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Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 256/3 Betreff: Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend nur noch bis 23:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden und bei Anwohnerbeschwerden wieder entzogen werden. Nach Auslauf der Corona-Regelungen im Bereich der Außengastronomie sollten Zelte, Überdachungen und Heizpilze nicht mehr gestattet werden. Begründung: Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anwohnerschaft und Gastronomiebetrieben im Nordend. Dabei fühlen sie Bürgerinnen und Bürger oft in der unschönen Situation sich ihre eigentlich gesetzlich garantierte Nachtruhe ab 22:00 Uhr gegenüber gastronomischen Betrieben "erstreiten" zu müssen. Für sie ist es kaum nachvollziehbar, dass sie eine Außengastronomie vor ihrer Haustür ohne Auflagen erdulden müssen und erst durch ein aufwändiges Verfahren ihr Recht auf Nachtruhe erlangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 256/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 190 2022 Die Vorlage OF 256/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend sonntags bis donnerstags nur noch bis 23:00 Uhr sowie freitags und samstags bis 24:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Beratung im Ortsbeirat: 4
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