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Reflexion

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Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 21.07.2010 Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für den Bau einer hochwertigen seniorengerechten Wohnanlage mit Kleinwohnungen (evtl. im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts) innerhalb Nieder-Eschbachs in die Wege zu leiten. Diesbezüglich sind Verhandlungen und Initiativen mit erfahrenen und kompetenten Betreibern sowie Investoren aufzunehmen. Als mögliche Standorte für einen ansprechenden Seniorenwohnsitz sind besonders das Areal des bisherigen Feuerwehrstützpunktes der Berufsfeuerwehr (hier: Planung neue Dorfmitte) an der Deuil-La-Barre-Straße sowie mögliche städtische Baugrundstücke innerhalb des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal/Harheimer Weg, B-Plan Nr. 516" zu prüfen und vorzubereiten. Begründung: Es besteht ein Bedarf an attraktiven seniorengerechten Wohnungen als Alterswohnsitz für ältere Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger innerhalb Nieder-Eschbachs. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die bisher in (oft zu großen) Wohnungen und Häusern in Nieder-Eschbach leben, suchen einen seniorengerechten Wohnraum innerhalb Nieder-Eschbachs. Hier können sie ihren Lebensabend (möglichst ohne Fremdhilfe) noch bis ins hohe Alter verbringen. Viele dieser Menschen möchten zudem in ihrem bekannten sozialen Umfeld verbleiben, da diese beispielsweise meist jahrzehntelang im Vereinsleben integriert sind oder vor Ort einen Freundes- und Bekanntenkreis pflegen, der im Falle eines notwendigen Ortswechsels nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Mit Schaffung einer attraktiven Seniorenwohnanlage (ausdrücklich kein Altersheim oder Altenwohnanlage im klassischen Sinn) mit mehreren 1-bis-2-Zimmer-Wohnungen innerhalb Nieder-Eschbachs könnte vielen älteren Bürgern Nieder-Eschbachs und deren Angehörigen geholfen werden. Der Standort an der Deuil-La-Barre-Straße wäre insoweit recht gut geeignet, da dieser sich im Zentrum von Nieder-Eschbach befindet, fußläufig gut erreichbar ist und hinsichtlich der Nahversorgung attraktiv ist. Der Bau einer seniorengerechten Wohnanlage wäre auch im zukünftigen Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" sehr gut denkbar. Ein entsprechendes städtisches Baugrundstück könnte hierzu bereits frühzeitig reserviert werden. Vorteilhaft wäre hier ein Grundstück unweit der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" (frühere Bezeichnung "Bonames Ost"), die eine schnelle ÖPNV-Anbindung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 0

Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2011, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 06.11.2011 Betreff: Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.04.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, in den weiteren Planungen für das zukünftige Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (frühere Bezeichnung Bonames-Ost) an geeigneter Fläche die Schaffung von seniorengerechten Wohnräumen vorzusehen, um dem für die nahe Zukunft prognostizierten Mangel an bezahlbaren kleinen Wohnungen für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner in Frankfurt am Main und insbesondere auch im Stadtteil Nieder-Eschbach zu begegnen. 2. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, ein Planungskonzept mit Empfehlungen für den Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main zu erstellen, die der demografischen Entwicklung in den Stadtteilen Rechnung tragen. Im Konzept sind die unterschiedlichsten neuen Wohnformen darzustellen und Standortvorschläge für seniorengerechtes Wohnen zu benennen. Zudem ist zu prüfen, welche Kostenbeteiligungen für die Umsetzung der Schaffung bezahlbaren seniorengerechten Wohnraums seitens der öffentlichen Haushalte bereits vorhanden sind bzw. noch in Zukunft weiter notwendig werden. Begründung: Nach einer Studie des Pestel-Institutes, einer namhaften Forschungseinrichtung in Hannover, fehlen im Rhein-Main-Gebiet bereits jetzt schon bezahlbare kleine Wohnungen (bis max. 40 qm), die sich gerade alleinstehende Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene, die Empfänger der staatlichen Grundsicherung sind, noch leisten können. Nach der Studie und der absehbaren demografischen Entwicklung werden daher immer mehr Senioren von einer "grauen Wohnungsnot" getroffen. Vor dem Hintergrund der bis zum Jahre 2030 prognostiziert gestiegenen Altersarmut in Teilen der Bevölkerung müssen in naher Zukunft die Weichen gestellt werden, um dieser "grauen" Wohnungsnot zu begegnen bzw. diese abzumildern. So müsste auch in der Planung über neue Wohnformen nachgedacht werden, und konkret als erster Schritt müssten im Rahmen eines gesonderten Wohnungsbauprogramms z. B. erheblich mehr kleinere, energieeffiziente und altengerechte Wohnungen für Senioren geschaffen werden. Das spart Miete sowie Energie- und Heizkosten. Für Nieder-Eschbach bietet sich als konkreter Vorschlag für die weitere Planung und erstmalige Schaffung von mehreren seniorengerechten Wohneinheiten mit jeweils Wohnraumgrößen von 30 bis 40 qm das zukünftige Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" an, in der (städtische) Grundstücke für diese Wohnform einzuplanen und vorzuhalten sind. Eine Realisierung entsprechenden Wohnraums wäre dann bis zum Jahre 2020 denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 95 wird zugestimmt. 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 95 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1071, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 § 1703, 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.05.2012 Aktenzeichen: 61 0

Bauplanung im Frankfurter Norden

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet "Nieder-Eschbach Süd" in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Durch die Planung soll der Ortsteil im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von 6,6 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Dem vorgenannten Bedarf soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche geplant" dar. Eine überörtliche Fahrradroute quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird im Nordwesten begrenzt durch den Bebauungsplan Nr. 218 - Zwischen Straßenbahn und Harheimer Straße, in Kraft getreten am 21.06.1977. Der Bebauungsplan Nr. 225 - Zwischen Harheimer Straße und Brunnenweg, in Kraft getreten am 21.06.1977, im Nordosten des Geltungsbereichs setzt im Bereich der Weimarer Straße ein Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze), eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 fest. Südlich der Weimarer Straße soll dieser Bebauungsplan überplant werden. Im Osten und im Süden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 917 durch das Gebiet des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 800 - "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans um die Breite des landwirtschaftlichen Weges überschnitten. Die Funktion des landwirtschaftlichen Weges als Verbindung in die freie Landschaft bleibt auch im Verfahren des Bebauungsplans Nr. 917 gesichert. Die Ziele des "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden dadurch nicht berührt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage des Plangebietes nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden - auch für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Dabei wird ein 30 %-Anteil im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nr. 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 134 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben zu 1. In Nieder-Eschbach befinden sich die Seniorenwohnanlagen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (Ben-Gurion-Ring 20 u. 110). Der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe übernimmt die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlagen. Weitere Seniorenwohnanlagen im Stadtteil gibt es nicht. Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach befindet sich die Seniorenwohnanlage "Im Sauern" (Im Sauern 5-7) der Gemeinnützigen Siedlungswerks GmbH. Betreuungsträger ist auch hier der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe. In Harheim ist ein Wohnprojekt für geflüchtete Personen und Familien sowie Seniorinnen und Senioren geplant. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, Planungsrecht für ein Wohngebiet zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Dies schließt Formen des altersgerechten Wohnens ein. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage. (Zum Beispiel das vom AGB Konzern gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren auf dem ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter Wohnraum ermöglicht es auch älteren Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Generell sollten die privaten und Wohn- und Geschäftsgebäude nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei geplant und gebaut werden. Die zwingende Festsetzung einer Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage wird nicht gesehen. Zu 2. Im Stadtteil Nieder-Eschbach betreibt der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe die Einrichtung "Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring 20). Zum Angebot dieser Einrichtung gehört auch der "Aktivclub In den Schafgärten" (Bürgerhaus), deren Mitglieder sich im Nachbarstadtteil Harheim zur Planung ihrer Aktivitäten treffen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Bonames - Nieder-Eschbach bietet Clubnachmittage (Ben-Gurion-Ring 12). Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach ist die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach aktiv. Weitere Begegnungszentren explizit für Seniorinnen und Senioren gibt es nicht. Die Anzahl von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren ist in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich. Basierend auf der Bestandsaufnahme der Altenbegegnungsstätten in Frankfurt am Main (Stand: 2013/2014) gehört Nieder-Eschbach zu den Stadtteilen, die (gegenüber anderen Frankfurter Stadtteilen) über eine geringere Anzahl an Begegnungszentren für Seniorinnen und Senioren verfügen. Derzeit ist kein Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner für eine Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren ersichtlich. Einen möglichen Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich daraus nicht ableiten und wäre gesondert zu prüfen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach werden im Fachfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit bereits mehrere Angebote städtisch gefördert. In der Nähe des geplanten Baugebiets wird in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Eschbach im "Kinder- und Jugendtreff" ein offenes freizeitpädagogisches Angebot vorgehalten. Ein zusätzlicher Kinder- und Jugendtreff in der Nähe der bestehenden Einrichtung wird von Seiten des Magistrats nicht befürwortet. Ein Gemeinschafts- bzw. Nachbarschaftstreff für alle Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Möglichkeit, den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Stadtentwicklung vor Ort zu stärken. Eine Realisierung muss noch geprüft werden. In wieweit eine Umsetzung gelingen wird, ist zukünftig mit den Eigentümern zu verhandeln, da die Stadt Frankfurt über keine Grundstücke im Geltungsbereich verfügt. Die Finanzierung ist ungeklärt. zu 3. und 4. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Für die Geschoßwohnungsbauten ist überwiegend eine 3-geschossige Bebauung mit Dachgeschoss vorgesehen. zu 5. Das im Norden an den Geltungsbereich angrenzende Gebiet weist eine heterogene Baustruktur und eine vielschichtige Geschossigkeit auf. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisherige Ortsrand wird in das zu planende Gebiet verlagert. zu 6. Private Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in einer Breite festgesetzt die eine Anordnung von öffentlichen Parkplätzen ermöglicht. zu 7. Eine Baumallee mit öffentlichen Parkplätzen zur U-Bahn-Trasse ist einseitig möglich. Einschränkungen ergeben sich dadurch, dass in den vorhandenen Wegen große Mischwasserkanäle liegen, die die Entwässerung des bestehenden Ortsteils aufnehmen und daher nicht zu verlegen sind. Die Möglichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft. zu 8. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 sind bereits 320 Wohneinheiten für die Fläche des Geltungsbereiches vorgesehen. Eine Reduktion der Anzahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau zugunsten einer Erhöhung des Anteils an Reihenhäuser hält der Magistrat angesichts des derzeitigen und künftigen Wohnungsbedarfs für nicht vertretbar. Nach Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes kann hierzu eine genauere Angabe gemacht werden. Die Planungen werden frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt. zu 9. Die Haupterschließungsstraße soll durch beidseitigen Ausbau mit Parkplätzen, Baumstandorten und Fußgängerwegen ausgestattet werden. In den Nebenerschließungsstraßen wird zum jetzigen Zeitpunkt von Mischverkehrsflächen ausgegangen. Auch dies wird im weiteren Verfahren geprüft und weiter abgestimmt werden. zu 10. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit in Gebäuden sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Die Einhaltung dieses Belangs wird im Rahmen der Bauantragsverfahren geprüft. Eine durchgängige barrierefreie Gestaltung im Rahmen eines Bebauungsplanes kann nicht festgesetzt werden, da hierfür die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch fehlt. Hier muss auf die Bauantragsverfahren und die Ausbauplanungen zur Ausgestaltung des öffentlichen Raumes verwiesen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Anregung vom 25.11.2022, OA 278

Seniorenheim in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 207/15 vom 14.04.2019 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach In der Gemarkung Nieder-Eschbach sind Wohngebiete für 1.000 bis 2.000 Familien in Planung, aber es gibt bisher keine Einrichtungen für Senioren. Der Magistrat wird gebeten, in die Planung der Wohngebiete Einrichtungen für Senioren (eventuell mit Pflegestation und Begegnungsstätte) einzubeziehen. Um dies zu realisieren, bittet der Ortsbeirat um die Suche nach einem freigemeinnützigen, staatlichen oder privaten Träger dafür. Als staatlicher Träger kommt die Stadt selbst infrage, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen (z. B. E v. Regionalverband, Caritas), das Rote Kreuz oder die Johanniter. Als private Betreiber sollten auch in Pflegeheim-Ketten operierende Unternehmen (z. B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum) angesprochen werden. Mögliche Standorte sind der Ortsmittelpunkt Nieder-Eschbach (Bereich des heutigen Feuerwehrstandortes) oder die Bereiche der Bebauungspläne Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch und Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Suche und ihre Ergebnisse dem Ortsbeirat detailliert darzustellen. Begründung: Der Bedarf ist seit Langem vorhanden. Es ist an der Zeit, das Problem zu lösen. Menschen, die jahrzehntelang in Nieder-Eschbach lebten, sollten auch ihren Lebensabend dort verbringen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Antrag vom 05.11.2019, OF 250/15 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51

Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 entstanden aus Vorlage: OF 250/15 vom 05.11.2019 Betreff: Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM 4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In der o. g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein und antwortete ausweichend. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nimmt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst? 2. Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518 auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims kontaktiert? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirates umzusetzen? 4. Hat der Magistrat die Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 404 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 51

Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00

Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 196/15 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans 516 ist nicht zielführend, da ein solcher in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 278 2022 Die Vorlage OF 196/15 wird als interfraktioneller Antrag als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims! Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert! Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2023 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 255/15 vom 30.08.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert. Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431

Beratung im Ortsbeirat: 4