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Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 146/15 Betreff: Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO anlehnend an die Satzung für Kinderbeauftragte eine Satzung für Jugendbeauftragte zu beschließen. Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher unseres Stadtteils der Planungsgruppe an. Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte hier vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Ein Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus! Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendlich brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 195 2022 Die Vorlage OF 146/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 (zur ST 2457)
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2022, OF 204/15 Betreff: Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 (zur ST 2457) Vorgang: OA 195/22 OBR 15; ST 2457/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Vertreter der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besuchen, um dort über den Planungsstand und den Zeitplan der Umsetzung zu berichten. Begründung: Der ST 2457 ist zu entnehmen: "Seit 2019 erarbeitet die Planungsgruppe aus Vertreter:innen des Frankfurter Jugendrings (FJR) und des StadtschülerInnenrats Frankfurt am Main (SSR) ein Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungs- und Entscheidungsprozessen der Stadt Frankfurt am Main. Das dem Magistrat zuletzt vorliegende Entwurfskonzept sieht neben der Einrichtung eines Jugendparlaments auch Vorschläge für offene, informelle und projektbezogene Beteiligungsformate vor. In dem Zusammenhang sind Interessensvertretungen im Sozialraum für Jugendliche mitgedacht." Da die Planungsgruppe schon seit 2019, also seit etwa vier Jahren tagt, kann davon ausgegangen werden, dass diese mittlerweile auch Ergebnisse zu präsentieren hat, die für den Stadtteil von großem Interesse sind. Insbesondere im Hinblick darauf, dass seitens der Stadt die Einrichtung eines Jugendbeauftragten abgelehnt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2022, OA 195 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2457 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3396 2023 Die Vorlage OF 204/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3396 entstanden aus Vorlage: OF 204/15 vom 29.12.2022 Betreff: Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 Vorgang: OA 195/22 OBR 15; ST 2457/22 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Vertreter der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besuchen, um dort über den Planungsstand und den Zeitplan der Umsetzung zu berichten. Begründung: Der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2457, ist zu entnehmen: "Seit 2019 erarbeitet die Planungsgruppe aus Vertreter:innen des Frankfurter Jugendrings (FJR) und des StadtschülerInnenrats Frankfurt am Main (SSR) ein Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungs- und Entscheidungsprozessen der Stadt Frankfurt am Main. Das dem Magistrat zuletzt vorliegende Entwurfskonzept sieht neben der Einrichtung eines Jugendparlaments auch Vorschläge für offene, informelle und projektbezogene Beteiligungsformate vor. In dem Zusammenhang sind Interessensvertretungen im Sozialraum für Jugendliche mitgedacht." Da die Planungsgruppe schon seit 2019, also seit etwa vier Jahren, tagt, kann davon ausgegangen werden, dass diese mittlerweile auch Ergebnisse zu präsentieren hat, die für den Stadtteil von großem Interesse sind. Insbesondere im Hinblick darauf, dass seitens der Stadt die Einrichtung eines Jugendbeauftragten abgelehnt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2022, OA 195 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2457 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1172 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 51
Beratung im Ortsbeirat: 4
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