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Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 275/11 Betreff: Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat beauftragt wird, 1. so bald wie möglich einen Auftrag zur Erstellung einer Bilanz der Klimaauswirkungen (Klimabilanz) der Planfeststellung der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald zu vergeben, 2. die Ergebnisse dieser Klimabilanz vor dem Hintergrund der Koalitionsaussage aus 2021 zu bewerten, dass ab sofort eine Politik in Frankfurt umgesetzt werden soll, die Frankfurt im Jahr 2035 zur Klimaneutralität führt, 3. einen Beirat ins Leben zu rufen, der die Erstellung der Klimabilanz begleitet. In diesem Beirat werden Initiativen und Organisationen beteiligt und sind durch Mitglieder vertreten. 4. Bevor die Ergebnisse der Klimabilanz und die Bewertung durch die Stadt Frankfurt vorliegen, wird die Stadt ihre Grundstücks- und Waldflächen, die für den Bau der A 66 Tunnel Riederwald benötigt werden, nicht ohne einen Enteignungsbeschluss an die Autobahn GmbH übertragen. Begründung: Auf der Bundesebene ist gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL) für alle Programme und Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Prüfung und Bewertung der Klimaverträglichkeit durchzuführen. Die Frankfurter Stadtregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung im Herbst 2021 beschlossen, "ihre Politik am Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035" auszurichten. Damit dies gelingt, muss sie jedoch die Klimaauswirkungen wesentlicher umweltbelastender und umweltschädigender Planungs- und Bauprojekte auf dem Stadtgebiet kennen. Deshalb ist die Erstellung einer Klimabilanz für den geplanten Bau der Autobahn A 66 Tunnel Riederwald auf Frankfurter Stadtgebiet notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 181 2022 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 4 SPD und CDU (= Ablehnung)
Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung des A 66Tunnels Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 181 entstanden aus Vorlage: OF 275/11 vom 28.03.2022 Betreff: Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. so bald wie möglich einen Auftrag zur Erstellung einer Bilanz der Klimaauswirkungen Klimabilanz) der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald zu vergeben; 2. die Ergebnisse dieser Klimabilanz vor dem Hintergrund der Koalitionsaussage aus 2021 zu bewerten, dass ab sofort eine Politik in Frankfurt umgesetzt werden soll, die Frankfurt im Jahr 2035 zur Klimaneutralität führt; 3. einen Beirat ins Leben zu rufen, der die Erstellung der Klimabilanz begleitet. An diesem Beirat werden Initiativen und Organisationen beteiligt und sind durch Mitglieder vertreten; 4. bevor die Ergebnisse der Klimabilanz und die Bewertung durch die Stadt Frankfurt vorliegen, Grundstücks- und Waldflächen der Stadt, die für den Bau des A 66-Tunnels Riederwald benötigt werden, nicht ohne einen Enteignungsbeschluss an die Autobahn GmbH zu übertragen. Begründung: Auf der Bundesebene ist gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL) für alle Programme und Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Prüfung und Bewertung der Klimaverträglichkeit durchzuführen. Die Frankfurter Stadtregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung im Herbst 2021 beschlossen, "ihre Politik am Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035" auszurichten. Damit dies gelingt, muss sie jedoch die Klimaauswirkungen wesentlicher umweltbelastender und umweltschädigender Planungs- und Bauprojekte auf dem Stadtgebiet kennen. Deshalb ist die Erstellung einer Klimabilanz für den geplanten Bau des A 66-Tunnels Riederwald auf Frankfurter Stadtgebiet notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 161 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 181 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 155 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 181 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1806, 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.05.2022 Aktenzeichen: 61 12
Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1857 Betreff: Erstellung einer Klimabilanz der Planfeststellung des A 66-Tunnels Riederwald Im Rahmen eines rechtskräftigen Planfeststellungsverfahrens wurden mit Beschluss vom 18.12.2019 die öffentlich-rechtlichen Grundlagen für den Neubau der Bundesautobahn A 66 (Frankfurt am Main - Hanau), Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschließlich AD Erlenbruch, im betreffenden Bereich geschaffen. Der Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH und als solche für alle weiteren Maßnahmen verantwortlich. Seitens der Stadt Frankfurt bestehen hier keinerlei weitere Einflussmöglichkeiten. Wenn gleich es sich der Magistrat als dezernatsübergreifende Aufgabe gemacht hat, die Belange der Stadt Frankfurt in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu vertreten, ist er hier an materielles Recht gebunden und muss bei der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses mitwirken. Der Bau des Riederwaldtunnels wurde daher in Kenntnis des rechtsgültigen Planungsrechts im Koalitionsvertrag abgesichert, ebenso mussten jetzt die für das Vorhaben erforderlichen Grundstücke an die Autobahn GmbH übertragen werden. In wieweit für ein rechtskräftiges Planfeststellungsverfahren nachträglich eine Klimabilanz gefordert werden kann, um den gesteigerten Anforderungen an Planungen aufgrund der übergeordneten Klimaschutzziele gerecht zu werden, liegt nicht in kommunaler Entscheidungskompetenz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.04.2022, OA 181
Beratung im Ortsbeirat: 4
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