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Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen Genehmigung des Flächenprogramms für das Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen Genehmigung des Flächenprogramms für das Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38) 1. Dem folgenden Planungsrahmen Weiterführende Schulen wird zugestimmt. Er gilt für alle Neubauplanungen künftiger weiterführender Schulen in Frankfurt am Main sowie für die standortspezifische Definition des neuen Standorts 6-zügiges Gymnasium Nord. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und Gesamtschulen. Baulich-räumliche Qualitätskriterien sind für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II formuliert und als Äquivalent auch grundlegend für Neubauplanungen anderer Schulformen weiterführender Schulen. 2. Den im Planungsrahmen beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen Schulbaus wird zugestimmt 3. Der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes und der standortspezifischen Prüfung zur funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden mit neu entstehenden Wohngebieten wird zugestimmt 4. Der Integration von bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1 Alle Weiterführenden Schulen machen Ganztagsangebote und werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. 4.2. Das Recht auf inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Angemessene Vorkehrungen zur infrastrukturellen und systemischen Stärkung der Inklusion an weiterführenden Schulen werden im Rahmen einer regionalen Bedarfsplanung umgesetzt. 5. Das Flächenprogramm kann im Einzelfall in angemessenem Umfang und in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien an die Gegebenheiten verfügbarer Grundstücke angepasst werden, wenn es sich im Grundsatz um einen geeigneten Schulstandort handelt und Dringlichkeit besteht. Die Entscheidung, ob sich ein Grundstück für eine Schule eignet, wird vom Stadtschulamt als fachlichem Bedarfsträger im Einvernehmen mit dem Amt für Bau und Immobilien getroffen. 6. Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird zugestimmt. 7. Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines Nutzungsbereichs werden für die künftigen weiterführenden Schulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Das Amt für Bau und Immobilien wirkt im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte und Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) verbindlich an der Planungsphase Null unter Federführung des Stadtschulamtes mit. Die definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht überschritten. Sollte in Sonderfällen eine Ausnahme von dieser Regel notwendig erscheinen, wird am Ende der Planungsphase Null ein Stadtverordnetenbeschluss eingeholt. 8. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteurinnen und Akteuren aus Schule und Verwaltung im Zeitraum zwischen September 2018 und Juni 2019 mit der Konkretisierung für Gymnasien und Gesamtschulen erarbeitet wurden. Exemplarisch für die Entwicklung zukunftsfähiger Schulbauten stand hier der Planungsprozess zum 6-zügigen Gymnasialstandort für das Gymnasium Nord im Wohngebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt. Entwickelt wurde ein tragfähiges räumliches Organisationskonzept, das auf die aktuellen pädagogischen Herausforderungen in weiterführenden Schulen eingeht. Parallel zu den Festlegungen für gymnasiale Standorte wurden in vergleichbarer Weise auf Grundlage der Erkenntnisse der Entwicklungsplanung zur IGS-Süd ("Inklusive Schulen planen und bauen 2017") die Entwicklungskriterien für Gesamtschulen standortübergreifend für den Planungsrahmen Weiterführende Schulen definiert. 9.2 für den Standort Gymnasium Nord die Festlegungen des Planungsrahmens Weiterführende Schulen spezifiziert wurde. Der "Endbericht Entwicklungsplanung Gymnasium Nord" bildet damit die Grundlage für die Umsetzungsplanung und den Architektenwettbewerb. 9.3 das Modellraumprogramm für Gymnasien, M 188 aus 2009 sowie das Modellraumprogramm M 122 aus 2010 für Gesamtschulen jeweils für Neubauten von Schulen damit grundsätzlich abgelöst wird. Ausschließlich für die Sportflächen gelten bis zum Beschluss eines zu erarbeitenden allgemeingültigen Planungsrahmens für Schulsport und Freiraum weiterhin die Festlegungen der bisherigen Modellraumprogramme M 188 (2009), M 122 (2010) und MB 1171 (2006) unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Flächenbedarfs für Ganztagsangebote im Umfang von 1 Wochenstunde pro Klasse. 9.4 für die Flächenanforderungen in Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage eingebracht wird. Begründung: A. Zielsetzung Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts auf rund 830.000 steigen. Dieser Zuwachs bedeutet nicht nur mehr Menschen, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohnungen, sondern auch einen deutlich vergrößerten kommunalen Versorgungsauftrag in der Bildung. Vor dem Hintergrund erhöhter Anforderungen an Bildungsstandorte in verdichteten, innerstädtischen Gebiete müssen heute andere Entwicklungs- und Qualitätskriterien definiert werden als noch vor 20 Jahren. Boden und Bauflächen werden knapper, zusätzliche Grundstücke sind ein rares Gut. Bei städtebaulichen Entwicklungen spielt daher eine frühzeitige integrierte Planung für die Qualitätssicherung im Bildungsbau eine wichtige Rolle - gerade dann, wenn es um neue Nutzungsmodelle und veränderte Aufgaben von Schulen in der Quartiersentwicklung geht. Moderner Schulbau muss auf pädagogische Veränderungen reagieren, die sich in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen haben. Sie basieren zum einen auf den Erkenntnissen moderner Lernforschung, zum anderen auf veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Institution Schule. Die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen basieren auf den folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Inklusion - Schule für alle - Schule als ganztägig arbeitende Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule für Umwelt - Gesundheit - Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier Schulen sind folglich nicht mehr nur Lernorte, sondern immer stärker auch Lebensorte. Dies gilt für alle ganztägig arbeitenden Schulen. Mit Blick auf die Schnittstellen zwischen Raum und Pädagogik ist zu berücksichtigen, dass Lernen heute in ganz unterschiedlichen und dynamisch wechselnden Situationen stattfindet. Die hessischen Lehrpläne verlangen für die weiterführenden Schulen einen modernen Unterricht mit häufigem Methodenwechsel und vielfältigen Schüleraktivitäten. Die Selbstständigkeitsforderung an Schülerinnen und Schüler ist von Beginn an und durchgängig formuliert. Zusammenarbeit ist nicht nur bei den Lernenden ein wichtiges Thema, sondern auch im multiprofessionellen Team der Lehrenden. Außerschulische Partner und Lernorte sind mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler verstärkt einzubinden. Das tradierte Modell der Flurschule mit gereihten Klassenzimmern wird diesen Anforderungen räumlich sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht gerecht. Die beschriebenen pädagogischen Nutzungsanforderungen erfordern eine Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der Flächenbedarfe, die bislang für den Bau weiterführender Schulen in Frankfurt zugrunde gelegt wurden. Die Zunahme der Nutzungsbedarfe kann dabei nicht mit einem bloß "additiven" Zuwachs beantwortet werden. Monofunktionale Nutzungskonzepte, die weiterhin der Idee "Ein Raum - eine Nutzung" folgen, sind nicht zielführend. Aus Kostengründen und mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen und Funktionalitäten gleichermaßen müssen vielmehr "integrierte Lösungen" für eine effektive Nutzung der Flächen definiert werden. Eine möglichst vielfältige und intensive, dabei aber dennoch nutzergerechte Belegung der verfügbaren Räume ist anzustreben. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms für Neubauten von weiterführenden Schulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der jeweils erforderlichen Zügigkeit. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Schulen als Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen für weitere bauliche Neubaumaßnahmen zu schaffen. Schulformspezifische Profilierungen sind beschrieben. Die Schullandschaft ist auch in Zukunft ständiger Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die Planung seiner Revision. B. Alternativen Keine C. Lösung Um den erweiterten Aufgaben in den Schulen, gemäß integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) und UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen zu können, sind veränderte Flächenanforderungen entsprechend der erforderlichen Zügigkeit am jeweiligen Schulstandort sowohl quantitativ als auch qualitativ erforderlich. Basierend auf den Modellraumprogramm für Gymnasien (M 188) sowie Gesamtschulen (M 122) wurde der Planungsrahmen für Weiterführende Schulen entwickelt und ausgearbeitet. In den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach einer ganztägigen, inklusiven Beschulung auch bei weiterführenden Schulen ansteigen. Die Festlegungen im Planungsrahmen gehen davon aus, dass das Recht auf inklusive Bildung zunehmend auch von Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung umgesetzt und so eine ausbalancierte Aufgabenteilung zwischen Gesamtschulen und Gymnasien erreicht wird. Ergänzende Flächen für Ganztag, Diversität und Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle Teams werden daher für alle weiterführenden Schulen in gleichem Maße vorgesehen. Die aufgeführten Entwicklungen wurden im Abgleich mit ähnlichen Regelungsansätzen in anderen deutschen Städten erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass andere Städte mit ihren Flächengrößen vergleichbar mit dem Frankfurter Planungsrahmen für Weiterführende Schulen liegen. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens Weiterführende Schulen gliedert sich in folgende Teilbereiche: - Lern- und Unterrichtsbereiche - Fachunterrichtsräume - Gemeinschaftsräume - Team- und Verwaltungsbereiche - Neben- und Erschließungsflächen - Freiflächen Lern- und Unterrichtsbereiche Für Lern- und Unterrichtsbereiche von weiterführenden Schulen werden Flächenkapazitäten für Lernorte, Differenzierung, Diversität und Ganztag sowie Teambereiche berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Lern- und Unterrichtsbereiche einer Schule in überschaubare Lerneinheiten aus mehreren Klassen/Lerngruppen ("Cluster") gegliedert werden. Die Flächenansätze Diversität, Ganztag und Team eines Clusters können auf Grundlage der Planungsentscheidungen in der Phase Null projektspezifisch unterschiedlich verteilt werden. Flächen für Diversität und Ganztag einer Schule sind in der Regel in der Sekundarstufe I anzuordnen. Eine andere Verteilung ist denkbar, bedarf aber einer entsprechenden pädagogischen Begründung. Bis zu einem Drittel der Ganztagsflächen kann optional an zentraler Stelle als Mehrzweckraum o. ä. angeordnet werden. Da sich der Diversitätszuschlag pro Schüler/in berechnet, ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Klassenteiler für Gesamtschule und Gymnasium unterschiedliche Flächenwerte pro Klasse. Die Programmfläche eines Clusters erhält jeweils einen festen Zuschlag für Erschließungsflächen in Höhe von 25% und von 10 % für Lager- und Sanitärflächen. Insgesamt beträgt das Verhältnis der Programm- zur Nebenfläche 60:40. Das Spektrum der räumlichen Aufteilung der Flächen reicht von einem Sechsercluster mit Differenzierungs- und Rückzugsräumen bis hin zu einer offenen Lernlandschaft. Entsprechend variiert mit der Ablesbarkeit von klassenbezogenen Lernorten auch die Größe der gemeinsamen Mitte. Gruppenbezogene Lernräume müssen über eine hinreichende Größe verfügen, so dass sie flexibel für unterschiedliche Lernsituationen nutzbar sind. Erschließungsbereiche gilt es zu qualifizieren und als mittige, offene Lernbereiche auszubilden. Eine variabel nutzbare Gestaltung kann hier das individuelle und kooperative Arbeiten stärken. Je nach Modell sind direkte Anbindungen zwischen Differenzierungs- und gruppenbezogenen Lernräumen, Zuschaltbarkeiten (z. B. zu öffnende Wandelemente) zur offenen Mitte oder Nischenbildungen bei der Ausformulierung eines Clusters zu berücksichtigen. In der Lernlandschaft werden alle Räume gemeinsam genutzt. Rückzugsräume unmittelbar im Lern- und Unterrichtsbereich garantieren vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und sind immer zu berücksichtigen. Jedes Cluster verfügt über Teamflächen. Ihre Größe ergibt sich aus der projektspezifischen Verteilung zwischen zentralen und dezentralen Flächen. Jede Einheit verfügt über eigene Lager- und Nebenflächen; Sanitärbereiche werden einheitenbezogen vorgesehen. Die Ausstattung ist auf die räumliche Struktur abzustimmen. Dies gilt für unterrichtsunterstützende Elemente (digitale Boards, Bildschirme, Hängesystem für Tafeln und Pinnwände, flexibel kombinierbare Tische, passende Stühle, Podeste, etc.) genauso wie für die technische Ausstattung (digitales Netzwerk, Akustik, Licht, Luft, usw.). Für die Größe einer Schule in der Sekundarstufe II werden je nach Nachfrage zwei Modelle vorgesehen: A. 150 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (25 SuS / Zug) B. 180 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (30 SuS / Zug) Da die Oberstufe im Gymnasium nicht nur durch die schuleigenen Schülerinnen und Schüler angewählt wird, sondern auch von anderen Gymnasien und Schularten, wird je nach Lage und Versorgungsgrad in den Bildungsregionen die Jahrgangsbreite abgesenkt (Option A) oder beibehalten (Option B). Das Stadtschulamt definiert als fachlicher Bedarfsträger und auf der Basis des integrierten Schulentwicklungsplan zu Beginn eines Planungsprozesses jeweils projektbezogen die Kapazitäten für einen Oberstufenjahrgang. Die Flächenfestlegungen in der Sekundarstufe II gehen davon aus, dass die Lernenden verstärkt Fachunterrichtsräume und Bibliothek nutzen. Flächenansätze für Ganztag, Inklusion und Teambereiche können im Abgleich mit SEK I variieren. Ausgehend von einer zunehmenden Selbstständigkeit der Lernenden im Kurssystem der Sekundarstufe II sind die räumlichen Organisationsmodelle noch stärker durch Offenheit und Durchlässigkeit geprägt. Die Funktion des "Klassenzimmers" als "Heimat" tritt in den Hintergrund. Die innere Organisation einer Schule in der Sekundarstufe I und II soll angesichts einer Nutzung über mehrere Jahrzehnte ohne grundlegende Eingriffe in die Bausubstanz an Veränderungen im pädagogischen Konzept anpassbar sein. Untereinheiten können jahrgangsweise oder auch jahrgangsgemischt organisiert werden. Weiterführende Schulen mit mehr als sechs Zügen sollen so untergliedert werden, dass für die Lernenden und Lehrenden überschaubare sozialräumliche Einheiten entstehen. Im Lern- und Unterrichtsbereich können "regelhafte Sonderbedarfe" an einem neuen Schulstandortberücksichtigt werden z.B. für Intensivklassen oder Kooperationsklassen. Grundsätzlich sollen die Bereiche für die entsprechenden Lerngruppen nach ähnlichen Prinzipien organisiert werden wie die restlichen Unterrichtsräume. Ob in diesem Sinne Sonderbedarfe bestehen, wird nach den regionalen Bedarfen und in Abstimmung mit der Schule festgelegt und nach Abschluss der Beratung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Fachunterrichtsbereiche Die Flächen für die Fachunterrichtsbereiche der weiterführenden Schulen (Naturwissenschaften, Technik, und Werken, Arbeitslehre, Profilbildung, Kunst und Musik) werden in Abhängigkeit der Stundenkontingenttafeln definiert. Die Bereiche sollen, je nach Schulgröße, möglichst eine oder mehrere räumliche Einheiten bilden, die durch ein hohes Maß an Vernetzung innerhalb der Einheiten, die gegenseitige Einsichtnahme und auch fächerübergreifenden Projektunterricht sowie unterschiedliche Lern- und Arbeitssituationen ermöglichen. Die räumliche Organisation der Fachunterrichtsbereiche kann bei gleichbleibender Flächenannahme dem pädagogischen Konzept folgend variieren. Für die Naturwissenschaftsräume (NW) - mit den Lernsituationen Information, Instruktion, Demonstrations- und Schülerexperiment, Dokumentation, Recherche, Übung, gemeinsame Auswertung - werden im Sinne der Stärkung des selbstverantworteten Arbeitens vier Strukturmodelle als belastbare Grundlagen einer räumlichen Entwicklung vorgesehen: All-in-one, Rucksackmodell, Fachraumcluster, oder Werkhalle. Um fachübergreifende Perspektiven zu fördern und zugleich eine effiziente Auslastung der Räume und Ausstattungen zu gewährleisten, sollen Flächen möglichst fächerübergreifend genutzt werden. Fachräume sind entsprechend ihrer Funktionen auszustatten; auf eine robuste und strapazierfähige Gestaltung ist zu achten. Ausreichend große Arbeitsbereiche, Lagerflächen und Präsentationsmöglichkeiten sollen vorgesehen werden. Sammlungs-, Lager- und Präsentationsflächen können kombiniert werden ("Schaulager" oder "Vitrinenraum"). In den unteren Jahrgängen können Teile des naturwissenschaftlichen Unterrichts ggf. in den Lern- und Unterrichtsbereichen stattfinden. Notwendige Lern- und Lehrmaterialien können in mobilen Ausstattungselementen bereitgestellt werden (z. B. mobile "Laborwagen", etc.). Eingesparte Fachraumfläche kann in zusätzliche Fläche im Lernort für praktische Übungen umgewidmet werden. Eine solche Verlagerung bedarf jeweils einer pädagogischen Begründung. Lernumgebungen für den Technikunterricht sind als multioptional nutzbare Werkstätten zu konzipieren, sinnvollerweise in Untergliederung nach Arbeitstechniken und den dafür erforderlichen Ausstattungen (zum Beispiel für Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Elektronik/Mechatronik). Die Werkräume sind - vergleichbar der NW-Modelle - so anzuordnen, dass ein eigenständiges Arbeiten der Lernenden gestärkt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die übrigen Funktionsbereiche der Schule nicht durch Lärm, Erschütterungen und Staub beeinträchtigt werden. Nebenräume (Maschinenraum, Material-/ Vorbereitungsraum, Sammlungsraum) sind entsprechend zu berücksichtigen. Maschinen, die nur unter Aufsicht bedient werden dürfen, müssen in separaten Räumen untergebracht werden. Da Technik und Werken bislang im Lehrplan hessischer Gymnasien nicht vorgesehen sind, ergeben sich hier punktuell unterschiedliche Flächenvorgaben für Gymnasien und Gesamtschulen. Computer-Fachräume werden für den allgemeinbildenden Unterricht künftig nicht mehr benötigt; sie sind in Zukunft nur noch für den Fachunterricht (Informatik) erforderlich. Je nach pädagogischem Schwerpunkt können diese Flächen funktional unterschiedlich profiliert werden. In Gesamtschulen übernimmt der Werkbereich auch Teile der beruflichen Bildung. Da Werken an Gymnasien als Schulfach nicht im Lehrplan verankert ist, ist der Flächenansatz bei Gesamtschulen etwas höher als bei Gymnasien. Arbeitsbereiche für Schülerinnen und Schüler sind im Technikbereich so anzuordnen, dass Klein- und Großgruppenunterricht möglich ist (gemeinsame Projektarbeit an Werkstücken). Für die längerfristige Aufbewahrung und Präsentationen von Schülerarbeiten sind ausreichend Lagermöglichkeiten einzuplanen. Es ist von Vorteil Werkräume im Erdgeschoss eines Schulgebäudes anzuordnen, mit Zufahrtsmöglichkeiten von außen, um Materialien und Maschinen an- und abzuliefern. Sichtbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Werkräumen sind in der Regel vorzusehen (z. B. durch Scheiben akustisch getrennt). Bewährt hat sich die Anordnung in räumlicher Nähe zu Fachräumen für Kunst und Gestaltung oder den Naturwissenschaften Die Räume für Kunst und Gestaltung sind vorzugsweise als Ateliers für unterschiedlichste Formen des künstlerischen Arbeitens und Gestaltens auszulegen und können damit variabler genutzt werden als herkömmliche Zeichensäle. Die zunehmende Bedeutung der Arbeit mit digitalen Medien ist ggf. zu berücksichtigen. Für Naturwissenschaften, Technik und Kunst gilt gleichermaßen: Außenbereiche - Schulgärten, Gewächshaus, Terrarien o. ä. - bilden zusätzliche Flächenangebote und sind eine überaus sinnvolle Ergänzung zu Unterrichtsbereichen im Gebäude. Die Flächen für Musik und Darstellendes Spiel sind sinnvollerweise in Forumsnähe einer Schule anzuordnen, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Räumlichkeiten sollen sowohl für Individual- und Kleingruppen als auch für den Großgruppenunterricht geeignet sein. Für die Aufbewahrung von Instrumenten und ggf. technischen Anlagen sind entsprechende Lagerräumlichkeiten in der Nähe vorzusehen. Im Rahmen der Öffnung von Schulen in den Stadtteil ist insbesondere bei Musik- und Veranstaltungsräumen eine externe Nutzbarkeit und damit eine gesonderte Zugänglichkeit zu prüfen. Dies ermöglicht z.B. auch die Zusammenarbeit mit der Musikschule. Bei entsprechendem Profil sind ggf. ergänzende Übungsräume zu berücksichtigen (projektbezogen festzulegen und daher nicht Teil des regulären schulischen Flächenprogramms). Gemeinschaftsbereiche Ein expliziter Veranstaltungsbereich ("Aula") wird im Planungsrahmen Weiterführende Schulen nicht als eigener Raum ausgewiesen. Vielmehr wird an zentraler Stelle aus der Vernetzung von Essbereich, Foyer, Musikbereich sowie Aufenthaltsflächen ein multifunktionales "Forum" geschaffen, das gute Aufführungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten bietet. Im Rahmen der Öffnung von Schulen in den Stadtteil soll dieser zentrale Bereich auch außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Die Fläche des Forums wird als Teil der Nebenflächen angesetzt. Eine Anordnung der Musikräume und der Fachräume für Schulküche/Arbeitslehre in räumlicher Nähe hat sich vielfach bewährt und ist zu prüfen. Je nach Flächenverteilung können auch Ganztagsflächen an zentraler Stelle geschaffen werden - sie werden jedoch auf maximal ein Drittel der Gesamtflächen GT begrenzt. Somit kann hier ggf. ein Forum ergänzend ein zentraler Mehrzweckraum entstehen, der auch bei Prüfungen oder für Konferenzen genutzt wird. Als Teil der Gemeinschaftsflächen und im räumlichen Kontext des Forums werden "Sondernutzungsbereiche " vorgesehen; diese Flächen können je nach pädagogischem Profil einer Schule gezielt für Darstellendes Spiel, Bühne, Auditorium, Übungsräume, etc. eingesetzt werden können. Zum "Herz der Schule" gehört auch der Bereich von Bibliothek/Mediathek/Selbstlernzentrum/Aufenthalt. Der Bereich sollte an zentraler Stelle gut erreichbar und einsehbar liegen; eine akustische Entkopplung ist zu berücksichtigen. Möglichkeiten für eine Öffnung und Nutzungsverschränkung mit außerschulischen Akteuren ist zu prüfen. Der Essbereich ist an zentraler Stelle vorgesehen - mit unmittelbar anschließender Küche und Ausgabe. Die Bemessung der Versorgungskapazitäten in weiterführenden Schulen geht davon aus, dass 70 % der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I sowie 30 % der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II diese in Anspruch nehmen. Der Essensbereich soll in Zonen untergliedert werden können, soweit möglich ist auch ein (sonnengeschützter) Außenbereich angeschlossen. Kiosk/Cafeteria sind in dieser Fläche integriert. Für den zentralen Essbereich ist zu prüfen, ob er auch öffentlich nutzbar sein kann, um den gewünschten Quartiersbezug zu stärken. Diese teilöffentliche Nutzung erfordert dann eine gezielte Abstimmung in der Infrastruktur (z.B. ergänzender Küchenbereich zur eigenständigen Nutzung). Die Küche ist gemäß den verwaltungsinternen Festlegungen so ausgelegt, dass sie als "Zubereitungsküche" betreiben werden kann. Die Flächenbedarfe für die Küchen wurden analog der mit dem Planungsrahmen Grundschulen beschlossenen Flächenansätze (M 38) festgesetzt. Die Flächenbedarfe für den Speiseraum ergeben sich ebenso aus dem 3-Schicht-Betrieb. Zugrunde gelegt wurden die Berechnungen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - DGE (1,8 m2 /pro Essplatz). Mit den höheren Flächenansätzen bei Schul-Neubauten soll auch die Essensproduktion für Bestandsschulen aus der Nachbarschaft ermöglicht und benachbarte Bestandsschulen entlastet werden, da wo dies nötig ist. Team- und Verwaltungsbereiche Für allgemeinbildende Lehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, des Ganztags u.a. wird von einem Flächenbedarf von 7 m2/Vollzeitstelle ausgegangen - als erforderlicher Raum für Kommunikation, Ablage, Vor- und Nachbereitung, Besprechung, Ruhe, etc. Im Sinne der Teambildung sind gemeinsame Arbeitsbereiche für diese Professionen vorzusehen. Die Prinzipien integrativer und inklusiver Lernprozesse spiegeln sich zwangsläufig auch in entsprechenden räumlichen Arbeitsplatzkonzepten für multiprofessionelle Teams. Die räumliche Organisation sieht vor, zentrale und dezentrale Arbeitsorte zu schaffen. Die Teambereiche gliedern sich entsprechend in zwei Bereiche: Teamflächen in den Lernorten - von Besprechungsräumen bis hin zu Teamstationen - und in Kommunikationsflächen nahe der Verwaltung. Je nach pädagogischem Konzept können dezentrale Teamflächen zwischen Besprechungsräumen, kleinen Teamstützpunkten, Teamstationen und vollständig dezentralen Teambereichen variieren. Da sich in Teamflächen vielfältige Nutzungen - zwischen Einzelarbeit und Teambesprechung, zwischen Schülerrückfrage und Elterntelefonat - überlagern, ist dies in der Ausstattung zu berücksichtigen. Die Möblierung ist möglichst in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort (soweit schon vorhanden) festzulegen. Es wird empfohlen, Erkenntnisse aus der allgemeinen Debatte, um Arbeitsplatzorganisation einzubeziehen. Die Größe der Verwaltungsräume für Sekretariat, Schulleitungsteam, Besprechung und weitere Verwaltungstätigkeiten ist an die bisherigen Vorgaben angelehnt und für Gymnasium und Gesamtschule vereinheitlicht. Der Verwaltungsbereich mit Sekretariat und Schulleitungsteam ist zentral in der Schule zu verorten. Er ist gegliedert in eine Eingangszone als Wartebereich, das Sekretariat mit Kontakt- und Arbeitszone, sowie die notwendigen Leitungsbüros. Ein Werkstatt- und Arbeitsbereich für die Schulhausverwaltung ist ebenfalls vorzusehen. Für alle Bereiche werden gesamtheitliche Flächenwerte festgelegt, sie variieren lediglich in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Dabei ist die Flächenfestlegung unabhängig von der inneren Organisationsform - für Lerncluster oder Lernlandschaften gilt jeweils der gleiche Gesamtflächenansatz. Wie groß dabei die Flächen einzelner Räume innerhalb eines Bereichs angelegt und wie sie einander zugeordnet werden, ist projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den relevanten Beteiligten zu erarbeiten. Flächen für die Sekundarstufen I und II im Planungsrahmen setzen sich aus den jeweils gleichen Bereichen zusammen: Lern- und Unterrichtsbereiche, Fachunterrichtsbereiche, Gemeinschaftsbereiche und Team- und Verwaltungsbereiche. Für die Oberstufe am Gymnasium und eine angeschlossene Oberstufe an eine Gesamtschule wird dabei davon ausgegangen, dass alle Bereiche, auch wenn sie hier separat ausgewiesen werden, als schulische Einheit konzipiert sind und gesamtheitlich genutzt werden. Insbesondere für die Lernbereiche gilt es dabei sinnvolle Zonierungen und Untereinheiten vorzusehen, die jahrgangshomogen oder -übergreifend eine gute Gliederung und Überschaubarkeit der einzelnen Bereiche von Jahrgang 5 bis 13 gewährleisten. Im Falle eines eigenständigen Oberstufengymnasiums sind die dargestellten Flächenansätze entsprechend anzupassen und um Fachunterrichts-, Gemeinschafts- sowie Team- und Verwaltungsbereiche zu erweitern, da vor Ort keine Synergien mit einer Sekundarstufe I bestehen. Neben- und Erschließungsflächen Erschließungsbereiche binden in Bildungseinrichtungen große Flächenkapazitäten. Sie sind dabei nicht nur "Verkehrsflächen", sondern dienen auch dem Aufenthalt und der Kommunikation. Ihre Funktion als erweiterte Lernorte ist zu stärken. Sie sind entsprechend dieser Anforderungen zu gestalten. Sanitär- und Lagerflächen haben eine ebenso wichtige Bedeutung für eine Schule. Im Hinblick auf die breite Diskussion über Schultoiletten in Frankfurt am Main wird eine dezentrale Zuordnung zu den jeweiligen Lernbereichen vorgesehen. Diese Anordnung und eine ansprechende Gestaltung der Sanitärbereiche schafft Übersichtlichkeit und fördert aufgrund der eingeschränkten Nutzergruppe einen verantwortlichen Umgang. Die Einrichtung von Einraum-Toiletten hat sich in vielen Schulen in Deutschland und im europäischen Ausland bewährt und wird auch für Frankfurt favorisiert. Eine Grundlage für multifunktionell nutzbare Bereiche sind ausreichende Lagermöglichkeiten, die dezentral und unmittelbar zugänglich anzuordnen sind. Erschließungsbereiche sollen übersichtlich strukturiert sein und eine klare räumliche Orientierung ermöglichen. Leitsysteme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sind vorzusehen. Auf eine effektive Flächenorganisation für die Erschließung ist zu achten. Bereiche für Gebäudetechnik, Gebäudeunterhaltung, Gebäudepflege sowie Lagerräume und Stuhllager sind zu berücksichtigen. Dabei sind Putzräume möglichst dezentral in jeder Etage vorzusehen. Das Verhältnis der Programm- zur Nebenfläche beträgt 60:40. Die Erschließungsflächen übernehmen eine wichtige Funktion für die Lernorte. Daher müssen analog wie bereits mit dem Planungsrahmen Grundschule beschlossen (M 38) 25% der Fläche pädagogisch nutzbar sein. Freiräume Für die schulischen Nutzungsbereiche im Außenraum ist analog zum Beschluss Planungsrahmen Grundschule (M 38) ein Flächenbedarf von mindestens 5m2 pro zu Grunde gelegt. Größe, Gestaltung und Organisation des Freiraumes variieren je nach Zügigkeit und örtlichen Gegebenheiten. Folgende Bereiche sind dabei nicht einbezogen: Sportanlagen, Parkplatzbereiche, Zu- und Abfahrt (z.B. Feuerwehr, Anlieferung, etc.), nicht nutzbare Grünbereiche (z.B. Sträucher und Pflanzbereiche). Größe, Gestaltung und Organisation des Freiraums variieren entsprechend je nach Zügigkeit und örtlichen Gegebenheiten. Insbesondere mit Blick auf die ganztägig arbeitenden Schulen gewinnen Außenflächen nochmals an Bedeutung. In jedem Fall sind daher Freiraumaktivitäten (Bewegung und Entspannung, Begegnung und Rückzug, einschl. Regen- und Sonnenschutz etc.), aber auch unterrichtsergänzende Angebote (Schulgarten, "Grünes Klassenzimmer" etc.) zu berücksichtigen. Diese Bereiche sind einzubinden in eine verkehrssichere Erschließung (Feuerwehrzufahrt, Park- und Fahrradabstellplätze, Busstation, ggf. Bring- und Hol-Zone, Anlieferung für Schulhausverwalter/in und Mensa etc.). Im Planungsverlauf ist eine klare funktionale Beschreibung und Nutzungserhebung - ähnlich dem Raumprogramm eines Gebäudes - zu erarbeiten. Dabei sind auch naturnahe Bereiche auszuweisen. Markierungen für Alarmaufstellungen sowie eine verkehrssichere Erschließung und ein Leit-/ Orientierungssystem für Gelände und Gebäude. Der Eingangsbereich gibt der Schule ein Gesicht und ist entsprechend imageprägend. Die Freiraumgestaltung ist als elementarer Bestandteil der Entwurfsplanung für weiterführende Schulen in Frankfurt zu behandeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Schulen verstärkt in die Quartiere eingebunden sind und sich mit diesen als Orte des Gemeinwesens verzahnen. Für die Freiraumentwicklung an den Schulstandorten sind daher jeweils spezifische Entwicklungskonzepte für Schulen und schulisches Umfeld auszuarbeiten und abzustimmen. Sporthallen und Außensportanlagen sind möglichst in der Nähe der Schule vorzusehen. Je nach städtebaulicher Situation und Lage zu anderen Bildungseinrichtungen sind mit Blick auf Synergien und die künftige Bevölkerungsentwicklung auch Ensembles mit mehreren Turnhallen für mehrere Schulen denkbar. Für die Organisation und Gestaltung schulischer Außenräume gilt es im Quartierskontext neben den funktionalen Anforderungen auch unterschiedliche "Einzugsgebiete" zu berücksichtigen. Es sind drei Freiraumkategorien abzubilden: (A) Schulische Freiflächen, die ausschließlich von schulischen Akteuren genutzt werden. (B) Freiflächen, die in der Schulzeit von Lernenden genutzt werden, in der restlichen Zeit (nachmittags, Wochenende, Ferienzeiten) außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern offenstehen. (C) Nutzungsbereiche auf Plätzen und Parks im öffentlichen Raum in naher Umgebung, die als außerschulische Lernorte genutzt werden. Die Gesamtfläche teilt sich im Verhältnis 1:1:1 auf. Steht der Freiraum der Schule nicht im angegebenen Umfang zur Verfügung, muss ein Kompensationskonzept erarbeitet werden, das den Qualitäten einer ganztägig arbeitenden Schule gerecht wird. Falls öffentliche Freiflächen als schulischer Freiraum genutzt werden und im Falle gemischt-genutzter Gebäudeensembles ist die entsprechende Doppelnutzung detailliert zu beschreiben. Die potentielle Nutzung von öffentlichen Grünflächen und Quartiersplätzen wird während der Planungsphase Null mit dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt um Nutzungskonflikte zu verhindern. Eine besondere Bedeutung bei der Planung der Außenbereiche spielt die verkehrliche Erschließung: Sie ist in einem integrierten Planungsprozess gemeinsam mit den Freianlagen unter Berücksichtigung der wechselseitigen Nutzungsbedarfe sorgsam zu konzipieren. Der Stellplatzbedarf ist auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften im Rahmen der Umsetzungsplanung des Schulbaus festzulegen. Die Festlegung der Anzahl orientiert sich an folgenden Eckpunkten: - Die Bedarfsberechnung bezieht sich vorrangig auf den schulischen Bedarf. Bei der Festlegung sind Synergien durch ganztägige Doppelnutzung - z. B. Sportbereich - mindernd zu berücksichtigen. Das Mobilitätskonzept der Schule und die Zielsetzung einer verkehrsarmen Umgebung sind maßgeblich. - Berücksichtigung der Qualität der öffentlichen Verkehrsanbindung mit Option der Stellplatzreduzierung und Verfügbarkeit des Landesticket Hessen für Lehrkräfte/Landesbedienstete - Regionaler Bezug des Schulstandorts mit Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsmittels (Fahrrad vor Auto mit Bezug zu HBO § 52 / § 2(5) Stellplatzsatzung Frankfurt am Main) Anlage _Gesamtschulen_Sek_I (ca. 25 KB) Anlage _Gymnasium_Sek_II_Option_B (ca. 34 KB) Anlage _Gym_Nord_Endbericht_final (ca. 11,7 MB) Anlage _Gym_Sek_II_Option_A (ca. 34 KB) Anlage _Gym_Sek_I_u_II_Option_B (ca. 44 KB) Anlage _PR_WS_Endbericht_final (ca. 5,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, NR 1381 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Antrag vom 12.05.2021, OF 11/15 Antrag vom 14.01.2021, OF 317/15 Antrag vom 04.02.2021, OF 1326/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 13 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 659 2021 1. a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4 am 19.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 195 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7240 2021 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Abwesenheit 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und Abwesenheit 1 SPD 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Magistratsvorlage vom 27.11.2020, M 195, bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 282 2021 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion, die Vorlage M 195 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird unter Hinweis auf OA 659 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 2
Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magist
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2021, OA 659 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 14.01.2021 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vorgang: OA 414/19 OBR 15; Beschl. d. Stv.-V., § 6821/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und die weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß Bebauungsplan Nr. 923 vorgesehen sind, zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 14.06.2019, OA 414, und den dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 414 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 272 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme nicht vorliegt, jedoch Frau Stadträtin Weber in der Sitzung am 04.11.2022 zugegen war und mündlich eine Antwort geben konnte. Der Ortsbeirat verzichtet auf eine abschließende Stellungnahme und sieht die Vorlage als erledigt an. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 4
Schulschwimmkonzept
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Betreff: Schulschwimmkonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7209 - NR 1121/20 CDU/SPD/GRÜNE - In den hessischen Lehrplänen gibt es keine konkrete Angabe, die eine eindeutige Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Schwimmen für jede einzelne Schule vorgeben. Vielmehr sind dort die Inhalte angegeben, die nach Möglichkeit in den jeweiligen Jahrgangsstufen vermittelt werden sollten. Die Schulen regeln eigenverantwortlich die Umsetzung der Lehrinhalte im Bereich der Schwimmkompetenzen und erhalten über den Schulträger die dafür notwendigen Schwimmzeiten in den zur Verfügung stehenden Schwimmstätten. Im Schuljahr 2019/2020 besuchten insgesamt 11.831 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 1080 Klassen die betroffenen Jahrgangsstufen 3, 4, 5 und 6. Es wurden alle angefragten Schwimmzeiten der Schulen abgedeckt. Zur Verfügung stehen aktuell sechs Hallenbäder, sieben Freibäder und sechs Schulschwimmbäder (Berthold-Otto-Schule, Wöhlerschule, Panorama-Schule, Carl-Schurz-Schule, Dahlmannschule und Marie-Curie-Schule). Zwei Schulschwimmbäder sind aktuell nicht nutzbar (Viktor-Frankl-Schule, Liebigschule). Die Hallenbäder der BäderBetriebe GmbH verfügen über insgesamt 35 Bahnen und vier Lehrbecken. Hiervon werden in der Regel 15 Bahnen und die vier Lehrbecken an die Schulen fest vergeben. Die momentane Situation ist: - Die Schulschwimmbäder werden fast ausschließlich nur durch die jeweilige Schule genutzt, unabhängig von der Anzahl der Bahnen (Corona bedingt keine parallele Belegung, sondern jeweils nur mit einer Gruppe). - Das Schwimmbad an der Dahlmannschule ist kürzlich in Betrieb gegangen. - An zwei Bädern werden aktuell Reparaturen erforderlich. Sie stehen danach wieder zur Belegung zur Verfügung. - Der Schulschwimmstandort an den Ernst-Reuter-Schulen wird derzeit im Rahmen der Planungen berücksichtigt. - Das geplante Schwimmzentrum an der Sportuni in Ginnheim steht dem Stadtschulamt, nach dessen Errichtung, ebenfalls für die Schulnutzung zur Verfügung. Die Modalitäten zur möglichen Nutzung stehen derzeit noch nicht fest. Auch für das aktuelle Schuljahr gibt es keine offenen Bedarfe der Schulen. Strategisch wird im Kontext der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen auch die Versorgung mit Schulschwimmbädern im Rahmen der Neubauplanungen mitgedacht. Die Abwicklung der Baumaßnahmen an Schulen ist im Magistrat seit November 2017 wie folgt verteilt: Das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - ist u.a. mit den Aufgaben des Eigentümers, Bauherrn sowie dem Umsetzen von Schulbaumaßnahmen einschließlich Schulsportstätten und Sicherstellung des anschließenden Betriebs beauftragt. Das Dezernat XI - Integration und Bildung - ist u.a. für die Bedarfsmeldungen, investiven Auftragserteilungen und Sicherstellung der investiven Finanzierung für Schulbauten verantwortlich. Eine Änderung dieser Organisations- und Arbeitsverteilung ist nicht vorgesehen. Bezugnehmend auf die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder sind bereits einige Aufgaben an die Bäderbetriebe Frankfurt GmbH (BBF) übertragen worden und der sukzessive Übergang aller Schulschwimmbäder an die BBF ist vorgesehen. Künftig soll die BBF auch bei der Konzeption und dem Bau von neuen Schulschwimmbädern oder größeren Sanierungsmaßnahmen eingebunden werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Antrag vom 28.04.2021, OF 10/15 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1121 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 291 Auskunftsersuchen vom 25.04.2022, V 377 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 31.03.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 06.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 10/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 14 2021 1. Die Vorlage B 135 dient unter Hinweis auf OA 414/19 und OA 659/21 und OA 14 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 10/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 135 = Kenntnis, OA 14 = Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 403, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 662, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 40 2
Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 14 entstanden aus Vorlage: OF 10/15 vom 28.04.2021 Betreff: Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht vom 26.03.2021, B 135, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021, OA 659, zum Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, verwiesen. Begründung: Aufgrund des weiterhin unverändert bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Gymnasium und Grundschule) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten und in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu in der Vergangenheit gestellten Anträge des Ortsbeirats zur Schaffung eines öffentlichen Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden wird verwiesen. Der Bau eines neuen Lehrschwimmbeckens in dem in Planung befindlichen Schulzentrum ist aus alledem als ein zukunftsfähiges bedarfsorientiertes Projekt anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 425 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 207 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 135 = Kenntnis, OA 14 = Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 14 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Bau eines Lehrschwimmbeckens am Gymnasium Nord zu prüfen) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 403, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 662, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 40 2
Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Betreff: Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden Vorgang: M 195/20; OA 659/21 OBR 15; B 135/21; OA 14/21 OBR 15 Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat folgenden Text beschlossen: Der Bericht vom 26.03.2021, B 135, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021, OA 659, zum Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, verwiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das angeregte Lehrschwimmbecken mit einer 25 m Bahn zu errichten, um künftig als Schwimmsportstätte sowohl für Schulschwimmen, allgemeinen Schwimmsport und auch Wettkämpfe ein geeignetes Becken im Ganzjahresbetrieb den Schulen und Vereine für Schwimmsportler*innen zur Verfügung zu stellen . Begründung: In der Marie-Curie Schule wurde ein Lehrschwimmbecken mit einer 20 m Bahn bereits errichtet, welches gut ausgelastet ist. Jedoch muss das angrenzende Gymnasium mit seiner Schulsportschwimmen in ein Hallenbad mit 25 m Bahn ausweichen, um den Ausführungsbedingungen (z. B. in der Oberstufe) zum Schulschwimmsport entsprechenden Unterricht anzubieten. Da mit weiterem Zuzug im Frankfurter Norden zu rechnen ist, weitere Schulen in der Planung sind, sollte hier nunmehr eine ausreichende Bahnlänge zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 29 2021 Die Vorlage OF 35/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass statt eines Lehrschwimmbeckens ein Sportschwimmbecken errichtet werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufnahme Bau eines Sportschwimmbeckens im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 29 entstanden aus Vorlage: OF 35/12 vom 27.05.2021 Betreff: Aufnahme Bau eines Sportschwimmbeckens im Frankfurter Norden Vorgang: M 195/20; OA 659/21 OBR 15; B 135/21; OA 14/21 OBR 15 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.12.2021 Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) hat folgenden Text beschlossen: "Der Bericht vom 26.03.2021, B 135, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021, OA 659, zum Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, verwiesen." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das angeregte Sportschwimmbecken mit einer 25-Meter-Bahn zu errichten, um dieses künftig als Schwimmsportstätte sowohl für Schulschwimmen, allgemeinen Schwimmsport und auch als für Wettkämpfe geeignetes Becken im Ganzjahresbetrieb den Schulen und Vereinen für Schwimmsportlerinnen bzw. Schwimmsportler zur Verfügung zu stellen. Begründung: In der Marie-Curie-Schule wurde ein Lehrschwimmbecken mit einer 20-Meter-Bahn bereits errichtet, welches gut ausgelastet ist. Jedoch muss das angrenzende Gymnasium mit seinem Schulsportschwimmen in ein Hallenbad mit 25-Meter-Bahn ausweichen, um den Ausführungsbedingungen (z. B. in der Oberstufe) zum Schulschwimmsport entsprechenden Unterricht anzubieten. Da mit weiterem Zuzug im Frankfurter Norden zu rechnen ist, weitere Schulen in der Planung sind, sollte hier nunmehr eine ausreichende Bahnlänge zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 256 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 29 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 421, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 529, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2021 § 1129, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 52 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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