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Reflexion

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Schutz der Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacherstraße 4 vor Kriminellen Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Gru

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 445/11 Betreff: Schutz der Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacherstraße 4 vor Kriminellen Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge die städtische Wohnheim GmbH auffordern: 1. - In der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen. - Alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, sind zu beenden und nicht zu verlängern. - Die Lauterbacher Straße 4 soll wieder eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot werden. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner einzurichten. 2. - Parkplätze sind für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4 einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher habe man sich entschlossen Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällten. Einer der Zwischenfälle zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen 75jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt auf die Brust, niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7. Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018 statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen 4 Einsatzwagen und ein Krankenwagen. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinepistolen und Helmen ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden dort im Haus erneut drei Personen von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatten, festgenommen und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer Seniorenanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen entsprechende Betreuung ist das Mindeste was wir diesen Senioren zukommen lassen sollten. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet, so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten die von den Senioren selber zu tragen sind erhöhen sich dabei entsprechend. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alleine schon bei der zur Zeit herrschenden Wohnraumsituation Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es sinnvoll den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem Grundstück der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 einrichten zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 347 2018 a) Die Vorlage OF 445/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zu kommenden Sitzung Vertreterinnen/Vertreter der ABG Frankfurt Holding sowie der WOHNHEIM GmbH einzuladen, die über die Vorfälle und derzeitige Situation in der Altenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, Auskunft geben können. Abstimmung: zu a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu b) Einstimmige Annahme

- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwe

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2018, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 16.11.2018 Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Wohnheim GmbH aufzufordern, 1. a) in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen; b) alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, zu beenden und nicht zu verlängern; c) die Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 wieder in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot umzuwandeln. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner einzurichten. 2. Parkplätze für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4 einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in der Seniorenwohnanlage. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher habe man sich entschlossen, Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällen. Einer der Zwischenfälle war zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen 75-jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt gegen die Brust niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7. Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018 statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen vier Einsatzwagen und ein Krankenwagen zum Einsatz. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinenpistolen und Helmen ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden im Haus erneut drei Personen von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatte, festgenommen und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer Seniorenwohnanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen entsprechende Betreuung ist das Mindeste, was die Stadt diesen Senioren zukommen lassen sollte. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet, so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten, die von den Senioren selbst zu tragen sind, erhöhen sich dabei entsprechend. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alleine schon bei der zurzeit herrschenden Wohnraumsituation Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es sinnvoll, den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem Grundstück der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 347 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3573, 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2019 Aktenzeichen: 92 40

- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handw

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3573 - OA 347/18 OBR 11 - Zu der OA 347 berichtet die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) wie folgt: zu 1. a) Vergabe aller Wohnungen nur an Senior/inn/en und sensibles Vorgehen bei der Auswahl der Senior/inn/en: Die Mietpreis- und Belegungsbindung endete für alle 92 Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 zum 31.12.2010, damit auch die Zweckbestimmung "Seniorenwohnung". Seit dem 1.1.2011 handelt es sich um freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an jüngere Menschen vermietet werden können. 68 Prozent der heute in der Lauterbacher Straße 4 bestehenden Mietverträge wurden nach dem 31.12.2010 abgeschlossen. Gleichwohl gibt es lediglich sechs Mieter/innen unter 50 Jahren. Rund 15 % der MieterInnen sind zwischen 50 und 60 Jahren alt, viele von ihnen profitieren aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bereits heute von den bestehenden Angeboten der Seniorenbetreuung. Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich; dies gilt für alle Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING, nicht nur für Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4. zu 1 b) Beendigung/Nichtverlängerung aller Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegt: Alle 92 Mietverträge in der Lauterbacher Straße 4 sind reguläre, unbefristete Wohnungsmietverträge. § 573 BGB legt fest: "Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." Ein berechtigtes Interesse liegt vor allem dann vor, wenn einzelne Mieter/innen sich nicht an Vereinbarungen halten und vertragliche Pflichten in erheblichem Maße verletzen. Ein Recht des Vermieters, allen Mieter/inne/n einer bestimmten Altersgruppe zu kündigen, weil er die Altersstruktur in seiner Liegenschaft ändern möchte oder weil er pauschal davon ausgeht, dass innerhalb dieser Altersgruppe eine besonders große Neigung zu Vertragsverstößen oder gar Kriminalität besteht, sieht der Gesetzgeber dagegen nicht vor. zu 1 c) Umwandlung der Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot, Einrichtung eines Angebotes tagsüber für alle Bewohner/innen: Für die Seniorenbetreuung in der Lauterbacher Straße 4 fungiert die WOHNHEIM GmbH selbst als Trägerin. Es liegt deshalb in ihrem ureigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass genügend Senior/inn/en in der Liegenschaft wohnen. Eine Selbstverpflichtung, die dortigen Wohnungen nur noch an Senior/inn/en zu vermieten, wird sich die WOHNHEIM jedoch nicht auferlegen. Die mit der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbarten Leistungen des Betreuungsträgers bestehen u.a. in der Bereitstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft, der persönlichen Betreuung der Senior/inn/en durch Personal vor Ort, regelmäßigen wöchentlichen Sprechstunden, der Vermittlung ärztlicher Behandlung im Bedarfsfall, der Vermittlung ambulanter Hilfen zur häuslichen Pflege oder zur Führung des Haushaltes sowie der Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden. zu 2. Einrichtung von Parkplätzen für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4. Die WOHNHEIM GmbH wird prüfen, ob es trotz bestehender Feuerwehrzufahrt möglich ist, nahe dem Hauseingang zwei Stellplätze für Kurzzeitparker einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.12.2018, OA 347 Anregung vom 17.06.2019, OA 434 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4303, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 92 40

Beratung im Ortsbeirat: 4