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Reflexion

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Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 91/6 und 620/88, Schöffenstraße

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 91/6 und 620/88, Schöffenstraße I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: Wohnprojekt Kollektiv Leben - KOLLE Schöffenstraße, D-69533 Frankfurt/Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 91/6 hält 490 m2 (Schöffenstraße) und Flurstück 620/88 hält 1.308 m2 (Hinterm Schafberg), insgesamt 1.798 m2 Erbbauzweck: Das Erbbaurecht wird zu Wohnzwecken bestellt. Das Erdgeschoß des Mehrfamilienhauses ist gewerblich für soziale, kulturelle und/oder familienfreundliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung soll dem Quartier dienlich sein. Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: 5 % aus dem halben Bodenwert in Höhe von 700,-€ /m2 (GFZ 1,27), somit 31.465,00 €, eine schuldrechtliche Reduzierung auf 4% für den Anteil des geförderten Wohnungsbaus erfolgt für die Dauer der Bindung. Eine Anpassung des Bodenwertes wird ggf. vorgenommen, wenn das endgültige Maß der baulichen Nutzung feststeht. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechts und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Zu Gunsten der Nachbargrundstücke Schöffenstraße 9a und 10a wird eine Grunddienstbarkeit- (Geh-, Fahr und Wegerecht, Sicherung des Platzes zur Abstellung und Benutzung von Mülltonnen) eingetragen . Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Bauverpflichtung: Die Bebauung erfolgt im Passivhausstandard. Sollte dies aus baulichen oder lagebedingten Gründen nicht möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparende Anlagetechniken bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d. h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge, fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt der Erbbauberechtigte. - Kosten für die Herstellung von Verkehrsflächen nach städtischen Standards, Oberflächen-Entwässerung sowie Straßenbeleuchtung trägt der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten der Notarin / des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenwert 2018 für den maßgeblichen Bereich bei einer geplanten GFZ von 1,27, gemäß des Gutachterausschusses der Stadt Frankfurt, 700,- €/m2 beträgt. Die Berechnungswerte sind durch den Gutachterausschuss festgelegt worden. Das Amt für Wohnungswesen hat im April 2019 das Exposé sowie die Anhandgabe an die Wohngruppe KOLLE herausgegeben, daher wurde der Bodenrichtwert 2018 zur Berechnung herangezogen. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Hausprojekt KOLLE GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und plant als Baugruppe ein Wohngebäude für ca. 40 Bewohnerinnen und Bewohner zu errichten. Hierfür hat sie sich auf ein Grundstück im Frankfurter Stadtteil Griesheim, das im Zuge eines Konzeptverfahrens durch die Stadt Frankfurt vergeben werden soll, beworben. Sie erhielt auf Grundlage des eingereichten Konzeptes den Zuschlag. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Mietshäusersyndikat* und hat zum Ziel, für etwa 40 Bewohnerinnen und Bewohner des Projekts, die zwischen 1 - 45 Jahren sind und in ca. 15 Wohnungen leben werden, ein neues Zuhause zu schaffen. Davon werden 4 Wohnungen öffentlich gefördert. Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet. B. Alternativen Die Flurstücke 91/6 und 620/88 bleiben unbebaut. C. Lösung Vergabe eines Erbbaurechts an den Bewerber, der den Zuschlag erhalten hat. Das Projekt KOLLE schafft langfristig bezahlbaren Wohnraum und Räume für soziale Träger. Daneben erzielt die Stadt für ein bisher unbebautes Grundstück Einnahmen aus Erbbauzinsen. D. Kosten Keine In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 1.259.855,79 €. Anlage 1_Lageplan_500 (ca. 213 KB) Anlage 2_Lageplan_2000 (ca. 441 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 30 Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21

Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21

Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4