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Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern zu 1.) Der Magistrat hat die lufthygienischen Unterlagen zum Planänderungsverfahren Riederwaldtunnel geprüft und seine Einwendungen entsprechend erstellt. Die Gutachten sind hinsichtlich Methodik und Nachvollziehbarkeit nicht zu beanstanden. Einen Anstieg der Immissionsbelastung im Bereich "Am Erlenbruch" prognostiziert das aktualisierte Gutachten "Bauvorhaben A66 - Tunnel Riederwald, Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung inklusive der aktualisierten Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2030" der Lahmeyer International GmbH (Unterlage U15.4.2a) nicht. Der Anstieg von Stickoxiden bzw. die Verminderung der Feinstaubbelastung beziehen sich auf Verhältnisfaktoren, welche sich aus den inzwischen aktualisierten Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3) im Vergleich zum vorangegangenen Gutachten (HBEFA 3.1) ergeben. Im Ergebnis kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass im Prognoseszenario 2030 die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub selbst in 10 bzw. 50 Meter Abstand von den Tunnelportalen unterschritten werden. Eine Erhöhung der Feinstaubemissionen durch direkteinspritzende Benzinmotoren ist entgegen der Annahme des Ortsbeirats bis 2030 nicht gegeben, da für Benzinmotoren nach neuester Abgasnorm EURO 6 bzw. EURO 6d-TEMP Partikelanzahl- und -massengrenzwerte gelten. Die Einhaltung der Grenzwerte kann durch den Einbau von Partikelfiltern (ähnlich wie bei Dieselmotoren) realisiert werden. Die Annahme einer Vorbelastung im Riederwald in Höhe von 25 μg/m3 Stickstoffdioxid ist nachvollziehbar, u.a. da die städtische Passivsammlermessung vor der Pestalozzischule (ca. 140 m Entfernung vom Erlenbruch) einen Jahresmittelwert von 25 μg/m3 ergeben hat. Der Endbericht "Neubau der BAB 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Immissionsschutzkonzept Verfahren Tunnel, Luftschadstoffe" der IVU Umwelt GmbH (Unterlage U01.00c-Anlage 2.3) setzt entgegen der Annahme des Ortsbeirats auch die Messungen der Stadt Frankfurt am Main an. Es diskutiert die städtischen Messergebnisse der Passivsammlererhebungen und erläutert nachvollziehbar die Abweichungen vom Rechenmodell in Höhe von -13% bis +14%. Das Gutachten attestiert temporäre Grenzwertüberschreitungen während der Bauphase des Riederwaldtunnels. Diese betreffen Feinstaub, die Stickstoffdioxidkonzentrationen werden durch die Bautätigkeiten nur in geringem Maße tangiert. Da die Bautätigkeiten stellenweise einen erheblichen Einfluss auf die Immissionsbelastung durch Feinstaub haben können, hat der Gutachter zahlreiche Anforderungen an den Baustellenbetrieb zur Reduzierung der Feinstaubemissionen vorgeschlagen und empfiehlt eine messtechnische Überwachung. Der Magistrat hat in seiner Einwendung gefordert, diese Maßnahmen mit messtechnischer Überwachung als Mindestanforderung in die Nebenbestimmungen aufzunehmen. zu 2.) Der Magistrat hat im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und vor dem Hintergrund des Klageverfahrens "Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ./. Land Hessen" wegen unzureichender Luftreinhalteplanung verschiedene Maßnahmen geplant. Unter anderem nimmt Frankfurt am Main am Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" der Bundesregierung teil. Nach aktuellen Hochrechnungen sind diese Maßnahmen jedoch an stark belasteten Stellen nicht ausreichend, um die Grenzwerte bis 2020 einhalten zu können. Hauptverursacher der hohen Belastung durch Stickstoffdioxid sind dieselbetriebene Kraftfahrzeuge und insbesondere Diesel-PKW, welche an Belastungsschwerpunkten 60-70 % der Gesamtbelastung erzeugen. Die Grenzwertüberschreitungen werden auch am Erlenbruch mit großem Abstand durch diese Fahrzeuggruppe bedingt. Maßnahmen, wie die Elektrifizierung der Busflotte, sind hier nicht anwendbar, da in diesem Bereich keine Busse verkehren. zu 3.) Die Instrumente der Luftreinhalteplanung sind relativ gesehen zur Dominanz des Emittenten Dieselverkehr nicht wirksam genug. Die Diesel-PKW-Flotte emittiert im realen Verkehr ein Vielfaches mehr an Stickoxiden, als auf dem Rollenprüfstandtest zur Typzulassung erlaubt ist. In Folge wird der Immissionsgrenzwert an vielbefahrenen Straßen überschritten. Ausreichend funktionierende Abgassysteme kommen erst in den neusten Diesel-Pkws zum Einsatz. Da eine große Anzahl an stärker emittierenden Dieselfahrzeugen auch noch mittelfristig auf den Straßen unterwegs sein werden, werden Dieselfahrverbote als einziges, kurzfristig wirksames Mittel aufgrund der erfolgten Gerichtsurteile immer wahrscheinlicher. Am 05.09.2018 wurde das DUH-Klageverfahren gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt. Gemäß Urteil des Gerichts muss für Frankfurt der Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung einer Fahrverbotszone spätestens zum 01.02.2019 fortgeschrieben werden. Wie diese Zone ausgestaltet wird, ist nun stadtintern zu erörtern und nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung mit dem Land Hessen abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.05.2018, OA 260
Beratung im Ortsbeirat: 4
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