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Reflexion

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Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 109/12 vom 09.04.2012 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, zu welchem Zeitpunkt auf den im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord ausgewiesenen Bauflächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen - die ausschließlich zulässigen seniorengerechten Wohnungen errichtet werden und welche Hinderungsgründe bisher einer Realisierung im Wege standen. Begründung: Der Bebauungsplan ist seit dem 25.03.1997 rechtsverbindlich. Auch wenn das Umlegungsverfahren nicht zügig abgewickelt werden konnte, steht einer Ausführung der Bebauung seit Jahren nichts mehr im Wege. Da in den nördlichen Stadtteilen seniorengerechte Wohnungen stark nachgefragt werden und aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Haus oder ihre große Wohnung aufgeben, aber weiter im Stadtteil wohnen bleiben möchten, sollten die Möglichkeiten für altengerechte Wohnungen nicht weiter ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23 20

Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 265/12 vom 15.08.2013 Betreff: Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem dringenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen im Bereich Kalbach zu entsprechen und dafür Sorge zu tragen, dass zügig entsprechende Wohngebäude auf den im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord ausgewiesenen Flächen für Altenwohnungen errichtet werden. Wenn der Investor die im Erbbaurecht vor Jahren von der Stadt Frankfurt erworbenen Flächen weiterhin ungenutzt lässt und seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt, ist das Heimfallrecht auszuüben und ein anderer Bauträger auszusuchen. Begründung: Nach dem Bericht des Magistrats zur Partizipation Altersplanung bestehen im Bereich Kalbach keine Seniorenwohnungen oder Seniorenwohnanlagen. Die zwischenzeitlich im Neubaugebiet Riedberg errichteten Einrichtungen entsprechen durch ihre Lage und Kostenstruktur nicht dem Bedürfnis älterer Menschen aus Kalbach, die in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben möchten. Das vor Jahren bereits aufgestellte Bauschild auf dem betreffenden Grundstück ändert nichts an der Tatsache, dass der Bauträger seine Bauverpflichtung bisher nicht erfüllt hat. Es besteht kein Verständnis, warum der Magistrat nicht auf die Erfüllung seiner Vertragsrechte dringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Aktenzeichen: 51

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 17.09.2014 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen; 2. dem Ortsbeirat über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.08.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der Stellungnahme vom 18.11.2013, ST 1582, mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde, eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats, wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 565 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5230, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 51

Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 entstanden aus Vorlage: OF 476/12 vom 29.08.2015 Betreff: Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet? Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob mit Fristende März 2015 ein Bauantrag für den Bau von seniorengerechten Wohnungen in Kalbach im Bereich "Lange Meile" vorliegt, oder ob die Frist zur Antragstellung nicht eingehalten wurde und der Magistrat nun endlich juristische Schritte einleitet, um das Erbbaugrundstück wieder in städtischen Besitz zu nehmen. Begründung: Trotz Bauverpflichtung ist das für Seniorenwohnungen ausgewiesene Grundstück seit vielen Jahren ungenutzt, obwohl in Kalbach eine starke Nachfrage nach altengerechten Wohnungen besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Aktenzeichen: 61 0

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4