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Park-and-ride-Parkplatz Neu-Isenburg Stadtgrenze
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 203 entstanden aus Vorlage: OF 187/5 vom 11.10.2021 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Neu-Isenburg Stadtgrenze Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob ihm bekannt ist, dass auf dem westlichen Teil des Parkplatzes stets Lieferwagen und Anhänger offenbar von Gewerbetreibenden abgestellt werden, 2. ob er Möglichkeiten sieht, diese Nutzung zu unterbinden, etwa durch eindeutige Markierungen und Ausweisung der Parkplätze für bestimmte Nutzungsarten sowie entsprechende Kontrollen. Begründung: Der Park-and-ride-Parkplatz Neu-Isenburg Stadtgrenze war während der Pandemie nicht immer ausgelastet. Das hat sich inzwischen geändert. Der westliche Teil des Parkplatzes wird durch Lieferwagen und große Anhänger zweckentfremdet. Zwar gibt es dort fast immer Parklücken, die für Pkws breit genug sind. Diese werden von Pkws aber ungern genutzt. Es ist zu beobachten, dass immer wieder Pkws auf den Parkplatz fahren, ihn aber unverrichteter Dinge Richtung Frankfurt verlassen. Offenbar möchten die Fahrer ihre Limousinen nicht im unübersichtlichen Bereich zwischen den Lieferwagen und Anhängern abstellen. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Magistrat die Situation beordnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 396 Antrag vom 12.06.2022, OF 474/5 Anregung vom 01.07.2022, OA 214 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 474/5 Betreff: Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze sofort um ein Viertel erhöhen Vorgang: V 203/21 OBR 5; ST 396/22 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Stellplätze im nordwestlichen Bereich des PuR-Parkplatzes Neu-Isenburg Stadtgrenze durch geeignete Maßnahmen von Lieferwagen und Anhängern freizuhalten. Begründung: Viele Stellplätze, besonders im nordöstlichen Bereich des Parkplatzes werden häufig von großen Gewerbefahrzeugen und Anhängern belegt, die zudem mehrere Pkw-Stellplätze beanspruchen, weil sie auf Grund ihrer Größe längs und nicht wie die Pkw senkrecht abgestellt werden. Selbst wenn in diesen so belegten Parkboxen noch Stellplätze frei bleiben, werden diese nicht genutzt, weil zu befürchten ist, dass in der Nähe der Lieferfahrzeuge geparkte Pkw durch zu gewärtigende Gewerbetätigkeiten beeinträchtigt oder gar beschädigt werden könnten. Nach Ansicht des Ortsbeirats können diese zweckentfremdeten Stellplätze mit überschaubarem Aufwand zurückgewonnen und somit zahlreiche Pendlerfahrten nach Frankfurt vermieden werden. In seiner Stellungnahme ST 396/2022 vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die Fernhaltung der Gewerbefahrzeuge durch Ausschilderung und Kontrollen unverhältnismäßig sei. Da Millioneninvestitionen für die Errichtung eines Parkdecks an dieser Stelle in Erwägung gezogen wurden, erscheint dem Ortsbeirat die Einlassung unplausibel. Eventuell genügt es schon, kurzfristig Parkwächter oder ähnliche Ordnungskräfte zu engagieren, um die Gewerbetreibenden von der unerwünschten Nutzung der Parkflächen abzuhalten. Ist die ausschließliche Nutzung durch Pkw wieder etabliert, können weitere Kontrollmaßnahmen entfallen. In jedem Fall ist die vom Magistrat in der genannten Stellungnahme in Erwägung gezogene Kennzeichnung mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen erheblich günstiger als alle bis jetzt in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Kapazitätsschaffung von PuR-Parkplätzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 203 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 396 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 214 2022 Die Vorlage OF 474/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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