimmung der Prioritäten für anstehende Grunderneuerungen und/ oder Umbauten gemeinsam zwischen Vertretungen vor Ort und dem Fachamt. Zu 2.) Aktuell führt das Fachamt eine interne Liste zur Sammlung und Priorisierung von vorgesehenen Maßnahmen auf Spielplätzen. Diese kann ggf. ergänzt und mit Prioritäten versehen, auch veröffentlicht werden. Hierbei soll zukünftig u.a. auch das Alter der im Einzugsgebiet lebenden Kinder mit berücksichtigt werden. Zu 3.) Notwendige Sperrungen erfolgen meist aus akutem Handlungsbedarf auf Grund von Gefahr in Verzug und können nur im Nachhinein bekannt gegeben werden. Künftig wird bereits im Haushaltsplan transparent ausgewiesen werden, wie sich das vorgesehene Sachmittelbudget des Grünflächenamtes in der Produktgruppe 22.09 bezogen auf a) die Grünflächenpflege, b) die Reinigung von Grünanlagen, c) Baumarbeiten, d) die Erhaltung von Spielplätzen und e) sonstige Aufgaben näher zusammensetzt und bei den im Haushalt regelmäßig anzugebenden Leistungsmengen zusätzlich durch geeignete Kennzahlen ergänzt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 129 Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Anregung vom 08.02.2022, OA 143 Antrag vom 11.01.2022, OF 80/16 Antrag vom 18.01.2022, OF 104/7 Antrag vom 18.01.2022, OF 105/7 Antrag vom 30.01.2022, OF 357/6 Antrag vom 09.03.2022, OF 384/1 Antrag vom 15.03.2022, OF 385/1 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1394 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2021, NR 56 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1394 Antrag vom 27.02.2022, OF 229/3 Antrag vom 01.03.2022, OF 250/10 Antrag vom 14.03.2022, OF 231/3 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 85 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 108 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 115 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 145 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 155 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 174 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 223 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.12.2021 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 7. Sitzung des OBR 13 am 18.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 449 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 129 2022 Anregung an den Magistrat OM 1394 2022 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 129 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 104/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 105/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 131 2022 1. a) Die Vorlage B 449 wird unter Hinweis auf OA 131 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 80/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 449 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Kenntnis) 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 143 2022 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 143 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 357/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 129 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 131 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 143 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 449 = Kenntnis) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 129 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 131 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 143 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1519, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 67 2
Kinderwohl stärken - Spielplätze sanieren Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 449
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.02.2022, OA 143 entstanden aus Vorlage: OF 357/6 vom 30.01.2022 Betreff: Kinderwohl stärken - Spielplätze sanieren Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 449 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Argumentation im Bericht B 449 noch einmal zu überdenken, und zu Folgendem aufgefordert: Der Magistrat nimmt in Anbetracht des Wissens über die Anzahl der nahezu 500 öffentlichen Spielplätze bzw. 659 Spiel- und Freizeitanlagen (Angaben im Bericht B 449) und dem seit vielen Jahren nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Budget und dem Anspruch, eine weltoffene und kinderfreundliche Stadt zu sein, endlich seine Aufgabe als "Metropole" mit über 770.000 Einwohnern wahr und trägt umgehend dafür Sorge, dass 1. das Budget für die vorgenannten Spielplätze und Spiel- und Freizeitanlagen an den Bedarf der Sanierungen und Erneuerungen angepasst wird; 2. vor allem die Spielplätze und Spiel- und Freizeitanlagen in den westlichen Vororten saniert, erneuert und ausgebaut werden; 3. das beschlossene Budget für die Spielplätze nicht fremdgenutzt verwendet oder umgeschichtet werden darf; 4. das Personal zur Betreuung der Spielplätze und Spiel- und Freizeitanlagen (zur Not zeitbegrenzt) aufgestockt wird, um die mit den Spielplätzen und Spiel- und Freizeitanlagen anfallenden Aufgaben zeitnah, kindgerecht und ordentlich erfüllen zu können. Begründung: Seit Jahren bestehen die Probleme der Sanierung, Erneuerung, Reparatur oder Erweiterung bei den Spielplätzen. Immer wieder wird das Nichthandeln und aus der Not heraus das Abbauen von Spielgeräten damit begründet, dass kein ausreichendes Budget da sei. Nun wird aber in der Regel jährlich ein Haushalt aufgestellt, mit dem jedes Magistratsmitglied die Bedarfe anmelden kann und muss. Dieses Versäumnis in den Fällen der Spielplätze und Spiel- und Freizeitanlagen, insbesondere im Westen, ist nicht mehr akzeptabel. Corona hat das Manko noch deutlicher gemacht, da den Kindern ihre Spielflächen oft und über längere Zeit nicht zur Verfügung standen. Hierzu zählen die normalen Spielplätze, aber auch der Schwanheimer Waldspielplatz, der einmal in seiner Attraktivität im Westen unbeschreiblich war. Heute befinden sich dort eine geschlossene Kiosk- und Toilettenanlage, eine verrottende und nicht nutzbare Minigolfanlage sowie hin und wieder Wasserspiele. Auch sind teilweise Holzumrandungen altersbedingt am Zerbröseln. Hätte der Ortsbeirat 6 aus seinem Budget in den letzten Jahren nicht schon viel Geld zur Verfügung gestellt, wären die Spielplätze im Westen noch trostloser, als sie es heute zum großen Teil sind. Nur so konnten diverse Geräte wieder installiert oder repariert werden. Nicht der Ortsbeirat aber hat für den Erhalt und die Sanierung zu sorgen, sondern es ist Aufgabe des Magistrats, den Erhalt städtischen Vermögens, und dazu zählen auch die Aufbauten sowie sowohl der Grund und Boden der Spielplätze als auch der Spiel- und Freizeitanlagen, zu wahren, zu pflegen und instand zu halten. Dies müssen einem die Kinder auch im großen Maße einerseits für die Bildung, aber andererseits auch für die freie Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit wert sein, und zwar alle Kinder Frankfurts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2085 Antrag vom 03.10.2022, OF 620/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3005 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 129 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 131 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 143 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 449 = Kenntnis) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 129 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 131 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 143 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 137 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1519, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 67 2
Priorisierung der Sanierung der Spielplätze im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 620/6 Betreff: Priorisierung der Sanierung der Spielplätze im Frankfurter Westen Vorgang: OA 143/22 OBR 6; ST 2085/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 2085 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: Zum Antrag des Ortsbeirates 6, die Spielplätze in den westlichen Stadtteilen zu priorisieren, führt das Dezernat X aus, dass es nicht angebracht sei, einzelne Stadtteile bevorzugt zu behandeln und dass es selbstverständlich sein sollte, die notwendigen Sanierungen gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen. Diese Stellungnahme verkennt, dass es in den einzelnen Stadtteilen aufgrund der gegebenen sozio-ökonomischen Verhältnissen, einen unterschiedlichen Bedarf an Freizeitflächen für Kinder und Jugendlichen. Es wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit ermessensfehlerhaft, nicht solche Stadtteile zu priorisieren, bei denen es aufgrund der sozio-ökonomischen Gegebenheiten einen besonderen Bedarf an intakten Spielplätzen gibt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den unterschiedlichen Bedarf der Stadtteile an intakten Spielplätzen zu berücksichtigen und mitzuteilen, wie er diesen Aspekt bei der Verteilung der Haushaltsmittel für die Instandsetzung von Freizeitanlagen berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.02.2022, OA 143 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2085 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3005 2022 Die Vorlage OF 620/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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